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Die parteinahen Stiftungen in Sachsen-Anhalt müssen so lange ohne Zuwendungen vom Land auskommen, bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde. Bildrechte: dpa

Nach AfD-KlageParteinahe Stiftungen bekommen vorerst keine Gelder mehr vom Land

29. März 2023, 05:00 Uhr

Parteinahe Stiftungen in Sachsen-Anhalt müssen voraussichtlich in den nächsten Monaten ohne Zahlungen aus dem Land auskommen. Hintergrund sind zwei Gerichtsurteile. Zuvor hatte die AfD in Sachsen-Anhalt geklagt. Den Urteilen zufolge muss die Finanzierung gesetzlich geregelt werden. Bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde, können keine Gelder an die Stiftungen mehr gezahlt werden. Die Stiftungen reagieren empört.

Maik Reichel ist Direktor der Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen-Anhalt. Und steht vor einem Dilemma: Er kann den parteinahen Stiftungen im Land keine staatlichen Gelder auszahlen. Insgesamt sind es immerhin rund 300.000 Euro in diesem Jahr. "Das ist natürlich für die politische Bildungsarbeit ein eklatantes Problem."

Hintergrund ist die Klage der AfD-nahen Friedrich-Friesen-Stiftung gegen die Landeszentrale für politische Bildung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Die hatte der Stiftung aus formalen Gründen bislang eine Unterstützung mit staatlichen Geldern verwehrt. Das Gericht wies die Klage der AfD ab, wurde aber mit seinem Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe zur Stiftungsfinanzierung grundsätzlich.

Vorerst kein Geld für parteinahe Stiftungen

Landeszentralen-Chef Reichel bringt es so auf den Punkt: "Keine Förderung ohne Gesetz. Und das wurde uns nochmal ins Buch geschrieben."

Soll heißen: Die parteinahen Stiftungen müssen ohne die Zuschüsse vom Land auskommen – bis ein beschlossenes Gesetz vorliegt. Wie lange das dauern wird, ist unklar. Ebenso, ob es eine Übergangslösung geben wird. Aus dem Bildungsministerium hieß es, die Juristen arbeiteten bereits an einer Vorlage.

Maik Reichel sagt dazu: "Wir hoffen natürlich, dass solche Fehlstellen auch erstmal durch die Bundesstiftungen aufgefangen werden können, damit Bildungsarbeit hier nicht ganz wegbricht." Von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung heißt es bereits, ohne Mittel vom Land müsse möglicherweise das Angebot an Bildungsmaßnahmen verringert werden.

Ohnehin floss 2023 wegen des erst in der vergangenen Woche verabschiedeten Haushalts kaum Geld. Einzige Ausnahme: die der Linken nahestehende Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die hatte einen Abschlag beantragt und bekommen.

Rosa-Luxemburg-Stiftung fordert schnellstmöglich Gesetz

Über die Auswirkungen des Urteils sagt Stiftungsvorsitzender Hendrik Lange: "Für uns bedeutet das, dass wir unsere Ausgaben jetzt auf den Prüfstand legen müssen. Wir müssen gucken, inwieweit wir für bestimmte Bildungsprojekte, die wir schon ins Auge gefasst haben, die Finanzierung noch realisieren können. Wir werden auch gucken, wie wir intern noch entsprechend Geld umschichten müssen."

Von der Politik fordert er, jetzt schnellstmöglich ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Das sei essentiell.

"Wie alle Stiftungen der demokratischen Fraktionen organisieren wir die Bildungsarbeit im politischen Raum. Da sind Veranstaltungen, die sehr unterschiedlich sind, die aber meist darauf abzielen, politische Aufklärung und politisches sowie geschichtliches Wissen zu vermitteln. Wir haben auch in diesem Jahr wieder ein herausragendes Geschichtsjahr, wenn man an 33 denkt. Und wenn diese Arbeit nicht mehr stattfinden könnte, das wäre wirklich eine Katastrophe."

Änderungsantrag der AfD abgelehnt

Dass die staatlichen Zahlungen an parteinahe Stiftungen im Land vorerst gestoppt sind, darin fühlt sich AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund bestätigt.

"Wir haben, um auch den Landtag und das Land Sachsen-Anhalt zu schützen, einen Änderungsantrag eingebracht, dass gar nicht erst im aktuellen Haushalt Stiftungsgelder eingestellt werden, solange bis wir dieses Gesetz nicht haben. Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt. Das finden wir sehr schade. Wir hätten uns gewünscht, dass wir auch Klarheit im Haushalt haben."

Siegmund geht es bei der Behandlung von parteinahen Stiftungen auch um Chancengleichheit. Dazu gehöre auch die Unterstützung der AfD, also auch die der Friedrich-Friesen-Stiftung. "Wenn allerdings es politisch nicht gewollt ist, dass politische Stiftungen Geld bekommen, dann möchten wir auch, dass gar keiner Geld bekommt. So einfach ist das."

Dies allerdings spielte im Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts keine Rolle.

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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 29. März 2023 | 06:00 Uhr