Äußerung nach Messerstecherei CDU-Politiker Gürth wehrt sich gegen Strafbefehl wegen Volksverhetzung
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19. November 2024, 15:01 Uhr
Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth soll wegen eines volksverhetzenden Beitrags auf der Plattform X eine Geldstrafe von 18.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Aschersleben erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, gegen den sich Gürth jedoch wehrt. Der Fall wird bald wohl öffentlich am Amtsgericht verhandelt.
- Der CDU-Abgeordnete Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt geht gegen einen erhaltenen Strafbefehl vor.
- Er gegen soll wegen eines volksverhetzenden Beitrags auf der Plattform X eine Strafe von 18.000 Euro zahlen.
- Gürth hatte in einem Post Menschen aus Afghanistan als "Pack" bezeichnet.
Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth wehrt sich gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Wie bereits angekündigt, legte sein Verteidiger Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Das teilte das Amtsgericht Aschersleben am Montag mit. Somit habe der Strafbefehl nun die Funktion einer Anklageschrift. Das bedeutet, dass der Fall bald voraussichtlich öffentlich vor Gericht verhandelt wird. Ein Termin steht aber noch nicht fest.
Gürth aus Sachsen-Anhalt soll wegen einer Äußerung im sozialen Netzwerk X 18.000 Euro Strafe zahlen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) hatte das Amtsgericht Aschersleben vor knapp zwei Wochen einen entsprechenden Strafbefehl erlassen. Zunächst hatte die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.
Afghanen als "Pack" bezeichnet
Der Beitrag, den der frühere Landtagspräsident im Sommer veröffentlicht hatte, erfülle sämtliche Merkmale der Volksverhetzung, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Nach einem Messer-Angriff eines Afghanen in Wolmirstedt bei Magdeburg während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Der Beitrag wurde später gelöscht.
Bereits als der Vorfall bekannt wurde, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine Vorprüfung eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Halle ist als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig.
Das Amtsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Staatsanwaltschaft und erließ einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro. Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass zuvor eine Verhandlung stattgefunden hat.
Gürth seit 1990 im Landtag von Sachsen-Anhalt
Detlef Gürth ist seit 1990 Abgeordneter des Landtags von Sachsen-Anhalt und damit der Dienstälteste. In der aktuellen Legislaturperiode ist er auch Alterspräsident des Parlaments. Von 2011 bis 2015 war er Landtagspräsident.
dpa, MDR (Lars Frohmüller, Moritz Arand, Kalina Bunk), erstmals veröffentlicht am 7. November 2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. November 2024 | 05:00 Uhr