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GesetzentwurfPolizei Sachsen-Anhalt soll Bodycams einsetzen dürfen

22. Juni 2022, 19:58 Uhr

Einem neuen Gesetzentwurf im Landtag zufolge soll die Polizei in Sachsen-Anhalt in Zukunft Bodycams sowie elektronische Fußfesseln einsetzen dürfen. Der Entwurf wurde am Dienstag im Landtag eingebracht und wird zunächst im Ausschuss für Inneres und Sport beraten.

Die Polizei in Sachsen-Anhalt soll in Zukunft Körperkameras, sogenannte Bodycams, sowie elektronische Fußfesseln einsetzen können. Am Dienstag wurde ein Gesetzentwurf im Landtag eingebracht, mit dem das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt weiterentwickelt werden soll.

Bodycams in Modellprojekt getestet

Elektronische Fußfesseln sollen zur Abwehr terroristischer Straftaten eingesetzt werden, Bodycams sollen die Einsatzkräfte vor Angriffen schützen. Die Kameras waren zuvor erprobt worden. Die elektronischen Fußfesseln waren laut Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) in den vergangenen vier Jahren einmal gerichtlich angeordnet und eingesetzt worden.

Zudem sollen neue Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt werden, die über Streckenabschnitte statt einzelne Messpunkte funktionieren.

Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag zunächst in den Innenausschuss überwiesen und wird später auch im Finanzausschuss behandelt.

Grüne kritisieren geplanten Einsatz von Bodycams

Die Grünenfraktion im Landtag kritisierte die geplante Einführung der Bodycams und spricht von einem gescheiterten Testlauf. Das damals CDU-geführte Innenministerium habe nach dem Modellversuch Abstand genommen, Bodycams einzuführen.

Sebastian Striegel, der innenpolitische Sprecher der Fraktion, teilte mit: "Body-Cams sollten vor allem die Eigensicherung von Polizistinnen und Polizisten verbessern. Im Modellversuch wurde das Gegenteil erreicht." Die Gewalt gegen die Polizei sei angestiegen, wo die Kameras im Einsatz waren.

Zudem werde die Polizeiarbeit durch die Kameras nicht transparenter gemacht, so Striegel. Es gebe keine Möglichkeit, die Kameras aus der Ferne zu aktivieren. Der Polizist oder die Polizistin entscheide selbst über die Aufzeichnung. Im Gesetzentwurf stehe zudem nichts dazu, wie Betroffene leichter Zugang zu den Aufzeichnungen bekommen können.

CDU: Schutz vor ungerechtfertigten Anschuldigungen

Die CDU-Fraktion teilte hingegen mit, durch Bodycams würde die nachträgliche Aufklärung erleichtert und Beamte vor ungerechtfertigten Anschuldigungen geschützt. Durch den Gesetzentwurf würden Eingriffsbefugnisse der Polizei effizienter gestaltet mit der Rechtslage anderer Länder harmonisiert.

dpa, MDR (Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 21. Juni 2022 | 19:00 Uhr

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