Ein Gerichtshammer liegt auf dem Tisch.
Der Rechtsausschuss des Landtages hat am Mittwoch über die Qualität der Familiengerichte im Land diskutiert. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / U. J. Alexander

Rechtsausschuss berät über Familienrecht Familiengerichte in Sachsen-Anhalt – schlecht beraten, schlecht geschult?

19. Oktober 2022, 19:39 Uhr

Im Frühjahr erschien eine bundesweite Studie: "Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme". Darin: Zündstoff, für die Justiz im ganzen Bundesgebiet. Grundtenor: Familiengerichte sind schlecht ausgebildet, haben die falschen Berater und treffen damit die falschen Urteile. Auch in Sachsen-Anhalt erheben Interessensverbände solche Vorwürfe. Deshalb hat am Mittwoch der Rechtsausschuss des Landtags über die Studie und die Konsequenzen daraus beraten.

An jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau durch einen Ex-Partner getötet. Jede Stunde wird ein Partner in einer Beziehung Opfer einer Gewalttat. Eine Trennung erhöht die Chance auf eine Gewalttat um das Fünffache. All das sind dramatische Zahlen aus dem Jahr 2020, vorgetragen am Mittwoch von Stefanie Ponikau von der "Mütterinitiative für Alleinerziehende". Ponikau war zu Gast im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz des Landtags von Sachsen-Anhalt.

98 Seiten Sprengstoff für die Justiz

Dort sprach Ponikau am Mittwoch als eine von vielen Betroffenenvertretern zur sogenannten "Hammer-Studie". Diese hat die Kernfrage: Was passiert an deutschen Gerichten, wenn Eltern sich trennen und sich einig werden, was das Sorgerecht anbelangt?

"Hammer-Studie" – das steht drin

Das Papier des Soziologen Wolfgang Hammer hat sich im Kern mit 1.000 Fällen zwischen 2010 und 2019 im Bereich Familienrecht beschäftigt. Dabei hat sich Hammer 92 Fälle genauer angesehen, die am Ende bis zum Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof geklagt wurden. Die Verfahren ziehen sich zum Teil über Jahre, manche, bis die betroffen Kinder im Sorgerechtsstreit bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Das Fazit der Studie ist dabei vernichtend: "…die Studie (weist) aus, dass ein Kindeswille, der von dem Kind vor dem Hintergrund von psychischer bzw. physischer Gewalt oder Missbrauch formuliert wird, vom Familiengericht und Jugendamt negiert beziehungsweise ignoriert werden kann. Es kommt trotz Gewalthintergründen zu Umplatzierungen, gerichtlich herbeigeführten Wechselmodellen oder Inobhutnahmen."

Des Weiteren wird die Qualität von Gutachten angezweifelt, die den Entscheidungen der Richter zugrunde liegt: "Kontrollinstanzen und verbindliche Qualitätskriterien für Gutachten existieren nicht. Die Befragungen von Eltern und Kindern sind häufig intransparent. In der Praxis werden teilweise sogar Aussagen der Kinder, von Elternteilen oder Dritten so interpretiert oder verfälscht, um zielgerichtet ein Ergebnis zu erreichen." Und auch an den Institutionen, die am Verfahren beteiligt sich, gibt es viel Kritik: "Mangelnde Qualifizierung Verfahrensbeteiligter, nicht ausreichende personelle und zeitliche Ressourcen vor allem bei Familienrichtern und Jugendamt," ist das Fazit der "Hammer-Studie".

Richter fühlen sich missverstanden

Vom Bund der Richter und Staatsanwälte spricht an diesem Tag in Magdeburg Christian Hoppe vor den Abgeordneten im Rechtsausschuss und teilt in Richtung des Studienerstellers aus: Für ihn sei das Papier keine Studie, sondern maximal ein Bericht, sagt er. "Ich bin zwar kein Soziologe, ich kann auch nicht beurteilen, ob die Studie soziologischen Standards genügt, aber als Jurist fällt es mir schwer, den Bericht einzuordnen", so der Familienrichter. Die Datenbasis sei ihm bei mehr als 500.000 Verfahren im Jahr zu klein, es fehle die Akteneinsicht.

Sein Fazit: "Für die Arbeit der Familiengerichte in Sachsen-Anhalt ist die Studie quasi unbrauchbar." Hoppe räumt jedoch auf Nachfrage ein: "Das Familienrecht spielt in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein." Hier kann sich in der Ausbildung etwas verbessern, jedoch auch in der Fortbildung. Auch bei den Gutachten, die für die Urteilsfindung wichtig sein, gibt es Luft nach oben. Hoppe sagt: "Es gibt Gutachten, mit denen man sehr schnell etwas anfangen kann, bei anderen ist man nach 100 Seiten so schlau wie zuvor." Diese sind jedoch wichtig für die Arbeit der Richter, so der Vertreter des Berufsverbandes. "Es gibt keine allwissenden Richter."

Das Familienrecht spielt in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein.

Christian Hoppe Familienrichter und Mitglied im Bund der Richter und Staatsanwälte

Anwaltsverein sieht Reformstau

Für den Fachausschuss des deutschen Anwaltsvereins ist Wolfgang Schwankenberg nach Magdeburg gekommen. Er sieht die Politik in der Pflicht: "Wir haben einen erheblichen Reformstau. Das Thema setzt bundesgesetzliche Tätigkeit voraus. Der Wille des Kindes muss befragt und angehört werden." Und er fordert mehr Qualifikation unter den Familienrichtern – ähnlich, wie es beim Steuerrecht geschieht. "Gleiches gilt auch für die Gutachter. Wenn es um die Eignung einer erwachsenen Person zur Erziehung von Kindern geht, kann nicht ein Kinderpsychologe die Begutachtung durchführen", so der Anwalt. 

Auch die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern sei ein Problem: "Versuchen Sie mal als Anwalt, bei einem vorbereitenden Gespräch dabei zu sein. Hier wird Ihnen die Zusammenarbeit erschwert."

Betroffenenverbände sehen Bedarf in der Weiterbildung

Für Andrea Wegner vom Kinderschutzbund Sachsen-Anhalt ist die Studie ein wichtiger Impuls für eine Diskussion: "Es wird einmal mehr der Finger in eine Wunde gelegt, die nun mal da ist. Eltern können nicht aufhören zu streiten, egal, was es mit den Kindern macht." Weiterbildung von Richtern sei mit diesem Blick besonders wichtig.

Markus Witt vom "Verein Väteraufbruch für Kinder" hat jedoch Zweifel an der Qualität der Studie: "Sie ist als Diskussionsgrundlage nicht geeignet. Wenn es ums Familienrecht geht, fehlt hier Grundwissen." Und "wenn man Mütter befragt, wird man deren Sicht bekommen". Doch auch er kritisiert die Qualität der Justiz: "Wir haben in Deutschland immer noch Familienrichter, die noch nie etwas von Familienrecht gehört haben und trotzdem darüber entscheiden können." Am Ende würden die Kinder da bleiben, wo am besten fürs Recht gestritten wird.

Beispiele aus Sachsen-Anhalt stärken die Studie

Der Verband der Richter und Staatsanwälte wies die Studie von sich: In Sachsen-Anhalt seien ihm keine Fälle in dieser Qualität bekannt. Die Landesintervention und -koordination bei häuslicher Gewalt und Stalking (LIKO) unter dem Dach des Paritätischen hatte jedoch genau diese in den Ausschuss mitgebracht. "Aufgrund einer Morddrohung empfahl das Fachpersonal eines Frauenhauses einer Frau mit ihrem Kind, in einem anderen Frauenhauses Schutz zu suchen. Der Frau wurde aufgrund dieses Ortswechsels mit ihrem Kind eine 'Elterliche Entfremdung' vorgeworfen. So wurde die von Mord bedrohte Frau per Gerichtsbeschluss zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro verurteilt. Erst durch das Einlegen weiterer Rechtsmittel wurde dieser Beschluss am Oberlandesgericht aufgehoben", erklärt Mareike Laser im Ausschuss.

Aussagen aus einem Jugendamt in Sachsen-Anhalt wie "Na wieso, der hat doch nur die Frau geschlagen?!, deswegen sei er doch kein schlechter Vater?" irritierten auch einige Abgeordnete.

Justizministerin findet die Kritik verallgemeinernd

Schlecht beraten, schlecht ausgebildet, schlecht abgeurteilt: Diese Kritik als Fazit für die Sitzung des Rechtsausschusses nimmt sich Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) nicht an: "Die Einschätzung teile ich nicht. Ich glaube, hier machen die Justiz in Sachsen-Anhalt und alle damit Beteiligten eine gute Arbeit. Wir müssen aber darauf achten, dass die Verfahren gut laufen und dass das Kindeswohl nicht aus den Augen gelassen wird. Wir haben heute ein breites Spektrum gehört, uns zu verbessern. Teilweise sind wir dem in den vergangenen Jahren schon gefolgt, teilweise möchten wir hier Standards setzen. Und wir schauen auch auf den Gesetzgeber, welche Möglichkeiten sich hier ergeben."

Nachholbedarf im Bereich Fortbildung sieht Weidinger nicht: "Die Richter sind daran interessiert, in jeden einzelnen Verfahrensgang möglichst gute Entscheidungen zu treffen. Sie blicken sich um, sie informieren sich, schulen sich und nehmen alle Informationen der Beteiligten im Verfahren auf", so die Ministerin am Rande der Sitzung zu MDR SACHSEN-ANHALT.

Die Richter sind daran interessiert, in jeden einzelnen Verfahrensgang möglichst gute Entscheidungen zu treffen. Sie blicken sich um, sie informieren sich, schulen sich und nehmen alle Informationen der Beteiligten im Verfahren auf.

Franziska Weidinger, CDU Justizministerin von Sachsen-Anhalt

Das teilt jedoch die LIKO nicht. Anke Weinreich sagt: "Grundlegend hat die heutige Debatte dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt." Durch die tägliche Arbeit wisse man von zahlreichen drastischen Fällen, sagte Weinreich. "Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen und bedroht sind, finden nicht ausreichend Gehör und werden sogar zum Teil benachteiligt, wenn sie Schutz suchen. Es gingen auch von anderen Sachverständigen geschilderte erschütternde Fälle in die Debatte ein. Die Einschätzung einzelner Stimmen, dies seien nur Einzelfälle, können wir nicht bestätigen."

Für Weinreich fehlt es an verpflichtenden und qualitativen Schulungen für Berufsgruppen der Justiz sowie betroffenen Verwaltungs- und Sozialbehörden.

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MDR (Lars Frohmüller, Hannes Leonard, Luca Deutschländer)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 27. September 2022 | 22:15 Uhr

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