Vertrag zwischen Bund und Sachsen-Anhalt 140 Millionen Euro für die Kinderbetreuung
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Sachsen-Anhalt bekommt 140 Millionen Euro vom Bund für die Kinderbetreuung. Das Geld soll vor allem Eltern und Erzieher entlasten und unterstützen. Die finanziellen Mittel fließen aus einem bestimmten Grund aber nicht sofort.

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Sachsen-Anhalt bekommt für den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2022 rund 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld kommt vom Bund. Der Vertrag dazu wurde am Freitag in Halle von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Sozialministerin Petra Grimm-Benne und Ministerpräsident Reiner Haseloff unterzeichnet.
Sachsen-Anhalt will die Gelder aus dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" zur Verbesserung der Betreuung von Kindern, zur Ausbildung neuer Fachkräfte und zur Entlastung der Eltern von Gebühren einsetzen, so Grimme-Benne.
Kritik von Ein-Kind-Familien
Konkret hatte Grimme-Benne ihre Pläne bereits Mitte Juli gemacht. Demnach müssen Eltern von Kindern in Kita, Krippe und Hort nur noch den Beitrag für das älteste Kind leisten. Familien mit Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag werden bereits ab August komplett von Kita-Gebühren befreit. Außerdem müssen angehende Erzieherinnen und Erzieher mit dem neuen Schuljahr kein Schulgeld mehr zahlen. Durch das Geld sollen Ausbildungsplätze an Fachschulen finanziert werden.
Vor allem die Befreiung von den Kita-Gebühren rief allerdings auch Kritik hervor. User auf der Facebookseite von MDR SACHSEN-ANHALT beschwerten sich, dass Familien mit nur einem Kind benachteiligt würden. Das betrifft laut Mikrozensus von 2017 etwa 30 Prozent der Familien in Sachsen-Anhalt.
Angebote für einkommensschwache Familien
Bundesfamilienministerin Giffey sagte dazu MDR SACHSEN-ANHALT: "Wir vom Bund haben eine Regelung getroffen, die ganz klar sagt, dass die Eltern, die kleine Einkommen haben, die den Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld bekommen, die Wohngeld oder Sozialleistungen bekommen, grundsätzlich von den Kita-Gebühren befreit werden." Deshalb werde man viel mehr Menschen erreichen, die den Kinderzuschlag erhielten und von Kita-Gebühren befreit würden.
Geld fließt erst später
Allerdings fließt das Geld nicht sofort, sondern erst, wenn alle Bundesländer Vereinbarungen mit dem Bund geschlossen haben. Sachsen-Anhalt ist das neunte Bundesland, das einen Vertrag mit dem Bund geschlossen hat. Doch das ist laut Giffey kein Problem. Das Gesetz sei bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Maßnahmen, die dieses Jahr begonnen haben, könnten damit schon finanziert werden. Insgesamt stellt der Bund für die Länder 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Wie hoch ist der Kita-Beitrag derzeit bei mir?
Quelle: dpa,MDR/ff
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 23. August 2019 | 10:00 Uhr
Atheist am 23.08.2019
Wie war ich froh als ich mit 89 die Hoffnung hatte das meine Enkel das Schicksal erspart werden sollte das ich und meine Kinder mit Kitas hatten.
Nun erlebe ich das Eltern wieder gezwungen sind ihre Kinder aus finanziellen Gründen in staatliche Obhut zu geben.
frank d am 23.08.2019
Das gute Kita Gesetz von der abschreibeministerin aus der töfte Regierung schon klar das Wunder wird aber verschoben