Eine Pumpe pumpt Wasser aus einem See
Wo Wasser entnommen wird, sollten eigentlich auch Messgeräte sein. Die fehlen laut Landesrechnungshof an vielen Stellen. (Symbolbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK/Panthermedia

Kritik für befreite Gewerbe Landesrechnungshof fordert höhere Abgabe für Wasserentnahme

02. Februar 2023, 15:48 Uhr

Wer in Sachsen-Anhalt Wasser nutzt, muss ein Entgelt zahlen, den sogenannten "Wassercent" oder "Wasserpfennig". Der Landesrechnungshof sagt nun, die Abgabe müsse erhöht werden. Dadurch könne das Land mehrere Millionen mehr Geld einnehmen. Auch die Personalausgaben des Landes kritisierte der Rechnungshof.

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt fordert eine Erhöhung des sogenannten "Wasserpfennigs" oder "Wassercents". Das teilte die Behörde mit. Sie hat kürzlich ihren Jahresbericht 2022 vorgestellt. Der Landesrechnungshof kritisiert darin auch, dass vom Wasserentnahmeentgelt pauschal befreit ist, wer Bodenschätze gewinnt. Er empfiehlt, diese Regel zu streichen.

Der Präsident des Landesrechnungshofes, Kay Barthel, sagte, das Land könnte mehrere Millionen Euro Plus machen, würde es den "Wassercent" anpassen. Das Land nehme bisher über die Abgabe rund 10,5 Millionen Euro im Jahr ein. Das Entgelt ist nach Branchen gestaffelt und reicht derzeit von 0,25 bis sieben Cent pro Kubikmeter. 330 Millionen Kubikmeter Wasser wurden nach Angaben des Rechnungshofes im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt entnommen.

Wer Bodenschätze gewinnt, zahlt bisher nicht

Das Entgelt, das Gewerbe und Privatpersonen zahlen müssen, die Grund- oder Oberflächenwasser verwenden, ist nach Angaben des Rechnungshofes seit 2011 nicht mehr erhöht worden. Das sei aber nötig, um erstens angemessene Sparanreize für die Benutzer darzustellen. Zweitens sei die Verordnung nicht an aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Die zweite Empfehlung, die insbesondere Unternehmen betrifft, widerspreche dem Verursacherprinzip. In einer Mitteilung heißt es vom Landesrechnungshof, besonders die Braunkohleförderung verursache erhebliche umweltbezogene Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Wären die Gewerbe, die Bodenschätze gewinnen nicht mehr befreit, würde das dem Land nach Angaben des Rechnungshofes etwa 500.000 Euro mehr in die Kasse bringen.

Das Verursacherprinzip Es handelt sich um eine Leitlinie der Umweltpolitik: Wer die Umwelt belastet oder verschmutzt, muss die Kosten dafür tragen. Das soll Anreiz sein, der Umwelt so wenig wie möglich Schaden zuzufügen. Das Prinzip durchzusetzen, ist schwierig, weil Verursacher nicht immer eindeutig ermittelt werden können.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Andere Bundesländer haben bereits erhöht

Andere Bundesländer hätten den "Wassercent" bereits erhöht, auch angesichts von Trockenheit, so der Landesrechnungshof. Barthel sagte, es seien sieben Millionen Euro mehr Einnahmen möglich würde man den "Wassercent" auf das Niveau Brandenburgs anheben, 16 Millionen mehr Einnahmen, würde die Abgabe auf das Niveau von Niedersachsen angehoben.

Der Landesrechnungshof forderte zudem das zuständige Ministerium auf, verstärkt die Messgeräte an Gewässern zu kontrollieren. Geeichte Messgeräte seien Pflicht, würden aber bei etwa einem Drittel der rund 2.900 Entnahmestellen im Land fehlen. An einzelnen Entnahmestellen seien hingegen sogar Bypässe angebracht worden, um die tatsächlich entnommenen Wassermengen zu verschleiern.

Personalkosten im Land als zu hoch kritisiert

Der Rechnungshof hat im aktuellen Jahresbericht außerdem die Personalkosten des Landes als viel zu hoch kritisiert. Demnach ist die Personaldecke in den Ministerien seit 2018 um 12 Prozent gewachsen. Fast jeder dritte Euro stecke inzwischen in Personalausgaben.

Die Kosten addierten sich auf mehr als vier Milliarden Euro. Zudem leiste sich Sachsen-Anhalt prozentual die meisten Landesbediensteten aller deutschen Flächenländer. Kay Barthel warnte, wenn sich nichts ändere, gehe dem Haushalt bald die Luft aus.

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dpa,MDR (Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 02. Februar 2023 | 14:00 Uhr

2 Kommentare

Gernot am 02.02.2023

Eine Regresspflicht für Politiker bei Verschwendung von Steuergeldern würden dem Land ein Vielfaches mehr an Einnahmen bringen, wie dieser Wassercent. Herr Barthel , das auf die Reihe zu bekommen, wäre eine wahre Pionierleistung für ganz Deutschland.

hilflos am 02.02.2023

Man mag es nicht mehr hören und lesen, wo dieser nimmer satte Staat Geld abpresst

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