Fragen und Antworten Was Sie über die Briefwahl in Sachsen-Anhalt wissen müssen

10. Mai 2021, 11:15 Uhr

In immer mehr Briefkästen in Sachsen-Anhalt landen in diesen Tagen Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 6. Juni. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie besonders viele Menschen per Brief abstimmen werden. Doch wie funktioniert die Briefwahl? Und wie sicher ist sie? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Bei Wahlen wie der zum achten Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. Juni hat jede Wählerin und jeder Wähler das Recht, seine Stimme per Briefwahl abzugeben – zum Beispiel, wenn er oder sie am Wahltag verhindert ist oder wegen der Corona-Ansteckungsgefahr lieber von zu Hause und nicht im Wahllokal abstimmen möchte. Begründen müssen Sie das aber nicht. Die Briefwahl steht allen Wahlberechtigten offen. Die dafür notwendigen Unterlagen bekommt jeder Wahlberechtigte mit seiner Wahlbenachrichtigung. Darin ist der Stimmzettel selbst aber noch nicht enthalten: Die Briefwahl muss nämlich beantragt werden.

Wo kann ich Briefwahl beantragen?

Beim für Sie zuständigen Wahlamt – also der Gemeinde oder Stadt, in der Sie leben. In Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie den dafür nötigen Umschlag inklusive ausgefülltem Schein für die Beantragung der Briefwahl. Diesen Umschlag können Sie per Post versenden und erhalten dann separat Ihren Stimmzettel für die Briefwahl. Allerdings können Sie Ihre Unterlagen auch auf direktem Wege bei dem für Sie zuständigen Wahlamt beantragen. Das geht per Post, persönlich vor Ort (beachten Sie mögliche Corona-bedingte Einschränkungen bei den Öffnungszeiten) und auch online, zum Beispiel in Magdeburg, Halle, Wittenberg oder Stendal.

Grundsätzlich gilt: Die Unterlagen für sich selbst können nur Sie beantragen. Wer Wahlunterlagen für andere Personen beantragen will, braucht dazu eine Vollmacht, dass er das auch darf. Für die Beantragung benötigen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihren Personalausweis.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragt haben?

In der Regel bis zum Freitag vor der Wahl. Das ist in diesem Jahr der 4. Juni. Über die genauen Fristen gibt Ihnen das für Sie zuständige Wahlamt Aufschluss. Allerdings sollten Sie den ausgefüllten Antrag spätestens einige Tage vorher in die Post geben, damit Sie rechtzeitig Ihre Unterlagen bekommen. In Ausnahmefällen besteht aber sogar die Möglichkeit, noch am Tag der Wahl selbst Briefwahl zu beantragen und die Stimme abzugeben. Das ist aber nur aus sehr gutem Grund erlaubt, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung. Sie benötigen in diesem Fall ein Attest.

Was passiert dann?

Sie erhalten eine Reihe von Dokumenten, unterschiedlich farbige Umschläge und natürlich den Stimmzettel. Außerdem bekommen Sie ein Informationsblatt zugeschickt, auf dem erklärt wird, welche Zettel Sie in welchen Umschlag zu geben haben. Das ist wichtig, damit Ihre Stimme gezählt wird. Ihren Wahlbrief können Sie bei der Post oder dem zuständigen Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten werfen.

Ist die Briefwahl sicher?

Ja. Klar ist aber auch: Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nie. Das gilt aber für Wahlen insgesamt. An der von Populisten verbreiteten These, mit der Briefwahl solle in diesem Jahr in großem Stil betrogen werden, ist allerdings nichts dran. Über das niedrige Restrisiko bei Wahlen sagte der Politologe Everhard Holtmann von der Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg bereits im Januar:

Eine Briefwahl ist im deutschen Rechts- und Erfahrungskontext sehr sicher – mit der Einschränkung, die man eigentlich immer machen muss: Dass es auch hier Einfallstore für kriminelles Verhalten geben kann. Das heißt, die hundertprozentige Korrektheit einer Briefwahl hängt davon ab, dass sich alle daran Beteiligten an Recht und Gesetz halten.

Everhard Holtmann Politologe

Kann ich auch im Wahllokal wählen gehen?

Ja. Eine reine Briefwahl, für die der Landtag wegen der Corona-Pandemie vorigen Herbst zumindest theoretisch den Weg frei gemacht hatte, wird es nicht geben. Das hat kürzlich Landeswahlleiterin Christa Dieckmann klargestellt. Übrigens: Mit der Verfassung stünde eine reine Briefwahl durchaus im Einklang – zumindest in den Fällen, in denen höhere Gewalt (wie zum Beispiel eine Pandemie) sie nötig macht. Das hat das Landesverfassungsgericht nach einer Klage mehrerer AfD-Landtagsabgeordneter klargestellt.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler in der Vergangenheit auch ohne Corona gestiegen ist.

  • Landtagswahl 2002: 8,5 Prozent
  • Landtagswahl 2006: 10,5 Prozent
  • Landtagswahl 2011: 11,9 Prozent
  • Landtagswahl 2016: 13,7 Prozent

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Wer steht am 6. Juni zur Wahl?

Insgesamt 22 Parteien. Sie wurden Ende April vom Landeswahlausschuss zugelassen. Mit dabei sind neben allen aktuell im Landtag vertretenen Parteien und der FDP unter anderem auch die Freien Wähler.

MDR SACHSEN-ANHALT

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 10. Mai 2021 | 19:00 Uhr

9 Kommentare

Anhaltiner am 11.05.2021

Was Sie über die Briefwahl in Sachsen-Anhalt wissen müssen. Ja da gab es ja schon Vorfälle bei der Auszählung. Die Aufklärung hatte ja ewig gedauert-

Ines W. am 10.05.2021

Wenn sie es nicht drauf haben ihren Wahlumschlag rechtzeitig per Post oder Einwurf im Briefkasten des Wahllokals einzureichen, dann ist das ihr Problem und kein generelles der Wahl.

Ich zähle seit Jahren die Wahlen ehrenamtlich mit aus und bis kurz vor Eingangsschluss trudelten immer noch Wahlumschläge ein, die dann eben direkt im Rathaus eingeworfen wurden.

Aber sie sind ja eh so ein Skeptiker der gerne mal was unterstellt.

kc85 am 10.05.2021

Man kann seine Briefwahlunterlagen auch persönlich in die Briefwahlurne im Rathaus einwerfen. Ganz ohne Post und garantiert rechtzeitig. Mache ich seit Jahren so, weil ich am Wahltag außerhalb meines eigenen Wahlbezirkes als Wahlleiter arbeite.

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