Land-Tags-Wahl in Sachsen-Anhalt Wie geht wählen? - In Leichter Sprache

07. März 2016, 12:51 Uhr

Am 13. März 2016 wird der Land-Tag von Sachsen-Anhalt gewählt. Das machen die Menschen, die in Sachsen-Anhalt wohnen, alle fünf Jahre neu. Wie geht aber wählen? In Leichter Sprache wird das hier erklärt.

Was machen die Abgeordneten im Land-Tag von Sachsen-Anhalt?

Der Land-Tag ist ein großes Haus auf dem Dom-Platz in Magdeburg. Dieses Haus heißt Land-Tag, weil in ihm der Land-Tag arbeitet. Das sind die Menschen, die von den meisten Bewohnern aus Sachsen-Anhalt gewählt wurden. Sie werden Abgeordnete genannt. Sie gehören verschiedenen Parteien an. Die Abgeordneten machen die Gesetze für die Menschen in Sachsen-Anhalt.

Einige Beispiele:

Eine Zeichnung: Ein Zehn-Euro-Schein und Geldmünzen
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

  • Die Abgeordneten bestimmen darüber, wo und wie Menschen mit Behinderungen wohnen und arbeiten können. Also: Gibt es mehr Geld für Wohn-Heime oder für Wohnungen?
  • Wie viel Geld kann ein Mensch in einem Heim oder einer eigenen Wohnung als Unterstützung bekommen? Wie viele Menschen mit Behinderungen arbeiten in einer Werkstatt?
  • Wie viele Arbeits-Plätze gibt es für sie in richtigen Betrieben? Wie viel Hilfe können Menschen mit Behinderungen in ihrer Freizeit bekommen?
  • Die Abgeordneten bestimmen, welche Schulen es in Sachsen-Anhalt gibt und ob Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen jede Schule besuchen dürfen.
  • Sie legen fest, ob bestimmte Gebäude einen Aufzug für Rollstuhl-Fahrer haben müssen.

Darf Jeder zur Wahl gehen?

Eine Zeichnung: Ein Richter sitzt an einem Pult mit einem Paragraphen an der Front. Ein Mann geht mit einem Schriftstück von ihm weg.
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

In Sachsen-Anhalt darf fast jeder Bürger an der Land-Tags-Wahl teilnehmen.

  • Aber: Er muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Er muss die deutsche Staats-Bürgerschaft haben.
  • Er muss mindestens seit drei Monaten in Sachsen-Anhalt wohnen.

Dann bekommt man eine Wahl-Benachrichtigung. Wenn Sie keine bekommen, können Sie beim Wahl-Amt an Ihrem Wohn-Ort nachfragen, warum Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben. Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten einen Betreuer haben, dürfen nicht wählen.

Was ist eine Wahl-Benachrichtigung?

Ein paar Wochen vor der Wahl bekommen alle Bürger in Sachsen-Anhalt einen Brief oder eine Karte mit sehr viel Text. Diese Karte ist die Wahl-Benachrichtigung. Darauf stehen der Name und die Adresse des Bürgers. Jeder Bürger, der wählen darf, wird Wähler genannt.

Die Wahl-Benachrichtigung sollte man zum Wählen mitnehmen.

Ein Wahl-Kreis besteht aus mehreren Gemeinden oder Stadt-Teilen, in denen sich Kandidaten zur Wahl stellen. Kandidaten nennt man die Frauen und Männer, die Abgeordnete im neuen Land-Tag werden wollen. Ein Wahl-Kreis besteht aus vielen Wahl-Bezirken.

Die Bürger eines Wahl-Bezirkes wohnen nah zusammen. Meist in einer großen Straße oder mehreren kleinen Straßen. Alle Bürger eines Wahl-Bezirkes wählen im selben Wahl-Lokal. Wahl-Lokal nennt man den Raum, in dem gewählt wird. Wo dieses Wahl-Lokal ist, steht auf der Wahl-Benachrichtigung.

Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten einen Betreuer haben, dürfen nicht wählen. Viele brauchen so viel Betreuung gar nicht. Sie brauchen oft Hilfe in Geld-Angelegenheiten oder bei Gesundheits-Fragen. Viele andere Dinge können sie allein erledigen. Wenn Sie mehr allein erledigen wollen,müssen sie oder ihr Betreuer einen Antrag beim Amts-Gericht stellen. Ein Richter kann Ihnen dann das Wählen erlauben.

Im Wahl-Lokal

Eine Zeichnung: Ein Mann gibt seinen Wahlzettel ab.
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

Das Wahl-Lokal ist der Raum, in dem gewählt wird. Wahl-Lokale befinden sich oft in Schulen oder Gemeinde-Räumen. Die Frauen und Männer, die am Wahltag hier sitzen, nennt man Wahl-Vorstand. Das Wahl-Lokal öffnet um 8 Uhr und schließt um 18 Uhr.

Sie brauchen zum Wählen Ihre Wahl-Benachrichtigung und den Personal-Ausweis.

Eine Zeichnung: Ein Mann füllt in einer Wahlkabine einen Stimmzettel aus.
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

Beides gibt man der Person am ersten Tisch. Die überprüft, wer wahl-berechtigt ist. Die Person am zweiten Tisch macht einen Haken hinter dem Namen im Wähler-Verzeichnis. Er vergibt die Stimm-Zettel.

Jeder darf nur einmal wählen.

Mit dem Stimm-Zettel gehen Sie zur Wahl-Kabine und machen dort zwei Kreuze. Dann falten Sie den Stimm-Zettel zusammen. Mit dem Stimm-Zettel gehen Sie zur Wahl-Urne und werfen ihn dort hinein. Sie haben gewählt und verlassen den Raum.

Der Stimm-Zettel

Der Stimm-Zettel ist ziemlich groß. Er ist in zwei Spalten geteilt. Sie haben zwei Stimmen. Darum müssen Sie zwei Kreuze machen. Ein Kreuz kommt in die linke Spalte und ein Kreuz kommt in die rechte Spalte. Damit die Kreuze an der richtigen Stelle gemacht werden, sind Kreise vorgedruckt.

Eine Zeichnung: Eine Hand hält einen Stift und macht Kreuze auf einem Stimmzettel.
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

Das Kreuz in der linken Spalte ist für die Erst-Stimme. Hier stehen die Namen der Kandidaten und zu welcher Partei sie gehören. Wer im Wahl-Kreis die meisten Erst-Stimmen erhält, wird Abgeordneter im neuen Land-Tag. Das Kreuz in der rechten Spalte ist für die Zweit-Stimme. Hier steht der Name einer Partei und manchmal drei Namen. Diese Namen sind oft kleiner gedruckt, denn sie werden nicht direkt gewählt. Mit diesem Kreuz bestimmen Sie, wie viele Abgeordnete eine Partei im neuen Land-Tag haben wird.

Wichtig: Sie dürfen nur zwei Kreuze machen. In jeder Spalte darf nur ein Kreuz gemacht werden. Sonst ist die Stimme ungültig und wird nicht mitgezählt.

Hilfe beim Wählen

Manche Menschen brauchen Hilfe oder Unterstützung beim Wählen. Wenn man nicht richtig sehen oder nicht richtig lesen kann, dann darf man einen Helfer zur Wahl mitnehmen. Auch Menschen, die mit ihren Händen keinen Stift halten oder kein Papier falten können, dürfen jemanden mitbringen. Diesen Helfer sollte man selber mitbringen. Der Helfer muss sich im Wahl-Lokal beim Wahl-Vorstand melden. Die Helfer können zur Familie gehören oder Freunde sein. Man kann auch Sozialarbeiter fragen. Die Frauen und Männer vom Wahl-Vorstand dürfen Ihnen auch beim Ausfüllen helfen.

Brief-Wahl

Eine Zeichnung: Eine Frau sitzt mit gebrochenem Fuß auf einem Stuhl und legt den Fuß hoch.
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

Für Menschen, die am Wahltag nicht ins Wahl-Lokal gehen können, gibt es die Möglichkeit der Brief-Wahl. Mit einem besonderen Brief können Sie schon vor dem Wahl-Tag wählen. Die Unterlagen für eine Brief-Wahl können Sie in einem Brief beim Wahl-Amt bestellen. Das Formular ist in dem Umschlag mit der Wahl-Benachrichtigung. Hier steht auch die Adresse von der Gemeinde-Behörde.

Eine Zeichnung: Eine Frau steckt einen Brief in einen Briefkasten.
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

Nach ein paar Tagen bekommen Sie einen Brief mit zwei Brief-Umschlägen, einem Formular und einem Stimm-Zettel. Das Formular heißt Wahl-Schein. Auf dem Stimm-Zettel macht man ein Kreuz in der linken Spalte und ein Kreuz in der rechten Spalte. Dann wird er gefaltet und in den blauen Umschlag gesteckt. Diesen Umschlag muss man zukleben.

Das Formular muss man ausfüllen und unterschreiben und mit dem blauen Umschlag in den roten Brief-Umschlag stecken. Dieser wird auch zugeklebt und dann ohne Briefmarke in einen Post-Kasten gesteckt. Dabei kann man sich helfen lassen. Wenn Ihnen dabei jemand hilft, müssen Sie das auf dem Wahl-Schein angeben. Der Helfer muss dann auch unterschreiben.

Wer hat die Wahl gewonnen?

Für die Verteilung der Sitze im Land-Tag ist die Parteien-Stimme entscheidend. Für die Parteien-Stimme oder Zweit-Stimme macht man ein Kreuz in der rechten Spalte des Stimm-Zettels. Die Zweit-Stimme bestimmt, wie stark eine Partei im Land-Tag ist. Wenn eine Partei bei der Wahl viele Stimmen erhalten hat, bekommt sie auch viele Abgeordnete im Landtag.

Wenn eine Partei sehr wenige Stimmen bekommt (weniger als 5 % der Zweit-Stimmen), ist sie nicht im Land-Tag vertreten. Personen, für die man ein Kreuz in der linken Spalte des Stimm-Zettels macht, werden Direkt-Kandidaten genannt. Die Person mit den meisten Stimmen ist auf jeden Fall im Land-Tag vertreten. Dieser Kandidat ist direkt gewählt. Man sagt auch, er hat ein Direkt-Mandat erhalten. Direkt-Kandidaten, die weniger Stimmen erhalten haben, können manchmal auch einen Sitz im Land-Tag erhalten.

Wenn ihre Partei viele Parteien-Stimmen bekommt, aber nur wenige Kandidaten in ihren Wahlkreisen ein Direkt-Mandat erhalten haben, dann bekommen sie ihr Mandat über die Landes-Liste. Fast jede Partei hat bei der Wahl eine Landes-Liste. Hier stehen die Namen aller Kandidaten einer Partei. Personen, die für die Partei wichtig sind, werden zuerst genannt. Sie kommen dann in den Land-Tag.

Beispiel

Der Land-Tag hat 100 Sitze. Eine Partei hat 25 % der Zweit-Stimmen erhalten (rechte Spalte des Stimm-Zettels). Dann stehen ihr 25 Sitze im Land-Tag zu. Sie hat aber bereits fünf Direkt-Mandate erhalten, weil fünf Direkt-Kandidaten ihrer Partei in einem Wahl-Kreis die meisten Stimmen erhalten haben (linke Spalte des Stimm-Zettels). Die sind schon mal sicher im Land-Tag.

Dann können noch 20 Personen über die so genannte Landes-Liste der Partei in den Land-Tag einziehen. Personen, die auf Platz 1 – 20 der Landes-Liste stehen, freuen sich, weil sie ebenfalls in den Land-Tag einziehen. Derjenige, der auf Platz 21 steht, hat Pech gehabt. Er kommt nicht in den Land-Tag. Wessen Name noch weiter hinten steht, wird auch kein Abgeordneter.

Wer bestimmt die nächsten 5 Jahre die Politik?

Wenn eine Partei mehr als die Hälfte aller Zweit-Stimmen, also der Parteien-Stimmen erhält (rechte Spalte des Stimm-Zettels), dann bildet sie die Regierung. Diese Partei hat eine absolute Mehrheit. Sie bestimmt dann den Minister-Präsidenten und die Minister, die die Politik des Landes in den nächsten fünf Jahren machen. Abstimmungen im Land-Tag kann diese Partei immer gewinnen, weil sie mehr als die Hälfte der Stimmen hat.

Es ist aber selten, dass eine Partei so viele Stimmen erhält. Meist hat eine Partei die meisten Stimmen, aber weniger als die Hälfte. Die Abgeordneten der anderen Parteien haben zusammen mehr Stimmen. Die Partei mit den meisten Stimmen muss sich zum Regieren eine andere Partei suchen. Zusammen können sie bei den Abstimmungen im Land-Tag wieder mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen. Eine solche Partnerschaft nennt man Koalition.

Diese Koalition kann aus zwei oder mehr Parteien bestehen. Um eine solche Partnerschaft zu schließen, sollten sich die Personen gut verstehen und ihre Parteien ähnliche Ziele haben. Sonst können sie sich später nicht einigen, wie sie abstimmen. Alle Parteien, die nicht der Koalition angehören und folglich nicht die Regierung bilden, nennt man Opposition. Sie stimmen meist gegen die Koalition der Regierung.

Wenn die Parteien der Koalition sich nicht einig sind, können die Parteien der Opposition bei einer Abstimmung die Mehrheit bekommen. Geschieht das bei wichtigen Abstimmungen, ist die Regierung gescheitert. All das zeigt, wie wichtig die Zweit-Stimme auf der rechten Seite des Stimm-Zettels ist.

Informationen über Parteien

Eine Zeichnung: Ein Mann verteilt an einem Stand Programmzettel seiner Partei.
Bildrechte: Matthias Herrndorff/SoVD-Jugend

Zur Wahl stellen sich in Sachsen-Anhalt alle großen Parteien, die man aus der Zeitung oder dem Fernsehen kennt, und viele kleine Parteien. Wer keine Zeitung liest, kann sich in Nachrichten-Sendungen informieren. In den Wochen vor der Wahl richten viele Parteien Wahl-Stände ein. Diese befinden sich meist auf Markt-Plätzen oder vor Einkaufs-Zentren. An einem Tisch und unter einem Sonnen-Schirm stehen Mitglieder einer Partei und stellen das Programm ihrer Partei vor. Manchmal haben die Parteien ein Programm in Leichter Sprache.

Fragen Sie ruhig danach! Stellen Sie den Frauen und Männern alle Fragen, die Sie haben. Gehen Sie am besten zu mehreren Parteien. Danach wissen Sie, welche Partei Ihre Interessen am besten vertritt.

Informationen über Kandidaten

Manchmal kann man die Kandidaten an den Wahl-Ständen ihrer Partei antreffen. Die Kandidaten sollen die Fragen der Bürger beantworten.

Auch Sie sind Bürger. Stellen Sie Ihre Fragen! Wenn Sie die Antwort nicht verstehen, dann fragen Sie, ob der Kandidat oder die Kandidatin das etwas einfacher erklären kann.

Vor der Wahl gibt es an vielen Orten Wahl-Foren. Hier sitzen Kandidaten verschiedener Parteien vorn und beantworten die Fragen der Bürger im Saal. Alle Bürger sind dazu eingeladen. Auch Sie! Hier kann man die Kandidaten und ihre Parteien gut vergleichen. Im Internet kann man sich auch informieren. Viele Parteien haben Seiten in Leichter Sprache.


Quelle: So einfach geht Wählen: Die Landtagswahl von Sachsen-Anhalt. Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, in Kooperation mit dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, 2016.

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