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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Fall eines getöteten Hoteliers aus der Börde neu geprüft wird. Bildrechte: picture alliance/dpa | Uli Deck

Doch Mord?BGH kassiert Urteil zum gewaltsamen Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen

11. Juli 2022, 14:08 Uhr

Bei der Tötung eines Hoteliers aus der Börde durch zwei junge Männer könnte es sich doch um einen Mord gehandelt haben. Das Magdeburger Landgericht hatte 2021 auf Totschlag entschieden. Auf Beschluss des BGH wird das Urteil nun überprüft.

von MDR SACHSEN-ANHALT

Der Prozess um den Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen im Landkreis Börde muss teilweise neu aufgerollt werden. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, wurde das Urteil vom September 2021 aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg muss damit nun erneut prüfen, ob in dem Fall nicht Totschlag, sondern möglicherweise sogar Mord vorliegt, wie die Familie des Opfers argumentiert. Als Nebenkläger hatten die Angehörigen Revision gegen das erste Urteil eingelegt. Der BGH entschied nun zu ihren Gunsten.

Mehrjährige Haftstrafen für die beiden Angeklagten

Im Herbst 2021 waren die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg verhängte gegen einen 21-Jährigen eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, ein 22-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die beiden jungen Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2020 den Hotelier in Osterweddingen zu Tode geprügelt.

Am Abend des 15. Oktober hatten die beiden Angeklagten laut Gericht zu Abend gegessen und ausgiebig Alkohol getrunken. Anschließend fuhren sie nach Magdeburg, wo sie in einer Bar weiterzechten. Am frühen Morgen des 16. Oktober fuhren sie zurück nach Osterweddingen, wo sie ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels parkten. Nachdem sie ausstiegen, traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab.

Staatsanwaltschaft war von ursprünglicher Mordanklage abgerückt

Der Hotelier stellte die Randalierer zur Rede. Die beiden griffen den 58-Jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff und schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Das Opfer erlitt dabei unter anderem eine Hirn-Schwellung, übergab sich und erstickte an seinem Erbrochenen. Bei beiden Angeklagten wurde ein hoher Blut-Alkoholspiegel festgestellt.

Angeklagt waren die beiden Männer ursprünglich wegen Mordes. Doch die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer davon abgerückt. Die Familie des Hoteliers, die in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, blieb bei ihrem Mord-Vorwurf.

dpa, MDR (Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. Juli 2022 | 14:00 Uhr

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