50.000 Euro Schaden Jungs verwüsten Schule in Haldensleben: Versicherung könnte zahlen

20. April 2023, 19:17 Uhr

Nachdem drei Jungen die Otto-Boye-Grundschule in Haldensleben verwüstet haben, wird geprüft, ob die Gebäudeversicherung der Stadt für den Schaden aufkommt. Sollte diese greifen, könnte sich die Stadt das Geld von den Eltern der Kinder zurückholen. Der Schaden wird derzeit auf rund 50.000 Euro geschätzt.

Schäden im Wert von etwa 50.000 Euro, die drei Jungs in der Otto-Boye-Grundschule in Haldensleben angerichtet haben, könnte zunächst die Versicherung der Schule übernehmen. Das teilte der zuständige Sachbearbeiter der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA), Uwe Bohmeyer, MDR SACHSEN-ANHALT mit.

Zunächst greife wahrscheinlich die eigene Gebäudeversicherung: "Da hat die Stadt Haldensleben möglicherweise noch einmal Glück im Unglück", so Bohmeyer. Im Moment würden Schadenumfang und Schadenhergang ermittelt. Die Stadt Haldensleben habe sowohl Inventar als auch das Gebäude versichert. Das könnten die Grundlagen sein, um den Schaden zu regulieren, sofern die Schule ordnungsgemäß gesichert, also etwa alle Türen verschlossen, war.

Haftpflichtversicherung der Eltern greift wohl nicht

Die Versicherung könnte sich das Geld dann von den Eltern der randalierenden Kinder wiederholen. Drei Jungs im Alter von elf und zwölf Jahren hatten die Schule verwüstet. Eine Haftpflichtversicherung würde für den Schaden wohl nicht aufkommen. Das teilte der Schadensregulierer Hansjörg Kurth von den ÖSA Versicherungen MDR SACHSEN-ANHALT mit.

Ab einem gewissen Alter muss man eben für den Mist, den man anrichtet auch selber gerade stehen. Und das ist eben bei Jugendlichen schon der Fall.

Hansjörg Kurth ÖSA

Er sagte, es komme da etwa auf das Alter der Kinder an und ob es einschätzen kann, was es angestellt hat – ob zum Beispiel ein Fünfjähriger mit einem Feuerzeug aus Versehen einen Brand auslöst oder ob ein Zwölfjähriger mutwillig eine Schule verwüstet. Er sagte: "Ab einem gewissen Alter muss man eben für den Mist, den man anrichtet auch selber gerade stehen. Und das ist eben bei Jugendlichen schon der Fall."

Sollte die Versicherung der Stadt den Schaden zahlen, würde sie sich wohl an die Schadenverursacher wenden. Dann müssten die Eltern oder später die Kinder selbst diesen Schaden abbezahlen. Es könnte passieren, dass der bisher geschätzte Schaden durch Eigenleistungen, zum Beispiel Malerarbeiten der Eltern, noch etwas geringer ausfällt.

Die drei Jungen hatten am Wochenende in einer Grundschule in Haldensleben randaliert. Wie die Polizei mitteilte, hat man nach Hinweisen von Anwohnern am Samstagabend die drei Elf- und Zwölfjährigen erwischt. Sie hätten einen Großteil der Schulräume verwüstet, Mobiliar zerstört und Waschbecken überflutet. Die ehemaligen Schüler der Haldensleber Grundschule wurden demnach ihren Eltern übergeben und mussten bereits am Sonntag zu einer Aufräumaktion antreten.

MDR (Guido Hensch, Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. April 2023 | 15:40 Uhr

106 Kommentare

DER Beobachter am 22.04.2023

Schon recht. C,T, befürwortet alte und amerikanische Methoden? Nur wo haben sie dazu beigetragen, Vandalismus wirkúngsvoll zu bekämpfen oder gar zu mehr Vernunft und Verstand? C.T. hat Kinder, Enkel...?

DER Beobachter am 22.04.2023

Anita, als Vater zweier mittlerweiler erwachsener Dresdner Kinder an den kommunalen Schulen (und als Kollege?) darf ich durchaus widersprechen. Zwar gibts auch an den Gymnasien das Problem, aber schadhaftes und schülerverziert-hässliches Mobiliar wird trotzdem schneller ersetzt/repariert als an den Oberschulen. Gymnasien haben "noch w und in deutschland. Leider. eniger" Ausfall, mehr Hausmeister, meist bessere Mensaanbieter... Und es gibt ja den Trend der Eltern zu den freien Schulen, wo sich etabliert habend, sicher aus Gründen. Das alles ist in DD so, in Mitteldeutschland und überall in Deutschland, soweit ich erkennen kann. Ausnahmen bestätigen wieder mal die Regel. Leider.

DER Beobachter am 22.04.2023

Fakt: Es gibt aber keinerlei Grund, warum die Schulversicherung der betroffenen Grundschule für den enormen entsnadenen materiellen Schaden durch den Vandalismus der offenbar schulfremden Kids aufkommen müsse. Und auch kein Grund, warum, wenn es dazu käme, die Haftpflichtversicherung der Eltern dieser Kinder aufkommen solle. Weder formalrechtlich noch ethisch noch erzieherisch...

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