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Rechtsstreit beigelegtRäumung von Totholz: Nabu und Nationalpark Harz einigen sich

02. Dezember 2022, 12:36 Uhr

Im Streit zwischen Nabu und Nationalpark Harz zur Räumung von Totholz konnte nun eine Einigung erzielt werden. Abgebranntes Totholz darf entfernt werden, wenn dafür anderes nicht geräumt wird.

Nach langen Streitigkeiten zwischen dem Naturschutzbund (Nabu) und dem Nationalpark Harz über die Räumung von Totholz gibt es nun eine Einigung. Wie beide Parteien berichten, haben sie einen Vergleich geschlossen, der verschiedene Maßnahmen und künftige Abstimmungen vorsieht.

In dem Vergleich stimmt der Nabu zu, dass das geschlagene Totholz der beiden Brände vom Sommer aus dem Wald geholt wird. Gleiches gilt für das Totholz, das am Ortsrand von Schierke derzeit noch an den Wegesrändern gelagert ist. Die weiteren Maßnahmen zur Totholzräumung am Ortsrand von Schierke dürfen hingegen nicht weitergehen. Der Nationalpark Harz verpflichtete sich im Vergleich, zunächst eine Verträglichkeitsprüfung und eine Beurteilung durch Naturschutzvereinigungen durchzuführen.

Ortsbürgermeisterin Schierke: Vergleich ist ein Rückschlag

Die Ortsbürgermeisterin von Schierke, Christiana Hopstock (CDU), reagierte mit Unverständnis auf den Vergleich. Die Beräumungsarbeiten in Ortsnähe seien noch nicht abgeschlossen, daher sei das Vorgehen ein Rückschlag. Auch die Verträglichkeitsprüfungen bewertete sie kritisch. MDR SACHSEN-ANHALT sagte sie, so gehe man mit Schierke seit 30 Jahren um. Deshalb stelle sich für sie insgesamt die Frage: Nationalpark ja oder nein.

Klage und zeitweiser Stopp der Totholzentnahme

Der grenzübergreifende Nationalpark Harz umfasst rund 25.000 Hektar. In den vergangenen Monaten war es zu mehreren Bränden gekommen, die teils mit sehr großem Aufwand gelöscht werden mussten.

Im Anschluss war der Nabu gegen die Räumung abgestorbener Bäume aus dem Nationalpark Harz vor Gericht gezogen. Er sah die Maßnahmen als nicht vereinbar mit dem Naturschutzrecht an und kritisierte einen "herben Verlust" an Biodiversität. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte Mitte November die Totholzentnahme vorerst gestoppt. Mit der vorläufigen Verfügung sollte verhindert werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden.

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dpa, MDR (Anne Gehn-Zeller, Sven Wudtke, Leonard Schubert)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 01. Dezember 2022 | 18:00 Uhr

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