Diskussion um Waldbrandschutz Nabu verteidigt Klage gegen Totholz-Beräumung im Harz

22. November 2022, 08:58 Uhr

Der Naturschutzbund (Nabu) hat mit einer Klage die Räumung von Totholz im Harz verhindert. Dagegen gibt es Kritik, gegen die sich der Nabu nun wehrt. Keinesfalls stelle man den Naturschutz über Menschenleben. Vielmehr sollten sich die Beteiligten an einen Tisch setzen und gemeinsam Lösungen sowohl für Umwelt- als auch für den Brandschutz finden.

Der Naturschutzbund (Nabu) weist Kritik an seiner Klage gegen die Beräumung vom Totholz im Harz zurück. Es werde etwas konstruiert, um "eine plakative Aussage" stellen zu können. "Der Nabu weist den Vorwurf strikt zurück, Naturschutz über Menschenleben zu stellen", heißt es in einer Mitteilung der Umweltschutzorganisation.

Streit um Totholz Im Nationalpark Harz war es in der Vergangenheit zu mehreren Bränden gekommen, die mit teils nur mit sehr großem Aufwand gelöscht wurden.

In einer "Wernigeröder Erklärung", die Forstminister Sven Schulze (CDU), der Nationalparkleiter, der Landrat des Landkreises Harz und Wernigerodes Bürgermeister Ende September unterzeichneten, war vereinbart worden, dass zum Schutz von Orten abgestorbene Bäume beseitigt werden sollen.

Der Nabu ist der Meinung, dass das Vorgehen nicht rechtmäßig ist und hat deshalb dagegen geklagt. In einem Eilverfahren hat das Landgericht Magdeburg dem Nabu Recht gegeben.

Das Gericht habe den vorläufigen Stopp angeordnet, weil es der Ansicht sei, dass es hier rechtlich etwas zu prüfen gebe. Schierkes Ortsbürgermeisterin Christiane Hopstock (CDU) hatte nach dem vorläufigen Stopp der Totholzberäumung erklärt, dass ihrer Ansicht nach der Nabu den Naturschutz über den Schutz von Einwohnern und Feuerwehrleuten stelle.

Nabu fordert Dialog der Beteiligten

Man setze sich dafür ein, Lösungen zu finden, die sowohl dem Brandschutz als auch dem Naturschutz genügten. In solche Gespräche sollten neben der Nationalparkverwaltung und den Naturschutzvereinigungen vor allem auch Feuerwehr und Vertreter der Schmalspurbahn einbezogen werden. Ein solcher Dialog solle vom Umwelt- und Forstministerium initiiert werden. Dann ließen sich auch künftige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Der Landrat des Landkreises Harz, Thomas Balcerowski (CDU), meinte, das Nationalparkgesetz und der Länderstaatsvertrag müssten geändert werden, sollte der Nabu in dem gerichtlichen Verfahren gewinnen. Der Landkreis Harz und die Stadt Wernigerode könnten nicht in jeder Brandsaison einen Katastrophenfall stemmen – weder personell noch finanziell.

Beseitigung soll Brände verhindern

Nach mehreren Bränden in den vergangenen Monaten ist die Totholzentnahme in der Nähe des Wernigeröder Ortsteils Schierke vorerst gestoppt worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Magdeburg vergangene Woche angeordnet. Mit der vorläufigen Verfügung solle verhindert werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen würden, sagte er.

Der Nabu sieht in einer Beräumung ein Widerspruch zum Naturschutzrecht. Die Maßnahmen seien mit den europäischen Vorgaben nicht vereinbar und führten zu einem herben Verlust an Biodiversität. Laut dem Verwaltungsgericht soll das Eilverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.

MDR (Karin Roxer, Hannes Leonard)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 21. November 2022 | 16:00 Uhr

9 Kommentare

Eulenspiegel am 23.11.2022

"Vielmehr sollten sich die Beteiligten an einen Tisch setzen und gemeinsam Lösungen sowohl für Umwelt- als auch für den Brandschutz finden."
Also ich verstehe nicht was daran schlecht sein soll.

Frank 1 am 22.11.2022

Wenn der NABU, wie er jetzt behauptet, alle Beteiligten an einen Tisch bekommen möchte, wozu dann eine Klage? Die Begründung ist einfach nur lächerlich.

Kosso am 22.11.2022

Welchen Dialog sucht die NABU. Das Totholz muss raus Punkt. Man stellt den Naturschutz vor Sicherheit von Menschen insbesondere der Feuerwehr Kameraden. Es wird also keine außergerichtliche Einigung geben können.

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