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Bei BurgMit 417 km/h über die A2: Verfahren gegen Raser bleibt eingestellt

15. August 2022, 14:41 Uhr

Der Fall hatte Anfang 2022 die Debatte über ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen neu entfacht. Nun ist klar: Auf einen Raser, der mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde auf der A2 bei Burg unterwegs war, werden wohl keine juristischen Folgen zukommen.

Er soll mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die Autobahn 2 bei Burg gerast sein – juristische Konsequenzen muss ein Raser aus Tschechien aber offenbar nicht fürchten. Wie ein Sprecher der Naumburger Generalstaatsanwaltschaft am Montag sagte, bleibt das Verfahren gegen den Millionär eingestellt.

Fehlender Tatverdacht: Verfahren eingestellt

Damit bestätigte die Behörde eine Entscheidung der Stendaler Staatsanwaltschaft von Anfang Juni, gegen die Beschwerde eingelegt worden war. Die Stendaler Juristen hatten das Verfahren mangels eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer
Geschwindigkeit von annähernd 116 m je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten
Straftatbestand.

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft mag es zwar "äußerst leichtsinnig und lebensmüde" erscheinen, sich mit annähernd 116 Metern pro Sekunde fortzubegen – ein Straftatbestand sei in diesem Fall aber nicht ohne Weiteres erfüllt. So lägen beispielsweise keine verwertbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Fahrt des Mannes "grob verkehrswidrig und rücksichtslos unternommen wurde" – von der Geschwindigkeit abgesehen.

Die Juristen in Naumburg haben entschieden: Das Verfahren bleibt eingestellt. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/Michael Rosebrock

Offenbar beide Hände vom Lenkrad genommen

Der Millionär hatte Anfang dieses Jahres ein Video ins Netz gestellt, das ihn auf seiner Fahrt über die A2 zeigt. Das Video soll bereits im Juli 2021 aufgenommen worden sein. Der augenscheinlich abgefilmte Tacho des Sportwagens, ein Bugatti Chiron, zeigt darin eine Geschwindigkeit von bis zu 417 Kilometern pro Stunde an.

Auf seiner Fahrt soll der Beschuldigte zeitweise sogar beide Hände vom Lenkrad genommen haben. Auch das sei Autofahrern – anders als Motorradfahrern – nicht verboten, argumentierte am Montag die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.

Das Video, das der Mann seinerzeit hochgeladen hatte, ist bis heute auf der Videoplattform Youtube abrufbar.

Debatte um Obergrenze für Geschwindigkeit

Um solche leichtsinnigen, aber nicht strafbaren Aktionen zu unterbinden, könnte aus Sicht der Juristen eine bislang nicht vorhandene Geschwindigkeitsobergrenze für Autos in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden. Somit könnte ein sehr schnelles Fahren noch erlaubt sein, aber kein übermäßig rasendes Fahren. Als Beispiel für eine mögliche Obergrenze nannten die Juristen eine Geschwindigkeit von 200 Kilometern pro Stunde.

dpa, MDR (Luca Deutschländer)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 15. August 2022 | 15:00 Uhr

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