Lockdown Corona: Friseurmeisterin bekommt Lohn nicht erstattet
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Eine Friseurmeisterin aus der Nähe von Magdeburg wollte vom Land Sachsen-Anhalt 9.200 Euro, die ihr als Arbeitslohn durch die beiden Corona-Lockdowns entgangen sein sollen. Das Magdeburger Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Die Frau hat ihre Berufung dagegen vor dem Oberlandesgericht nun zurückgezogen.
Eine Friseurmeisterin aus Biederitz im Landkreis Jerichower Land bekommt keinen Lohn vom Land erstattet, der ihr durch Corona entgangen ist. Wie das Landgericht Magdeburg MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, hat die Frau ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht Naumburg zurückgezogen. Damit sei das Urteil von Mitte Februar rechtskräftig.
Gericht sieht keine Rechtsgrundlage für Klage
Damals hatten die Richter in Magdeburg die Klage der Friseurin abgewiesen. Sie wollte vom Land 9.200 Euro, die ihr nach eigenen Angaben durch Corona-bedingte Schließungen ihres Salons entgangen waren. Das Gericht sah dafür aber keine Rechtsgrundlage. Die Frau habe 44.000 Euro Überbrückungsgeld für Miete und andere Sachkosten erhalten. Außerdem hätten ihre Angestellten Kurzarbeitergeld bezogen.
Weitere Klage vor Bundesverfassungsgericht
Nicht die Gerichte, sondern der Gesetzgeber regele, wem Pandemie-bedingt Geld zustehe, hieß es vom Landgericht. Neben der Klage gegen das Land hatte die Frau im vergangenen Jahr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie sah das Infektionsschutzgesetz als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar an, solange es keine finanzielle Entschädigung für die Folgen von Betriebsschließungen gebe.
MDR (Marcel Knop-Schieback, Mario Köhne)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 09. Mai 2022 | 15:00 Uhr
ElBuffo vor 46 Wochen
Dass einem sowas nicht schon der eigene Anwalt erklärt.