Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Das Überfliegen von Bundeswehrgelände mit Drohnen ist nach § 21 der Luftverkehrsordnung verboten. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Ermittlungen laufenUngeklärte Drohnenflüge über Bundeswehrgelände in Altengrabow

08. Juni 2023, 18:53 Uhr

Spionage oder Tests von Hobbyfliegern: Über dem Truppenübungsplatz der Bundeswehr in Altengrabow sind in diesem Jahr mehrfach Drohnen gesichtet worden. Solche Überflüge sind nach der Luftverkehrsordnung verboten. Es drohen Bußgelder.

In Sachsen-Anhalt ermittelt die Bundeswehr derzeit wegen ungeklärter Drohflüge über dem Truppenübungsplatz in Altengrabow (Jerichower Land). Wie ein Sprecher des Territorialen Kommandos der Bundeswehr Anfang der Woche MDR SACHSEN-ANHALT sagte, wurde in Altengrabow und Klietz in diesem Jahr eine mittlere einstellige Zahl von Vorfällen gemeldet. Bundesweit habe es im gleichen Zeitraum eine hohe zweistellige Zahl von Drohnen-Meldungen über Bundeswehr-Liegenschaften gegeben.

Die Bundeswehr habe deshalb einen Maßnahmenkatalog für alle Standorte in Deutschland erarbeitet. Mit dem Drohnenabwehrgewehr Effektor HP-47 werde versucht, die Drohne gezielt zu stören. Handelsübliche Drohnen würden dann entweder zum Piloten zurückkehren oder landen, so der Sprecher. Allerdings könnten nicht alle Drohnen mit der HP-47 bekämpft werden.

Überfliegen von Bundeswehrgelände verboten

Der Sprecher wies auch darauf hin, dass das Überfliegen von Bundeswehrgelände mit Drohnen nach § 21 der Luftverkehrsordnung verboten ist. Wer erwischt werde, müsse mit Bußgeldern von mehreren tausend Euro rechnen.

MDR (Karin Roxer, Max Hensch, Moritz Arand)

Mehr zum Thema Drohnen

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. Juni 2023 | 17:30 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen

Mehr aus Jerichower Land, Magdeburg, Salzlandkreis und Börde

Mehr aus Sachsen-Anhalt