Haftstrafe NSU-Terror-Helfer Wohlleben sitzt Reststrafe in JVA Burg ab

12. Januar 2023, 08:48 Uhr

Wegen Beihilfe zum mehrfachen Mord wurde Ralf Wohlleben im NSU-Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt. Einen Teil davon wollte er zur Bewährung aussetzen lassen – das wurde abgelehnt. Medienberichten zufolge sitzt Wohlleben seit dieser Woche im Gefängnis Burg ein.

Der im Burgenlandkreis lebende NSU-Terror-Helfer Ralf Wohlleben ist wieder im Gefängnis. Das berichten die Süddeutsche und die Mitteldeutsche Zeitung. Demnach hat sich der 47-Jährige in dieser Woche im Gefängnis Burg gemeldet, um dort seine Reststrafe abzusitzen.

Antrag auf Bewährung abgewiesen

Wohlleben war im NSU-Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Sechseinhalb Jahre hat er bereits verbüßt. Den Rest wollte er zur Bewährung aussetzen lassen. Das lehnte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz ab. Der frühere NPD-Funktionär Wohlleben hatte der Terrorgruppe NSU für neun der zehn Morde die Tatwaffe besorgt.

Hintergrund: Der NSU Als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichnete sich eine rechtsextreme terroristische Vereinigung in Deutschland. Die Mitglieder des NSU töteten zehn Menschen zwischen 2000 und 2007 – in Dortmund, Hamburg, Heilbronn, Kassel, Köln, München, Nürnberg und Rostock. Die Opfer: neun Männer türkischer und griechischer Abstammung und eine Polizistin.

2011 wurde der NSU aufgedeckt. Damit erfuhren erstmals die Angehörigen der Opfer sowie die Öffentlichkeit von der Existenz der Gruppe.  

Der NSU-Prozess war einer der größten Strafprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik. Von 2013 bis 2018 standen vor dem Münchner Oberlandesgericht die NSU-Terroristin Beate Zschäpe sowie vier Männer, die wegen der Unterstützung der Zwickauer Terrorzelle angeklagt und auch verurteilt wurden.

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MDR (Cornelia Winkler)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. Januar 2023 | 08:00 Uhr

9 Kommentare

Wessi am 12.01.2023

Das lag daran @ Erzgebirgler, daß W. sechseinhalb Jahre in U-Haft (anrechenbar) war und ein Urteil erst rechtskräftig sein muß, damit, dann die (Rest-)Strafe angetreten werden muß.Da es in der Schwebe war, ob die Reststrafe verbüßt werden muß und W.+seine Anwälte bis in die letzte Instanz gingen, war das Urteil (in Bezug auf die Restrafe) eben noch nichts rechtskräftig. (vllt. googeln Sie mal "Wohlleben Restrafe"...es ist eine komplexe Rechtslage).W. wird inzwischen scharf beobachtet worden sein.

Peter Pan am 12.01.2023

In dem Artikel steht leider überhaupt nichts darüber, warum der Herr derzeit auf freiem Fuß war, wenn eine Bewährung abgelehnt wurde. Bekommen ausgewählte Straftäter noch Sondervergünstigungen. Da unsere justiz ja gern mit rechts kungelt, würde mich das nicht wundern und der Artikel von heute mit Angriff auf 2 Neonazis, zeigt das einmal mehr, es wird aufgebauscht bis zum geht nicht mehr, aber wehe die neonazis begehen straftaten, da wird abgewiegelt oder es wird erklärt, es gäbe keine rechtsmotivierten Gründe.

Germinator aus dem schoenen Erzgebirge am 12.01.2023

"Demnach hat sich der 47-Jährige in dieser Woche im Gefängnis Burg gemeldet, um dort seine Reststrafe abzusitzen. "


Wie jetzt, Herr Wohlleben war bis jetzt auf freiem Fuß bis eine Zelle frei wurde, oder wie ist das zu verstehen?

🍀☝️

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