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MagdeburgKritik an Abschiebung zweier bosnischer Schwestern

24. Juni 2022, 20:30 Uhr

Am Mittwoch sind zwei Schwestern aus Magdeburg nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben worden. Die Innenministerin hält die Abschiebung für rechtlich nachvollziehbar. Von Initiativen in der Stadt kommt Kritik am Vorgehen der Behörden.

von MDR SACHSEN-ANHALT

Die Initiative "Antirassistische Aktion Magdeburg" kritisiert die Abschiebung von zwei bosnischen Schwestern aus Magdeburg. Die beiden Frauen seien am Mittwoch gewaltsam von der Familie getrennt worden, die seit über elf Jahren in Magdeburg lebe.

Die Anwältin der Familie hält die Abschiebung laut der Initiative für rechtswidrig. Ob die Aufenthaltserlaubnis der jüngeren Schwester auslaufe und nicht verlängert werde, sei noch offen. Deshalb habe sie Widerspruch gegen die Abschiebung eingelegt, über die auch noch nicht entschieden worden sei.

Innenministerin sieht keine rechtlichen Probleme

Für Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) ist die Abschiebung rechtlich nachvollziehbar. Die Ministerin hat sich am Donnerstag im Landtag zu dem Fall geäußert. Derzeit befinde sich der Referentenentwurf des geplanten Chancen-Aufenthaltsgesetzes noch in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium. Deshalb wolle und könne sie den Behörden in Sachsen-Anhalt auf dieser unsicheren rechtlichen Grundlage keine Vorschriften machen.

Das geplante Chancen-AufenthaltsgesetzDas Chancen-Aufenthaltsrecht steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Es soll eine Alternative zu den bisherigen Kettenduldungen sein. Menschen, die zu Beginn des Jahres 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.

Sie sehe den Entwurf in Teilen kritisch, so Zieschang: "Im Augenblick gilt als Ausschlussgrund nur die aktive Identitätstäuschung. Das ist mir definitiv zu wenig. Auch fehlende Mitwirkung muss ein Ausschlussgrund sein, weil ich ansonsten falsche Anreize in Richtung illegaler Einreisewilliger setze".

2006 abgeschoben und 2011 zurückgekehrt

Die beiden Schwestern seien bereits im März 2006 abgeschoben worden, 2011 aber erneut nach Deutschland gekommen. Ihr Aufenthalt sei mehrfach abgewiesen worden. Die Härtefallkommission habe das Gesuch einer der beiden abgewiesen. Der Stadt Magdeburg zufolge waren die Schwestern nicht geduldet.

537 Menschen in Mageburg geduldet

Nach Angaben der Behörden haben in Magdeburg Ende 2021 rund 25.500 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gelebt. 537 von ihnen seien geduldet gewesen. Bei der Duldung handelt es sich um die Aussetzung der Abschiebung. Eine geduldete Person ist also ausreisepflichtig, kann aber über den Zeitraum der Duldung nicht abgeschoben werden. Rechtliche Gründe für eine Duldung können etwa unvertretbare Familientrennungen sein.

MDR (Katharina Gebauer, Mario Köhne)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. Juni 2022 | 16:30 Uhr