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Übernachtungen in Magdeburg könnten bald zusätzlich besteuert werden. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / ingimage

Beratungen laufenMagdeburg hofft auf Millioneneinnahmen durch "Bettensteuer"

22. August 2024, 12:39 Uhr

Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt braucht Geld, um Löcher im Haushalt zu stopfen. Eine Lösungsidee gibt es auch schon: Magdeburg plant eine Übernachtungssteuer für Gäste in Höhe von fünf Prozent. Ausnahmen sind dabei nur wenige vorgesehen. Der Steuer-Vorschlag geht nun erst mal durch die städtischen Gremien und könnte im November beschlossen werden.

In Magdeburg könnte es künftig eine Übernachtungssteuer geben. Wie die Stadt mitteilte, wird darüber am Donnerstag der Wirtschaftsausschuss beraten. Demnach sollen alle Übernachtungsgäste ab April kommenden Jahres fünf Prozent auf den Übernachtungspreis draufzahlen. Die Stadt begründet dies mit Steuergerechtigkeit, da auch Gäste die Infrastruktur nutzen würden.

Zwei Millionen Euro Einnahmen erwartet

In der entsprechenden Vorlage wird vorgerechnet, dass es im Jahr 2023 fast 690.000 Übernachtungen gab. Folglich wird das zu erzielende Steueraufkommen auf rund zwei Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Das Geld soll dabei in den allgemeinen Haushalt fließen, um dort Defizite auszugleichen. Langfristig, so heißt es, sollen die Einnahmen tatsächlich auch dem Tourismus zugutekommen, durch "Leitsysteme oder auch Parkleitung für die Busse". Im November soll der Stadtrat final entscheiden.

Geplante Ausnahmen von der Bettensteuer

Der Beschlussvorschlag sieht im Detail Ausnahmen und Sonderregeln für den Gästebeitrag vor. So sollen Minderjährige, Teilnehmer von Schulausflügen oder Klassenfahrten sowie Einsatzkräfte nicht belangt werden. Außerdem soll ab der 22. Nacht nicht mehr gezahlt werden müssen. Für dienstliche Übernachtungen findet sich keine Ausnahme. Auch Übernachtungen über Airbnb sollen unter die Steuerpflicht fallen. Selbst wenn ein Gast nicht anreist, seine Buchung aber nicht storniert hat, muss er demnach zahlen. "Auf die tatsächliche Übernachtung kommt es dann nicht an", so die Vorlage.

Auch privat vermietete Airbnb-Wohnungen sollen unter die "Bettensteuer"-Pflicht fallen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Addictive Stock

Halle, Wittenberg und Co. bitten Gäste zur Kasse

Beherbergungssteuern werden auch in anderen Orten Sachsen-Anhalts erhoben, beispielsweise in der Lutherstadt Wittenberg, in Quedlinburg, Tangermünde und Bad Schmiedeberg. Im Jahr 2022 haben diese Gästebeiträge den Orten laut Wirtschaftsministerium Einnahmen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro gebracht. 2025 wird auch Halle nachziehen. Der Stadtrat hatte am 19. Juni beschlossen, dann vier Prozent Pauschale zu erheben. Hier werden jedoch unter anderem Personen unter 27 Jahre und Menschen mit Schwerbehinderung ausgenommen.

Dehoga lehnt zusätzliche Abgaben ab

Eine Bettensteuer ist, im Gegensatz zur Kurtaxe oder einem Gästebeitrag für Tagesaufenthalte, nicht zweckgebunden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga lehnt sämtliche dieser Zusatzbeiträge ab. Nach seiner Argumentation werden Betriebe und Gäste unverhältnismäßig belastet. Die Dehoga verweist zudem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012. Dabei wurden die Übernachtungsabgaben zweier Städte für unwirksam erklärt, weil sie nicht zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen unterschieden hatten.

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MDR (Linus-Benedikt Zosel, André Plaul)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 22. August 2024 | 07:30 Uhr

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