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Biontech-ImpfungLandgericht Magdeburg weist Klage auf Schadensersatz nach Corona-Impfung ab

11. Juli 2024, 17:19 Uhr

Das Landgericht Magdeburg hat die Klage eines Mannes aus dem Salzlandkreis wegen mutmaßlicher Impfschäden abgewiesen. Laut Gericht konnte ein Zusammenhang zwischen der Corona-Impfung und den gesundheitlichen Problemen des Klägers nicht glaubhaft dargelegt werden. Der 60-Jährige hatte behauptet, durch die Impfung einen Herzinfarkt erlitten zu haben.

Das Landgericht Magdeburg hat die Klage eines Mannes auf Schadenersatz nach einer Corona-Impfung abgewiesen. Der heute 60-Jährige aus dem Salzlandkreis hatte nach der zweiten Impfung mit dem Präparat von Biontech einen Herzinfarkt erlitten. Für ihn kamen die Probleme nach der zweiten Impfung zunächst in Form einer Herzmuskelentzündung und schließlich in Form eines Herzinfarkts.

Er habe sich, so der Kläger am ersten Prozesstag, regelmäßig kardiologisch untersuchen lassen und sei nachweisbar kerngesund gewesen. Er sei sogar mit dem Fahrrad an die Ostsee gefahren. Sein Anwalt Tobias Ulbrich hatte zudem mehrere Fachartikel aus US-amerikanischen Zeitschriften verlinkt, aus denen hervorging, dass einige Chargen des Impfstoffs gravierende gesundheitliche Folgen wie Herzmuskelentzündungen und Herzinfarkte hervorriefen. Dort seien explizit auch die Chargen genannt, mit denen sein Mandant geimpft worden sei.

Richter: "Kläger nicht so gesund wie behauptet“

Das Landgericht Magdeburg folgte dieser Argumentation nicht. Der Kläger, so Richter Ulrich Krogull, hätte den ursächlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Herzinfarkt nachweisen müssen. Das habe er nicht getan. Vielmehr sei er seiner erweiterten Darlegungslast unzureichend nachgekommen.

Richter Ulrich Krogull wies die Klage ab. Bildrechte: MDR/Annette Schneider-Solis

Aus den vorgelegten Unterlagen seines Kardiologen und eines Nuklearmediziners gehe hervor, dass der 60-jährige nicht so gesund sei, wie er es vor Gericht ausgeführt habe. Vielmehr hätten die Befunde schon vor der Impfung Hinweise auf einen Hinterwandinfarkt, leichtes Übergewicht und hohen Blutdruck attestiert. Gegen einen Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung spräche auch der lange Zeitraum: der Infarkt trat erst fünf Monate nach der Impfung auf.

Englischsprachige Dokumente keine zulässigen Beweismittel

Richter Krogull verwies zudem auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffes. Das sei positiv. Es könne nicht bestritten werden, dass der Impfstoff vor schweren Krankheitsverläufen schützen könne. Das Präparat habe zunächst eine bedingte und dann eine standardmäßige Zulassung in der Europäischen Union erhalten und werde überwacht.

Die Links zu englischsprachigen Fachzeitschriften seien zudem in deutschen Gerichten keine zulässigen Beweise. Die Verweise des Klägers auf gemeldete Impfschäden in der Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur EMA seien lediglich Verdachtsfälle. Richter Ulrich Krogull verwies darauf, dass hier ein konkreter Einzelfall verhandelt wurde, bei dem der Kläger nicht so gesund gewesen sei wie behauptet.

Anwalt Tobias Ulbrich hatte am Rande des Erörterungstermins im Mai die Vermutung geäußert, dass die Gerichte auf Zeit spielen. Ende des Jahres würden die Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Jahr 2021 verjähren. Das betrifft auch den hier verhandelten Fall. Er war telefonisch nicht erreichbar und wie die anderen Prozessbeteiligten zur Urteilsverkündung nicht anwesend. Bei einem Verkündungstermin in Zivilprozessen ist das nicht unüblich.

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MDR (Annette Schneider-Solis, Lucas Riemer)

Dieses Thema im Programm:MDR UM 2 | 11. Juli 2024 | 14:00 Uhr

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