Kinder und Betreuerin im Hort. 6 min
Bis Elisabeth 14 Jahre alt ist, kann sie den integrativen Hort in Magdeburg besuchen. Ab 15 Jahren muss für sie eine alternative Betreuung gefunden werden. Denn Elisabeth hat das Down-Syndrom und ist auf Betreuung angewiesen. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Kein Hort mehr ab 15 Jahren Eltern aus Sachsen-Anhalt fordern Betreuungslücke für Kinder mit Behinderung zu schließen

19. Juni 2024, 16:00 Uhr

Mit 15 Jahren endet für Kinder in Sachsen-Anhalt die Hortbetreuung. Das ist im Kinderförderungsgesetz (KiföG) festgeschrieben. Jugendliche sollen dann selbstständig ihren eigenen Weg finden. Doch mit einer Behinderung ist genau das oft nicht möglich – was Eltern vor große Probleme stellt. Sie haben Zukunfstängste, dass ihre Jugendlichen dann zu Hause isoliert sind. Das zuständige Sozialministerium sieht keinen Handlungsbedarf, etwas an der Gesetzgebung zu ändern.

Ein vorletztes Mal wird der pinke Ranzen an diesem Tag auf dem Rücken getragen. Für Elisabeth geht es wie gewohnt von ihrer Schule in den integrativen Hort "Hopfengarten" in Magdeburg. Mittlerweile ist es kurz nach 14 Uhr.

Schon im Flur sind die anderen Schülerinnen und Schüler zu hören. Als sie die Tür öffnet, toben, basteln und malen knapp 20 Kinder im Hort-Raum.

An einem runden Tisch stehen neben einer Kiste, gefüllt mit Klemmbausteinen, ein blaues Puppenhaus und passende Figuren – Elisabeth weiß sofort, womit sie als erstes spielen will.

Ein Mädchen spielt während der Hortzeit an einem Tisch. Es ist Elisabeth - sie hat das Down-Sydrom.
Elisabeth geht in den integrativen Hort "Hopfengarten" in Magdeburg. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Seit der ersten Klasse besucht die 11-Jährige den integrativen Hort und bis sie 15 Jahre alt wird, darf Elisabeth den Hort auch noch besuchen. Danach gilt sie als Jugendliche und soll – theoretisch – auf sich selbst aufpassen können. Doch genau da gibt es ein Problem: Elisabeth hat das Downsyndrom und ist auf eine dauerhafte Betreuung angewiesen.

Jedes Kind hat Anspruch auf Betreuung – aber nur bis 14 Jahren

Zuerst einmal: Sachsen-Anhalt geht mit gutem Beispiel voran, denn es ist sogar das einzige Bundesland, in dem Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einen Anspruch auf Betreuung haben. Das ist im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) des Landes festgeschrieben, soweit so gut erstmal. Doch anschließend entsteht bis zum Ende der Schulzeit eine große Betreuungslücke am Nachmittag – und über die machen sich Elisabeths Eltern jetzt schon Gedanken.

Kinderförderungsgesetz (KiFöG) Sachsen-Anhalt | § 3 Abs. 1 - 3

Anspruch auf Kinderbetreuung

(1) Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung.

(2) Von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung, soweit Plätze vorhanden sind.

(3) Ein ganztägiger Platz umfasst für Kinder bis zum Eintritt in die Schule ein Förderungs- und Betreuungs-Angebot bis zu acht Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden. Für Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz ein Förderungs- und Betreuungs-Angebot von sechs Stunden je Schultag; während der Schulferien gilt Satz 1 entsprechend.

"Wir können das Kind nicht so gut zu Hause beschäftigen, wie das im Hort möglich ist. Sie hat ganz andere Bedürfnisse in ihrem Alter und ist angewiesen, dass sie betreut wird und ihr Angebote gemacht werden", sagt Christine Rohloff MDR SACHSEN-ANHALT. Elisabeths Mutter ist klar, dass dann eingespielte Familien-Abläufe hinfällig werden würden. So wäre ihre Tochter so früh zu Hause, dass ihre Geschwister Beutreuungszeiten mit übernehmen müssten. "Das würde zu mehr Stress führen", so Rohloff.

Eltern stehen mit ihrer Tochter auf dem Schulhof. Sie machen sich Gedanken über die Betreuung ihrer Tochter nach 14 Jahren.
Christine und Andreas Rohloff machen sich Sorgen, um die Betreuung ihrer Tochter. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Momentan käme für die Rohloffs dann lediglich die Betreuung im Rahmen der Schule in Frage. Während eine Hort-Betreuung oft bis 17 oder 18 Uhr geht, würde die Betreuung im Rahmen der Förderschulen meist nur bis 15 Uhr reichen. Für die beiden Eltern würde dann der zeitliche Betreuungsrahmen nicht ausreichend erfüllt werden, wie sie erzählen. Sprich: Werden die Kinder 15 Jahre alt, fehlen den Eltern plötzlich mehrere Stunden. Und: Eine Ferienbetreuung wäre dann auch Geschichte, denn in den Ferien sind die Schulen zu.

Viele Eltern haben Zukunftsängste

Familie Rohloff ist nicht die einzige, der es so geht: Bei Sophie Behrends ist die Problematik noch spürbarer. Ihr Sohn ist 13 Jahre alt, hat Muskelschwund und braucht definitiv eine Betreuung nach der Schule, wie sie MDR SACHSEN-ANHALT sagt. Für ihr Kind arbeitet sie momentan sogar schon Teilzeit – eine "Mutti-Schicht", erklärt sie.

Eine Frau lächelt in die Kamera. Es ist Sophie Behrends - Mutter einer Tochter mit Behinderung.
Sophie Behrends hat einen Sohn mit Muskelschwund. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Zukunftsängste habe sie auf jeden Fall und nach Alternativen gesucht. Doch vergebens, wie die Erzieherin erklärt: "Man hört oft: Es sind keine Gelder da. Auch wenn man diese Nachmittagstreffs anfragt – da findet aber nur einmal die Woche etwas statt. Was mache ich mit den anderen vier Tagen in der Woche? Soll ich meiner Chefin sagen: 'Sorry, mein Kind ist jetzt 14. Ich muss nach Hause?'" Ihr Sohn ist geistig fit, wie sie sagt. Dass er mit Kindern zusammengesteckt wird, mit denen er nicht interagieren kann, wünscht sie sich für ihn nicht. Er solle nicht einfach nur "aufbewahrt" werden, sagt sie.

Auch wenn man diese Nachmittagstreffs anfragt – da findet aber nur einmal die Woche etwas statt. Was mache ich mit den anderen vier Tagen in der Woche? Soll ich meiner Chefin sagen: 'Sorry, mein Kind ist jetzt 14. Ich muss nach Hause?

Sophie Behrends Mutter eines Sohns mit Muskelschwund
Eine Frau steht im Flur eines Schulgebäudes. Es ist Jana Patzig - Mutter einer Tochter mit Behinderung.
Jana Patzig hat eine Tochter mit Körperbehinderung. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Auch Jana Patzig hat ein Kind mit einer Körperbehinderung. Zwar ist ihre Tochter erst acht Jahre alt, doch auch sie wüsste derzeit nicht, wie sie ihre Tochter später betreuen lassen soll. Momentan ist der Hortplatz für die 47-Jährige wie ein Lottogewinn, doch auch sie hat Angst davor, dass ihr Kind nach dem Ende der Hortzeit nicht mehr ausreichend gefördert würde: "Ich habe Angst, dass mein Kind irgendwann vor Langeweile und Einsamkeit zu Hause 'stirbt'. Ich weiß nicht, ob ich es leisten kann, sie beispielsweise dann zu einem Sportverein zu fahren."

Ich habe Angst, dass mein Kind irgendwann vor Langeweile und Einsamkeit zu Hause 'stirbt'. Ich weiß nicht, ob ich es leisten kann, sie beispielsweise dann zu einem Sportverein zu fahren.

Jana Patzig Mutter einer Tochter mit Körperbehinderung
Zwei Menschen lächeln in die Kamera.
Familie Anne Krull und Jan Aertel haben eine Tochter mit einer schweren Sprachstörung. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Die Tochter von Familie Anne Krull und Jan Aertel ist körperlich topfit. Sie braucht vor allem Unterstützung bei der Verständigung, denn sie hat Entwicklungsdyspraxie – eine schwere Sprachstörung. Das Ende der Hort-Betreuung ist zwar noch ein paar Jahre hin, aber den Druck spüren die beiden jetzt schon: "Ich hoffe, dass meine Tochter bis dahin sehr selbstständig ist", sagt Krull, "dass sie verbal topfit ist und sie ihr Leben allein meistern kann. Sprich: Keine Betreuung braucht. Aber es kann auch anders laufen, weil sie den Umgang mit anderen Kindern braucht."

Sozialministerium: "Es hat sich keiner beschwert"

Das Problem, das Eltern mit Jugendlichen mit Behinderung haben, ist nicht neu. In Deutschland fehlt seit Jahrzehnten ein Gesetz für die Altersspanne von 14 bis 18 Jahren. Aus diesem Grund hat sich im November 2023 der Behindertenbeirat Sachsen-Anhalt an die Landesregierung gewandt – mit der Forderung, diese Lücke zu schließen, verlässliche personelle sowie materiell-technische Bedingungen und Teilhabe-Chancen zu verbessern.

Auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT möchte sich der Beirat zu der Forderung momentan nicht äußern. Der Grund: "Die Stellungnahmen der Landesressorts liegen uns erst seit dieser Woche (Anm. d. Red.: Es handelt sich um die Woche 3. bis 9. Juni 2024) vollständig vor. Gegenwärtig läuft der inhaltliche Prüf-Prozess. Diesen müssen wir erst einmal abwarten, bevor wir uns für Menschen mit Behinderungen weitergehend positionieren."

Somit sehen wir keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf um darüber eine Hort- oder außerschulische Betreuung von Jugendlichen (Ü14) zu gewährleisten.

Sprecher Sozialministerium Sachsen-Anhalt

Und das zuständige Sozialministerium Sachsen-Anhalt? Das verweist auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2012, in der es um die Kinderbetreuung von Schul- und Ferienzeiten geht. Darüber hinaus sieht das Ministerium keinen Handlungsbedarf: "Innerhalb der vergangenen fünf Jahre gab es nach hiesiger Kenntnis keine Beschwerden an unser Haus, dass die [aktuell verfügbaren] Maßnahmen nicht wirken würden. Somit sehen wir keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um darüber eine Hort- oder außerschulische Betreuung von Jugendlichen (Ü14) zu gewährleisten."

Behindertenrechtskonvention hätte Lücke schließen sollen

Zurück im integrativen Hort "Hopfengarten". Leise geht die Tür des Hort-Raums auf. Vorbei an tobenden Kindern, schleicht sich Familie Rohloff zu ihrer Tochter Elisabeth. Sofort werden sie mit einem Lachen ihrer Tochter empfangen. Die Betreuung ihrer Tochter ist ein Full-Time-Job, wie sie sagen – Zeit sich zu beschweren, bleibt da keine. "Eltern von Kindern mit Behinderung sind arg belastet. Die ärgern sich, die beschweren sich im privaten, aber sie gehen selten den Weg, sich bei Behörden zu beschweren, weil man einfach die Kraft nicht hat und die Energie, diesen Weg zu gehen", erklärt Christine Rohloff.

Eltern laufen durch den Hortraum, um ihre Tochter abzuholen.
Momentan kann Familie Rohloff ihre Tochter nach der Arbeit im Hort abholen. Wenn Elisabeth mit 15 Jahren den nicht mehr besuchen darf, wird es schwierig. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Ihr Mann Andreas Rohloff findet, dass es sich die zuständigen Behörden und Ministerien bei dem Thema momentan zu leicht machen. Er sagt, dass die aktuelle Rechtslage allen Akteuren ideale Ausrede-Möglichkeiten biete. "Es würde sofort mit Nicht-Zuständigkeit argumentiert werden, sodass eine Beschwerde auch sehr schnell abgebügelt wird und nicht verfängt", so Rohloff.

Hans-Dieter Dammering ist Leiter des Kinderförderwerks Magdeburg.
Hans-Dieter Dammering, Leiter des Kinderförderwerks, sieht aktuell nur drei alterantive Betreuungsangebote. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Das Paradoxe an der Geschichte: Würde die im Jahr 2009 von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden, dann dürfte es diese Betreuungslücke gar nicht erst geben, erklärt Hans-Dieter Dammering MDR SACHSEN-ANHALT. "Wenn wir die Behindertenrechtskonvention umsetzen wollen, wenn wir sie ernst nehmen, dann wünschen vor allen Dingen die Familien und die Jugendlichen die Teilhabe, wirklich umfänglich leben zu können", so der Leiter des Kinderförderwerks Magdeburg.

Drei Alternativen bleiben den Eltern

So gebe es dezeit nur drei Betreuungs-Möglichkeiten, die Eltern mit Kindern über 15 Jahren hätten. Entweder, so Dammering, würden Eltern eine Betreuung privat organisieren – sprich: Verwandte oder Freunde fragen. Oder: Die Eltern erhalten für ihre Kinder ein sogenanntes "persönliches Budget". "Das können Eltern von Kindern mit Behinderung beantragen, bekommen eine Summe X und können sich Leistungen einkaufen", sagt der Leiter. Doch auch hier gibt es einen Haken: "Dieses persönliche Budget ist nie so groß, dass man sich über fünf Tage in der Woche Leistungen bis 18 Uhr einkaufen kann. Dazu reicht das Geld nicht", so Dammering weiter.

Dieses persönliche Budget ist nie so groß, dass man sich über fünf Tage in der Woche Leistungen bis 18 Uhr einkaufen kann. Dazu reicht das Geld nicht.

Hans-Dieter Dammering Leiter Kinderförderwerk Magdeburg

Die dritte Möglichkeit ist das Glück, eine Organisation in der Nähe zu haben, die tatsächlich Jugendliche mit Behinderung über 14 Jahren aufnehmen und betreuen kann. Doch auch das müsse dann wieder privat finanziert werden, heißt es.

Hort in Halle geht mit gutem Beispiel voran

Knapp 100 Kilometer südlich von Magdeburg hat sich der integrative Hort "Lebenstraum" in Halle-Neustadt genau diesem Problem angenommen. Noch gibt es den Hort für Ü14 dort nicht, doch es wartet ein leerer Raum auf seinen Einsatz, wie Monique Scheer sagt. Die Leiterin des Horts wollte den vielen Nachfragen der Eltern endlich nachkommen – nun müssen noch das Konzept und der Finanzierungs-Plan freigegeben werden.

Monique Scheer ist die Leiterin des Horts Lebenstraum in Halle.
Monique Scheer, Leiterin des Horts "Lebenstraum" in Halle, hat ein Konzept für eine Hortbetreuung von Kindern über 14 Jahren geschrieben. Bildrechte: MDR/Monique Scheer

Geplant sei der Hort erstmal für fünf bis zehn Jugendliche mit Behinderung bis 18 Jahren. Die größte Hürde wird es dann sein, altersgerechte Angebote zu schaffen. "Wir merken jetzt schon, dass die Interessen und Bedürfnisse in den unterschiedlichen Altersspannen sehr unterschiedlich sind, sodass es manchmal schwierig ist, allen Kindern im gleichen Maße gerecht zu werden", so Scheer. So werde dann bei den Jugendlichen beispielsweise das Thema Sexualität eine größere Rolle spielen. Doch auch dem will sie sich annehmen: "Da sind wir manchmal schon in der Position, wo wir sagen: Hort über das 14. Lebensjahr hinaus ja, aber ich glaube man muss abgrenzen und individuelle Gruppen einteilen."

Angst, dass Kinder mit Behinderung isoliert werden

Im Hort in Magdeburg wird nun ein letztes Mal der pinke Ranzen für heute aufgesetzt. Für Familie Rohloff ist klar, dass die Betreuung im Hort unter Gleichaltrigen wichtig ist: "Allein schon durch diese Gruppendynamik, die in so einer Gruppe auftritt, lernt sie ganz viel. Sie lernt sich unterzuordnen, sie lernt Abläufe einzuhalten, aufzuräumen oder solche Sachen. Sie hat mit anderen Menschen Kontakt, was für ihr Leben wichtig ist – dass sie mit fremden Leuten auskommt", so Christine Rohloff.

Am Ende ist, in die Häuslichkeit abzudringen, auch eine Form von Isolation und steht im krassen Gegensatz zu integrativen oder inklusiven Bestrebungen. Denn im häuslichen Bereich, in der elterlichen Wohnung, werden Behinderte gar nicht wahrgenommen.

Andreas Rohloff Vater einer Tochter mit Down-Syndrom

Sollte sich nichts ändern, dann würde Elisabeth wahrscheinlich zu Hause vor dem Fernseher sitzen und nichts tun, so die Eltern. "Am Ende ist, in die Häuslichkeit abzudringen, auch eine Form von Isolation und steht im krassen Gegensatz zu integrativen oder inklusiven Bestrebungen. Denn im häuslichen Bereich, in der elterlichen Wohnung, werden Behinderte gar nicht wahrgenommen", sagt Andreas Rohloff.

Eltern laufen mit ihrem Kind vom Schulhof.
Familie Rohloff hat Angst, dass ihr Kind nach dem Ende des Horts zu Hause isoliert wird. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Der Reißverschluss der Jacke lässt seinen letzten Ton verklingen, ein letztes Winken zu ihren Freunden und dann geht es für Elisabeth nach Hause.

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MDR (Maximilian Fürstenberg) | Erstmals veröffentlicht am 16.06.2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 16. Juni 2024 | 19:00 Uhr

9 Kommentare

randdresdner vor 34 Wochen

Danke gleichfalls. Ich sehe es eben nicht als Einzelschicksal. Wo fangen wir an, Menschen aus unserem Alltag auszugrenzen? Heute ist es das Schicksal von Elisabeth, morgen trifft es die Rollstuhlfahrer...
Welcher Mensch ist es wert, dass er Pech hat?

C.T. vor 34 Wochen

Sie sind aber gehässig... Das hat nichts mit Egoismus zu tun. Man kann und darf nicht jedes Einzelschicksal - so tragisch es auch sein kann - zum gesamtgesellschaftlichen Problem machen.

randdresdner vor 34 Wochen

Ich wünsche Ihnen, dass Sie selbst nicht so ein Schicksal ereilt und dann von anderen Ihre eigenen Worte zu hören bekommen. Fühlst sich richtig besch... an, den Egoismus anderer zu spüren.

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