Landgericht prüft Mordvorwurf Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen wird neu verhandelt

05. Dezember 2022, 09:45 Uhr

Das Landgericht Magdeburg verhandelt erneut den Fall zweier Männer, die im Herbst 2020 einen Hotelier in Osterweddingen im Landkreis Börde zu Tode geprügelt haben. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor einer Beschwerde der Familie des Opfers stattgegeben. Diese hatte gefordert, die Tat nicht als Totschlag zu werten, sondern als Mord.

Vor dem Landgericht Magdeburg hat am Montagmorgen erneut ein Prozess gegen zwei Männer begonnen, die im Oktober 2020 einen Hotelier in Osterweddingen im Landkreis Börde zu Tode geprügelt haben. Wie das Gericht mitteilte, sind weitere Verhandlungstermine im Dezember angesetzt, um zu prüfen, ob es sich bei der Tat um Mord handelte.

Im September 2021 hatte das Landgericht die beiden Männer, heute 22 und 24 Jahre alt, wegen Totschlags zu Jugendstrafen von sechs Jahren und zehn Monaten beziehungsweise sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Familie des Hoteliers, die in dem Prozess als Nebenklage auftrat, warf den Männern jedoch Mord vor und hatte deshalb Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.

Der Bundesgerichtshof war im Sommer der Revision der Nebenkläger gefolgt. Nun prüft eine andere Jugendstrafkammer des Landgerichts den Vorwurf des Mordes erneut.

Staatsanwaltschaft plädierte zuletzt auf Totschlag

Das Landgericht hatte es in seinem ersten Urteil als erwiesen angesehen, dass die beiden Männer den Hotelier zu Tode geprügelt haben. Demnach hatten sie am Morgen des 16. Oktobers 2020 auf dem Parkplatz des Hotels in Osterweddingen randaliert. Der 58-Jährige stellte sie zur Rede. Daraufhin griffen sie ihn an und schlugen und traten auf seinen Kopf ein. Der Mann erlitt unter anderem eine Hirnschwellung und starb.

Die Staatsanwaltschaft hatte die zwei Täter ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Nach der Beweisaufnahme forderte sie in ihrem Plädoyer allerdings eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Das Gericht sah im hohen Blutalkoholspiegel zudem eine verminderte Schuldfähigkeit.

Jugendstrafkammer entscheidet

Da einer der beiden Täter zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt war, muss der Prozess dem Landgericht zufolge vor der Jugendstrafkammer stattfinden. Diese könne bei Heranwachsenden je nach deren Entwicklungsstand entscheiden, Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Sollten die beiden Männer nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes verurteilt werden, drohe ihnen lebenslange Haft. Eine Jugendstrafe für Heranwachsende sei höchstens zehn Jahre lang, könne aber wegen besonderer Schwere der Schuld bei Mord auf bis zu 15 Jahre verlängert werden. Derzeit würden sich beide Angeklagte in Untersuchungshaft befinden.

dpa, MDR (Maren Wilczek)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 05. Dezember 2022 | 05:30 Uhr

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