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Prozess in MagdeburgKita-Kind ertrunken: Angeklagte Erzieherinnen schildern Ablauf am Unglückstag

26. August 2021, 18:03 Uhr

Im Oktober vergangenen Jahres war ein zweijähriger Junge in Magdeburg beim Spaziergang mit dem Kindergarten im Neustädter See ertrunken. Nun haben sich zwei der drei angeklagten Erzieherinnen geäußert. Über ihre Verteidiger ließen sie ihr Mitgefühl ausdrücken und beschrieben den verhängnisvollen Tag.

von MDR SACHSEN-ANHALT

Der Prozess um den Tod eines zweijährigen Kitakindes in Magdeburg ist mit Erklärungen der Anwälte der Erzieherinnen fortgesetzt worden. Die Verteidiger von zwei der drei angeklagten Frauen beteuerten am Donnerstag am Magdeburger Amtsgericht ihr Mitgefühl für die Familie des ertrunkenen Jungen. Ihnen gehe das Schicksal des kleinen Adam und seiner Familie nah.

Die dritte angeklagte Erzieherin äußerte sich nicht. Sie hatte bereits an einem früheren Termin erklären lassen, sie räume alle Anklagepunkte ein.

Das ist am 2. Oktober 2020 passiert

Die Anwälte der anderen Frauen schilderten nun den Ablauf an jenem 2. Oktober 2020. Die Gruppe mit 17 Kindern und drei Erzieherinnen ging demnach an diesem Oktobertag zum nahe gelegenen Neustädter See. Dabei benutzten acht Kinder Laufräder, sechs saßen in einem Bollerwagen, drei gingen zu Fuß. Die Erzieherinnen teilten sich die Aufsicht.

Ähnlich war es auch auf dem Rückweg, wobei laut Erklärung zunächst nur fünf und später sechs Kinder im Wagen saßen. Mehrfach habe man sich unterwegs vergewissert, dass alle Kinder da seien. In der Kita sei dann aufgefallen, dass der zweijährige Adam fehlte. Er war unter den drei Kindern, die zu Fuß unterwegs waren.

Erzieherin räumt Vorwürfe ein

Wie eine MDR SACHSEN-ANHALT-Reporterin berichtete, die beim Prozess anwesend war, war die dritte Erzieherin für die Beaufsichtigung des ertrunkenen Jungen verantwortlich. Die Frau hatte schon am ersten Prozesstag geäußert, dass die Aufsichtspflicht verletzt worden sei und sie die Vorwürfe eingestehe. Auch den zweiten Prozesstag verfolgte sie weinend und konnte sich nicht weiter äußern.

Allen drei Frauen wird vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben. Sie stehen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Krankgeschrieben mit posttraumatischer Belastungsstörung

Die drei Frauen sind seit dem Tag im Oktober 2020 krankgeschrieben. Wie ein Verteidiger für seine Mandantin mitteilte, ist ihre Diagnose eine "posttraumatische Belastungsstörung". Sie sei in psychologischer Behandlung und könne sich nicht vorstellen, wieder als Kindergärtnerin zu arbeiten. Der Anwalt der älteren Kollegin versicherte, seine Mandantin sei Kindergärtnerin mit Leib und Seele, der Verlust werde sie immer verfolgen.

Mit ihren Erklärungen am zweiten Verhandlungstag wollten die beiden angeklagten Frauen insbesondere den Eltern helfen, das Geschehen aufzuarbeiten. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ihnen fehle die Reue, wiesen sie zurück.

MDR/Annette Schneider-Solis, Luise Kotulla, dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | 26. August 2021 | 17:00 Uhr

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