Halle-Attentat: Reportage zum elften Prozesstag Klare Worte an den Angeklagten – und ein weiteres Tat-Video

09. September 2020, 18:18 Uhr

Erstmals sind Zeugen gehört worden, die den Anschlag im Kiez-Döner überlebt haben. Ein Zeuge, auf den der Angeklagte gezielt hatte, wandte sich direkt an ihn. Außerdem wurde ein bisher unveröffentlichtes Video der Tat gezeigt.

MDR-Redakteur Roland Jäger
Bildrechte: Philipp Bauer

Polizei vor einem Döner Imbiss in Halle.
Am elften Prozesstag wurde der Angriff im Döner-Imbiss geschildert. Bildrechte: imago images/Felix Abraham

Es ist Zufall, der den Zeugen am 09.10.2019 in den Kiez-Döner führt. Der Professor kommt aus Göttingen, will zur Uni in Halle, möchte zuvor noch etwas essen. Am Kiez-Döner auf der Ludwig-Wucherer-Straße ist ein Kurzzeitparkplatz frei. Er hält an, geht hinein, bestellt. 

In seiner Aussage am elften Verhandlungstag des Prozesses wird deutlich, wie unwirklich das Ereignis in den Augen der Überlebenden wahrgenommen wurde. Als der Angeklagte einen Sprengsatz wirft, der die Scheibe des Kiez-Döners zersplittern lässt, habe er zunächst das Muster bewundert. Als der Attentäter den Imbiss betreten habe, habe er gedacht, dieser trüge – ausgestattet mit Helm, Weste und Stiefeln – ein Halloween-Kostüm. Erst einer der Kollegen von Kevin S. habe dem Zeugen die Gefährlichkeit der Situation bewusst werden lassen: 

Raus hier, der erschießt uns sonst alle! 

Zeuge im Kiez-Döner

Der Zeuge sagte, er sei dem Mann zutiefst dankbar, "weil er mich aus meiner staunenden Fassungslosigkeit befreite". Die beiden Männer laufen nach hinten, eine Treppe hinauf, klettern im hinteren Teil des Hauses aus dem Fenster über eine Mülltonne aus dem Imbiss. 

Als er seine Perspektive auf den Angriff erzählt, sitzt sein Sohn an seiner Seite: Der Rechtsanwalt David Benjamin Hermann vertritt seinen eigenen Vater. Der hatte sich entschieden, nicht nur als Zeuge, sondern auch als Nebenkläger an diesem Prozess teilzuhaben. Als er im Zeugenstand sitzt und Detail für Detail schildert, wirkt Stephan B. ausdruckslos. 

Weiteres Tatvideo wird gezeigt

Eine Regung zeigt der Angeklagte, als noch ein zweites Video der Tat gezeigt wird, das der Angeklagte selbst gefilmt hatte. Für den Fall, dass der Livestream seines Smartphones abbrechen würde, hatte er eine zweite Kamera an seiner Weste befestigt, die die Tat aufgenommen hatte. 

Der Inhalt ist, abgesehen von der leicht veränderten Perspektive, fast mit dem bekannten Stream identisch. Die Kamera kippt herunter, zeigt die Weste, während der Angeklagte an der Synagoge schießt, Granaten und Molotov-Cocktails über die Friedhofsmauer wirft. Als die Schüsse auf Jana L. zu hören sind, geht ein Zusammenzucken durch den Gerichtssaal. Die Nebenklägerinnen und Nebenkläger, die gekommen sind, wirken angespannt – eine Mischung aus Trauer, aus Wut, aus Anwiderung steht in die Gesichter geschrieben. Der Angeklagte lehnt sich nach vorne, stützt sein Kinn mit der Hand ab, schaut auf den Monitor. Es erinnert sehr an den zweiten Verhandlungstag, als bereits das Live-Stream-Video gezeigt worden war. Eine Nebenklägerin muss den Saal verlassen, als der erste von mehreren Clips gezeigt ist. 

Währenddessen lächelt der Angeklagte, amüsiert sich offenbar über das Video, in dem er sich selbst sieht, und lacht in seine eigene Faust. 

Was der Attentäter tat, als er aus Halle wegfuhr

Das heute gezeigte Video beinhaltet bisher unbekannte Details von Stephan B.s Flucht aus Halle. Nachdem er die Morde an Jana L. und Kevin S. begangen hatte, und bei einem Schusswechsel mit der Polizei auf der Ludwig-Wucherer-Straße angeschossen worden war, hatte er sich im Auto direkt an etwaige spätere Zuschauer gewandt. Das Smartphone, von dem aus der Livestream gefilmt wurde, hatte er da schon aus dem fahrenden Auto geworfen. Sein Plan war, das mit der zweiten Kamera gefilmte Videomaterial später ins Internet zu stellen. 

Zu hören ist Musik mit antisemitischen und rassistischen Texten, die im Auto läuft. K-Pop, fröhliche Melodien, hasserfüllter Inhalt. Der Angeklagte spricht darüber, welchen Stress ihm die Tat bereite. Wenige Augenblicke später erklärt er allerdings, er fühle sich nicht anders als vor der Tat. Er sagt, er brauche ein anderes Auto. 

Heute wissen alle im Gerichtssaal, dass er versuchte, in Wiedersdorf von zwei Anwohnern ein Fahrzeug zu rauben. Er hat auf beide geschossen und sie schwer verletzt. Doch das Video zeigt diese Taten nicht. Erst als der Attentäter in einer Werkstatt mit vorgehaltener Pistole ein Taxi geraubt hatte, nahm er wieder einen Clip auf – in dem er sich fragt "warum die Leute so einen Aufriss" machen. 

Dass ihm gegenüber die Betroffenen sitzen, dass alle im Saal angespannt sind, als das Video abgespielt wird – all das scheint der Angeklagte nicht zu registrieren.

Klare Worte an den Angeklagten 

Es ist das Statement des Zeugen Bernd H., das den Angeklagten zumindest eine mimische Reaktion zeigen lässt. Er erklärt, er sei aus zwei Gründen Nebenkläger. "Spontan würde ich sagen: wegen meiner Wut." Dann ergänzt er:

Ich erwarte, dass bei der Gesellschaft durch das Verfahren, die Einlassungen aller Beteiligten – auch des Angeklagten – klargemacht wird, dass hier ein zutiefst verabscheuungswürdiges Verbrechen vorliegt, das aus der schlafmützigen Mitte der Gesellschaft heraus geschehen konnte.

Zeuge Bernd H.

Als der Zeuge dies sagt, wendet sich der Angeklagte ihm zu, fühlt sich offenbar angesprochen. Es wird deutlich, dass hier grundverschiedene Wertvorstellungen aufeinander treffen: ein demokratisches, egalitäres Weltbild auf der einen Seite – und ein antisemitisches, rassistisches, von Hass und Gewalt erfülltes auf der anderen.

Der Zeuge erklärt: "Jemand, dessen Mutter Ethiklehrerin ist, sollte das Grundgesetz wenigstens bis Artikel 20 gelesen haben. Dann hätte er eingesehen, welche Anmaßung es ist, jemandem wegen Herkunft oder Glauben das Lebensrecht abzusprechen." Der Angeklagte zieht die Augenbrauen hoch, fühlt sich offenbar angesprochen. Der Rechtsanwalt David Benjamin Hermann sagte MDR SACHSEN-ANHALT zu diesem Moment im Gerichtssaal:

Interessant war, dass er bei den Zeugen – ich sage das bewusst in Anführungszeichen – die "Biodeutsch" sind und die ihm keine klaren Statements entgegen geworfen haben, versucht hat, sich zu entschuldigen. Bei denjenigen, auch den "Biodeutschen" seiner Ansicht nach, die ihm entgegen getreten sind, hat er keine Entschuldigung angeboten. Wobei das natürlich auch nur so dahin gesagt wäre. Denn für so ein Verbrechen kann es keine Entschuldigung geben.

Rechtsanwalt David Benjamin Hermann

Zeugen berichten über Schüsse auf der Straße 

Am elften Verhandlungstag sagt außerdem eine Zeugin aus, die vor dem Kiez-Döner entlang gegangen war, als der Attentäter eine Granate vor dem Imbiss zündete. Direkt vor den Füßen der Frau. Einer der Nägel, mit denen der Sprengsatz gefüllt war, verletzte sie an ihrem Zeh. "Ich habe nichts gesagt", erklärt sie im Zeugenstand. Das sei ihr großes Glück gewesen. "Sonst wäre es mir so ergangen wie der 40-jährigen Frau an der Synagoge." Jana L. hatte der Angeklagte erschossen, nachdem sie ihn angesprochen hatte.   

Auch auf Malek B. hatte der Angeklagte auf der Ludwig-Wucherer-Straße geschossen. Malek B. erklärt im Zeugenstand, er sei sofort weggerannt, als er die Situation erkannt hatte – zum Bahnhof, zur Polizei. Noch heute bekomme er manchmal Albträume. Die Vorsitzende Richterin vermittelt noch im Gerichtssaal den Kontakt zur Opferhilfe. 

Wie der Prozess weitergeführt wird

Der Verhandlungstag endet, nachdem ein Beamter des Landeskriminalamtes die Spuren erläutert, die am und im Kiez-Döner gefunden worden waren. Am kommenden zwölften Verhandlungstag werden dann weitere Zeugen zu den Geschehnissen am Kiez-Döner und auf der Ludwig-Wucherer-Straße gehört: Voraussichtlich werden Ismet und Rifat Tekin, die damaligen Mitarbeiter und heutigen Eigentümer des Imbisses, aussagen und ihre Perspektive des Mordes an Kevin S. schildern.

MDR-Redakteur Roland Jäger
Bildrechte: Philipp Bauer

Über den Autor Roland Jäger arbeitet seit 2015 für den Mitteldeutschen Rundfunk – zunächst als Volontär und seit 2017 als Freier Mitarbeiter im Landesfunkhaus Magdeburg. Meist bearbeitet er politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen – häufig für die TV-Redaktionen MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE und Exakt – Die Story, auch für den Hörfunk und die Online-Redaktion.

Vor seiner Zeit bei MDR SACHSEN-ANHALT hat Roland Jäger bei den Radiosendern Rockland und radioSAW erste journalistische Erfahrungen gesammelt und Europäische Geschichte und Germanistik mit Schwerpunkt Medienlinguistik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studiert.

Quelle: MDR/kb

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 09. September 2020 | 19:00 Uhr

3 Kommentare

Denkschnecke am 10.09.2020

Was daran ist moralisieren? Und warum sollte ein Tatvideo als wichtiges, vom Angeklagten angefertigtes Beweismittel nicht gezeigt werden? Wenn damit die Rechte des Angeklagten verletzt werden könnten, wäre es Aufgabe der Verteidigung, dagegen vorzugehen.
Worum geht es Ihnen denn? Ich habe langsam den Eindruck: Darum, den Prozess zu desavouieren.

ossi1231 am 09.09.2020

" Als der Attentäter den Imbiss betreten habe, habe er gedacht, dieser trüge – ausgestattet mit Helm, Weste und Stiefeln – ein Halloween-Kostüm." ... wer der Anwesenden war der Herr Professor?

ossi1231 am 10.09.2020

"Weiteres Tatvideo wird gezeigt" ... in einer öffentlichen Verhandlung?
Und geht es hier nur um das moralisieren?

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