Halle-Attentat – Reportage zum sechzehnten Prozesstag Nüchterne Worte über schwere Verletzungen

13. Oktober 2020, 19:57 Uhr

In trockenen Zahlen und Worten haben Gutachter und Rechtsmediziner am Dienstag ausgesagt. Hinter ihren Befunden verbirgt sich, wie grausam Jana L. und Kevin S. beim Anschlag in Halle getötet worden sind. Das Verhalten des Angeklagten währenddessen: kalt und regungslos.

MDR-Redakteur Roland Jäger
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Polizisten sichern die Umgebung von Wiedersdorf bei Landsberg
Am sechszehnten Prozesstag ging es auch um die Frage, wie potentiell tödlich die Schüsse auf die Polizisten durch den Angeklagten waren. Bildrechte: dpa, Max Schörm

Es ist schwer vorstellbar, was die Werte bedeuten, die der BKA-Ballistiker im Zeugenstand referiert. Es ist von Austrittsgeschwindigkeiten die Rede, von Radarmessungen und Berechnungen der Flugbahnen. Von Trefferbildern, von der Streuung der Geschosse auf verschiedene Schussentfernungen. Dahinter steht die Frage, wie gefährdet die Menschen waren, auf die der Attentäter am 9. Oktober 2019 auf der Ludwig-Wucherer-Straße geschossen hatte. 

Damals hatte er auf zwei Polizisten und eine Polizistin gefeuert – auf 70 Meter Entfernung mit einer selbstgebauten Schrotflinte. Der Angklagte selbst hatte in seinem Geständnis zu Beginn des Prozesses glaubhaft machen wollen, seine Waffe habe auf diese Entfernung weder zielsicher schießen, noch ernsthaft jemanden verletzen können. Die Aussagen des BKA-Gutachters widerlegen diese Aussage von Stefan B. klar:

Es zeigt sich, dass bei einer Mündungsgeschwindigkeit von 171 Meter pro Sekunde und einer Schussentfernung von 70 Metern mit potentiell tödlichen Verletzungen zu rechnen ist. 

Ballistik-Gutachter des Bundeskriminalamtes

Selbst auf Entfernungen von 100 Metern – also noch deutlich weiter entfernt, als die Polizisten vom Attentäter waren – hätten die Schüsse, die der Attentäter abgegeben hat, lebensgefährliche Verletzungen anrichten können. Tatsächlich getroffen wurde der Streifenwagen, hinter dem die Beamten und die Beamtin Deckung suchten. Die Beifahrertür wurde beschädigt, ein Bleischrot blieb in einem Reifen stecken. Im Zeugenstand sagte der Gutachter dazu: "Man sieht die Wirkung dieser Geschosse. Es ist eine hohe Energie notwendig, um so einen Reifen zu durchschlagen."

Die Bedeutung des Gutachtens

Die Aussagen des Gutachters stärken damit den Vorwurf des versuchten Mordes im Fall der Polizeibeamten – und auch im Fall von Ismet Tekin. Der Mitarbeiter des Kiez-Döners war auf der Ludwig-Wucherer-Straße; auch auf ihn hatte der Angeklagte geschossen. Tekin hatte sich hinter einem Auto versteckt, etwa 30 Meter vom Schützen entfernt. Wäre er getroffen worden, hätten die Geschosse laut Gutachter fast 20 Zentimeter tief in seinen Körper eindringen können: "Das kann sich jeder vorstellen, im Halsbereich, im Brustbereich, wie gefährlich das ist. Das ist potenziell tödlich. Hängt davon ab, wo man trifft."

Während der Gutachter seine Ergebnisse vorträgt, beugt sich Stephan B. nach vorn, zu dem Monitor vor ihm. Was der BKA-Beamte vorträgt, interessiert ihn offenbar sehr – im Gegensatz zu den nachfolgenden Aussagen der Rechtsmediziner und einer -Medizinerin, die er überwiegend zurückgelehnt und offenbar emotionslos verfolgt.

Woran Jana L. und Kevin S. gestorben sind

Während die Rechtsmediziner über die schweren Verletzungen sprechen, die der Angeklagte den beiden Toten beigebracht hat, herrscht eine gedrückte Stimmung im Saal: Die Mediziner tragen trocken vor, welche Verletzungen durch welche Projektile entstanden sind: Jana L. war von einer Vielzahl von Schüssen getroffen worden, lebenswichtige Blutgefäße im Oberkörper waren verletzt worden. Auch auf Kevin S. hatte der Angeklagte mehrfach aus nächster Nähe geschossen. Schwere innere Verletzungen führten zu einem Herz- und Lungenversagen, an dem Kevin S. starb. Als die Rechtsmediziner sprechen und die Fotos der Obduktionen kommentieren, bleiben die Monitore im Zuschauerraum des Saals ausgeschaltet.

Wiedersdorfer hätten tödlich verletzt werden können

Auch die Verletzungen des Paares, das in Wiedersdorf angeschossen worden war, wurden an diesem Verhandlungstag genauer besprochen. Der Angeklagte hatte in Wiedersdorf einem Mann aus wenig mehr als einem Meter Entfernung in den Nacken und einer Frau in die Hüfte geschossen – um ihnen ihr Auto zu rauben. Die Rechtsmedizinerin, die beide untersucht hat, sagte, es seien keine wichtigen Gefäße oder Nervenbahnen verletzt worden. Sie erinnerte aber daran, dass in Nacken und Oberschenkel solche lebenswichtigen Organe liegen: Man müsse auch hier von einer potenziellen Lebensgefahr sprechen.

Polizisten berichten von Festnahme

Zum ersten Mal wurde am 16. Verhandlungstag auch über das Ende des Terroranschlages vom 9. Oktober gesprochen: Die beiden Polizisten wurden als Zeugen gehört, die Stephan B. auf der B91 bei Werschen nahe Zeitz festgenommen hatten.

Sie hatten eine Kreuzung auf einer Baustelle passiert, auf der sie das gesuchte Taxi sahen. Das Kennzeichen des Autos war der Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt – der Taxi-Unternehmer Daniel Waclawzcyk hatte Beamte bei einer Polizeikontrolle an der A9 darauf hingewiesen. 

Die beiden Polizisten sagten aus, sie hätten das Taxi verfolgt, das kurz darauf bei Rot abgebogen und mit einem LKW kollidiert sei. Der Attentäter sei aus dem Taxi über eine Betonbarriere in eine Baugrube gesprungen. Als die Polizisten zu schießen drohten, habe er sich festnehmen lassen. 

Fotos, die die Polizei direkt nach der Festnahme gemacht hatte, wurden im Saal gezeigt: Zu sehen ist Stephan B., umringt von vier SEK-Beamten. Der Attentäter kniet auf dem Boden, hat Dreck und Beton aus der Baugrube im Gesicht. Die Hände sind ihm auf den Rücken gefesselt. Der Attentäter schaut auf dem Foto, nachdem er zwei Menschen getötet und zwei weitere schwer verletzt hat, ebenso ausdruckslos in die Kamera, wie er sich nun auch im Prozess zeigt. 

Offene Fragen bleiben

Der Prozess hat inzwischen eine Phase erreicht, in dem die wichtigsten Augenzeugen bereits gehört worden sind. Was nun bleibt, sind oft Detailfragen zu wechselnden Themen; etwa zur Radikalisierung des Angeklagten. Ein BKA-Ermittler sagte zum Endes des Verhandlungstages zu den Internetkontakten des Angeklagten aus. Der Ermittler hatte in einer Akte das Fazit gezogen, es gebe keine Hinweise auf Unterstützer oder Mitwisser des Attentäters. Auf Nachfrage mehrerer Anwälte und Anwältinnen der Nebenklage sagte er aber, dass viele der sichergestellten Datenträger nicht hatten entschlüsselt werden können; dass Internetkontakte durch fehlende IP-Protokolle nicht hatten ermittelt werden können. Die Anwältin der Nebenklage, Kristin Pietzryk, wertet das Fazit des Ermittlers damit als “unvollständig”. Die Generalbundesanwaltschaft ergänzt, das nach wie vor versucht werde, die Datenträger zu entschlüsseln – es aber geringe Aussichten auf Erfolg gebe. Stephan B. grinst, als er das hört.

An den kommenden Verhandlungstagen wird versucht werden, offene Fragen wie diese zu klären. Und noch ein weiteres, sehr wichtiges Gutachten für diesen Prozess steht noch aus: Das der Psychologen, die die Persönlichkeit des Angeklagten bewerten sollen. In dieses Gutachten wird auch das Verhalten des Angeklagten im Gerichtssaal Einfluss haben.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens

Seit Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge von Halle. Aus Platzgründen wird der Prozess aber in den Räumen des Landgerichts in Magdeburg geführt. Dort steht der größte Gerichtssaal Sachsen-Anhalts zur Verfügung.

Der 28-jährige Stephan B. hatte gestanden, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Darin feierten gerade 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Der Attentäter scheiterte jedoch an der Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, die zufällig an der Synagoge vorbei kam, und später einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss.

Stephan B. ist wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 68 Fällen, versuchter räuberische Erpressung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung angeklagt.

MDR-Redakteur Roland Jäger
Bildrechte: Philipp Bauer

Über den Autor Roland Jäger arbeitet seit 2015 für den Mitteldeutschen Rundfunk – zunächst als Volontär und seit 2017 als freier Mitarbeiter im Landesfunkhaus Magdeburg. Meist bearbeitet er politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen – häufig für die TV-Redaktionen MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE und Exakt – Die Story, auch für den Hörfunk und die Online-Redaktion.

Vor seiner Zeit bei MDR SACHSEN-ANHALT hat Roland Jäger bei den Radiosendern Rockland und radioSAW erste journalistische Erfahrungen gesammelt und Europäische Geschichte und Germanistik mit Schwerpunkt Medienlinguistik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studiert.

Quelle: MDR/mp,ap

2 Kommentare

ossi1231 am 14.10.2020

Habe ich auch gerade versucht zu fragen angesichts der Tür.
Da kann der MDR ja mal bei Bild oder Spiegel nachschauen denn dort ist die Schüsse zwar geschnitten aber hinreichend für das Schadensbild zu erkennen.

Haller am 13.10.2020

"Man sieht die Wirkung dieser Geschosse. Es ist eine hohe Energie notwendig, um so einen Reifen zu durchschlagen." ...
Und wie ist die Energie bei einer kurzen Distanz von ein bis zwei Metern?

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