Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

Halle-Attentat – Reportage zum siebzehnten ProzesstagOffenbar weitere Ermittlungslücken beim BKA

15. Oktober 2020, 08:42 Uhr

Erneut haben Ermittlerinnen des BKA im Prozess ausgesagt. Die Nebenklage sieht die vorgestellten Ermittlungsergebnisse durch Lücken als "entwertet" an. Es ging unter anderem um die Musiktitel, die der Angeklagte während des Terroranschlags abgespielt hat – und die auch den Verlauf des Anschlages beeinflusst haben können.

Am 17. Prozesstag ging es auch um die Psyche des Angeklagten. Bildrechte: dpa, Max Schörm

Zunächst macht die BKA-Sachbearbeiterin im Zeugenstand einen kompetenten Eindruck. Sie hatte die Titel analysiert, die der Halle-Attentäter während seiner Tat abgespielt hatte. Die Musik spielt für das Verständnis der Tat eine wichtige Rolle: Sie war dem Attentäter so wichtig, dass er an seiner Weste einen MP3-Player samt Lautsprecher befestigt hatte, über den zwölf von ihm ausgesuchte Titel abgespielt worden sind.

Die Zeugin führt aus, dass drei der Titel klar antisemitische und rassistische Hasspropaganda beinhalten. Die Songs sind mit wenigen Klicks im Internet zu finden, im Zuschauerraum des Saals sind sofort einige Besucher und Journalisten – auch wir selbst – simultan dabei, die Titel zu suchen – und werden fündig. Auf dem Cover eines Interpreten sind Bilder von Adolf Hitler zu sehen. Die Texte sind menschenverachtend. Die Zeugin sagt zeitgleich aus, sie habe im Internet die Songtexte der Interpreten nicht auffinden können und habe die Lieder daher transkribieren lassen.

Einer der Interpreten hatte als "Künstlernamen" den Namen des Attentäters gewählt, der 2018 in Toronto mit einem Auto in eine Menge gerast und zehn Menschen getötet sowie 15 weitere verletzt hatte. Von diesem Attentat handelt auch der Song, den der Attentäter in Halle abgespielt hatte. Dieses Detail ist deswegen wichtig, weil auch der Angeklagte auf seiner Fluchtfahrt aus Halle versucht haben soll, einen Menschen zu überfahren: Einen Somalier, der auf der Magdeburger Straße an einer Straßenbahnhaltestelle gerade die Fahrbahn überquerte. Als die BKA-Mitarbeiterin diesen Titel im November 2019 analysierte, kannte sie diesen Zusammenhang nicht.

Alexander Hoffmann, der Rechtsanwalt und Vertreter der Nebenklage, erklärte, das BKA habe die Arbeit seiner eigenen Sachbearbeiterin "entwertet", indem man ihr diesen Tatzusammenhang nicht mitteilte. 

BKA: Untereinander kein Austausch?

Ein weiterer Umstand wiegt noch schwerer: Die Ermittlerin hatte zwar, offenbar durch eigenes Engagement und recht detaillierte Recherche, die rassistischen Inhalte der Musik mit Sprachformen der amerikanischen rechtsextremen Alt-Right-Bewegung in Verbindung gesetzt – aber sie hatte dazu keinen Zugang zu Informationen aus anderen BKA-Fachbereichen. Das wurde bei einem Wortwechsel zwischen dem Vertreter der Nebenklage, David Benjamin Herrmann, und der Zeugin deutlich: 

"Ich habe den Titel [eines Musikstückes aus der Playlist des Attentäters, in dem die Ermittlerin keinen ideologischen Tatbezug finden konnte] gerade eingegeben und hinterher ‘Nazi’. Ich bekomme direkt Hitler-Musicals vorgeschlagen. Es gibt doch beim BKA Abteilungen, die sich in besonderen Milieus besonders auskennen?”
"Ja"
Herrmann: "Auch mit Internet-Phänomenen?"
"Ja"
Herrmann: "Ist diese Abteilung mit ihrer Auswertung befasst gewesen?"
"Dazu kann ich keine Aussage treffen. Das weiß ich nicht."

Der Anwalt schließt seine Befragung der Zeugin mit einer Bemerkung an das Gericht: "Wenn wir hier einen internetkompetenten 18-Jährigen hingesetzt hätten, hätte der uns mehr sagen können, als alle Zeugen des BKA."

Ermittlungslücken im Gamingverhalten

Dass das BKA bei Internet-Ermittlungen offenbar schlecht aufgestellt ist, war bereits zu Beginn des Verfahrens deutlich geworden: Internetkontakte des Angeklagten waren nicht ermittelt worden, Forenbeiträge auf Imageboards über das Halle-Attentat waren nicht gesichert worden. Insgesamt hatten 175 Ermittlerinnen und Ermittler an dem Fall gearbeitet – aber die Zeuginnen und Zeugen der Behörde hatten im Prozess oft nicht sagen können, wer welchen Teil der Ermittlungen geleitet hatte und was die Ergebnisse ihrer Kollegen und Kolleginnen waren. Einige Vertreter der Nebenkläger kritisieren das BKA scharf:

So stehen wir hier in einem Prozess, wo man den Eindruck gewinnt: Da sitzt eine Dame, die sich nicht besonders auskennt mit einem Themenfeld und googelt ein bisschen. Und das ist nicht der Anspruch, den die oberste Strafverfolgungsbehörde an ihre Arbeit haben kann. Ich kann nur hoffen, dass es tatsächlich jemanden im Hintergrund gibt oder eine Abteilung gibt, die sich mit diesem Internetphänomen auskennt. Aktuell haben wir allerdings in diesem Verfahren noch nichts davon gehört.

Rechtsanwalt David Benjamin Herrmann, Vertreter der Nebenklage

Beweisantrag: Experten sollen Gamingverhalten klären

Eine weitere Vertreterin der Nebenklage, die Anwältin Dr. Kati Lang, stellte heute den Beweisantrag, einen externen Gaming-Experten von der Amadeu-Antonio-Stiftung als Zeugen zu laden. Dieser habe über einen Daten-Dienstleister Einblick in das Steam-Profil von Stephan B. erhalten. Dieses Profil hatten im Februar 2020 auch unsere Kollegen von MDR EXAKT recherchiert. 

Der Angeklagte soll unter den Nicknames "Der Ostpreuße" sowie als "Kommissar 1337" auf Steam aktiv gewesen sein. Die Zahlenfolge "1337" steht in Gaming-Communities für "Elite".

Weil die Profile schon 2011 angelegt worden sein sollen, widerlegen sie nach Ansicht der Nebenklage die Darstellung des Angeklagten, er habe sich erst nach 2015 radikalisiert.

Insgesamt 82 Stunden lang hatte er die Waffenbau-Simulation World of Guns – Gun Assembly auf Steam gespielt. Nach Sicht der Nebenklage hatte der Attentäter sich so Wissen über den Waffenbau angeeignet. Auch seine Spielzeit in anderen Games sollen dem Beweisantrag nach im Prozess besprochen werden. Am 7. Verhandlungstag hatte eine BKA-Sachbearbeiterin, die einen Aktenvermerk zum Gaming-Verhalten geschrieben hatte, eingeräumt, die Spiele nie gespielt zu haben. 

Finanzermittlungen: Leben auf Kosten der Eltern

In einem anderen Bereich konnte das BKA heute wichtige Informationen geben: Ein Finanzermittler sagte aus, dass über das Konto des Vaters Präzisionsrohre und Bleischrot gekauft worden waren. Diese Dinge wurden von Stephan B. sehr wahrscheinlich zum Waffenbau und zur Munitionsherstellung verwendet. Auch über Konten der Mutter waren Bestellungen bezahlt worden, unter anderem ein Bundeswehrhelm. "Ich denke nicht, dass sie den getragen hat", kommentiert der Ermittler im Zeugenstand. 2012 hatte die Mutter Militärkleidung für ihren Sohn gekauft – das war lange nach dessen Zeit bei der Bundeswehr. 

Die Eltern hatten ihrem Sohn Geld überwiesen, 230 Euro monatlich von der Mutter bis 2014; vom Vater regelmäßig während des Chemiestudiums des Sohnes 200 Euro im Monat. Die Bewegungen auf dem Sparkassen-Konto des Angeklagten waren spärlich. Bargeld war in den Jahren 2016 bis 2018 kaum eingezahlt und abgehoben worden. 2019 hatte es Bareinzahlungen von insgesamt rund 2.200 Euro gegeben. Die Ermittler konnten ab März – nach dem Attentat in Christchurch, Neuseeland – feststellen, dass der Angeklagte Metallteile und Chemikalien zum Waffenbau damit finanziert hatte. 

Richterin Ursula Mertens: "Sie haben festgestellt, dass Herr B. überwiegend auf Kosten Dritter gelebt hat?"
BKA-Ermittler: "Ja. Wobei ‘Dritte’ die Eltern sind."

Kommende Verhandlung: Psychologisches Gutachten

In der heutigen Sitzung sagte auch ein Mitarbeiter des psychologischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt Roter Ochse in Halle aus – und gab somit einen ersten tieferen Einblick in die Psyche des Attentäters. In den Gesprächen mit ihm habe der Angeklagte immer wieder von seiner Ideologie gesprochen – dass es eine jüdische Weltverschwörung gebe, dass diese auch in Zusammenhang mit seinen eigenen erfolglosen Annäherungsversuchen an Frauen stehe. Als der Psychologe sagte, er vertrete einen anderen Standpunkt, sei der Angeklagte wütend aufgesprungen: "Er zeigte mit seinem Verhalten, dass er mich hätte angreifen können."

Er war überzeugt davon. [...] Es ist genau diese verfestigte Denkweise, dass man selbst Recht hat und andere nicht, die schwer zu durchbrechen ist. Ich würde sagen – unmöglich. 

Rolland W., Mitarbeiter des Psychologischen Dienstes JVA Roter Ochse Halle

Am nächsten Verhandlungstag, am 3. November, werden die psychologischen Gutachter, die seit dem Prozessauftakt jede Sitzung verfolgen, ihre Untersuchung der Psyche des Angeklagten vorstellen. Am 4. November werden dann voraussichtlich jene Expertinnen und Experten aussagen, die auf Initiative der Nebenklage geladen worden sind, um die offenen Fragen zur Radikalisierung, zum Gaming-Verhalten und zur Vernetzung des Attentäters zu klären. 

Hintergrund des Gerichtsverfahrens

Seit Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge von Halle. Aus Platzgründen wird der Prozess aber in den Räumen des Landgerichts in Magdeburg geführt. Dort steht der größte Gerichtssaal Sachsen-Anhalts zur Verfügung.

Der 28-jährige Stephan B. hatte gestanden, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Darin feierten gerade 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Der Attentäter scheiterte jedoch an der Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, die zufällig an der Synagoge vorbei kam, und später einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss.

Stephan B. ist wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 68 Fällen, versuchter räuberische Erpressung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung angeklagt.

Bildrechte: Philipp Bauer

Über den AutorRoland Jäger arbeitet seit 2015 für den Mitteldeutschen Rundfunk – zunächst als Volontär und seit 2017 als freier Mitarbeiter im Landesfunkhaus Magdeburg. Meist bearbeitet er politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen – häufig für die TV-Redaktionen MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE und Exakt – Die Story, auch für den Hörfunk und die Online-Redaktion.

Vor seiner Zeit bei MDR SACHSEN-ANHALT hat Roland Jäger bei den Radiosendern Rockland und radioSAW erste journalistische Erfahrungen gesammelt und Europäische Geschichte und Germanistik mit Schwerpunkt Medienlinguistik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studiert.

Sechszehnter Prozesstag

Fünfzehnter Prozesstag

Vierzehnter Prozesstag

Dreizehnter Prozesstag

Zwölfter Prozesstag

Elfter Prozesstag

Zehnter Prozesstag

Neunter Prozesstag

Achter Prozesstag

Siebter Prozesstag

Sechster Prozesstag

Der fünfte Prozesstag

Der vierte Prozesstag

Der dritte Prozesstag

Der zweite Prozesstag

Der erste Prozesstag

Quelle: MDR/mp,ap

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | 14. Oktober 2020 | 19:00 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen