Fahrradfahrer und Autos fahren über die Sternbrücke in Magdeburg.
Seit in Magdeburg die Strombrücke gesperrt ist, fahren Autos über die eigentlich verkehrsberuhigte Sternbrücke. Bildrechte: MDR/Maximilian Fürstenberg

Nach Kritik vom ADFC 34 Verstöße bei Polizeikontrolle auf Sternbrücke in Magdeburg

22. September 2022, 12:43 Uhr

Durch die Bauarbeiten auf der Strombrücke in Magdeburg ist die sonst verkehrsberuhigte Sternbrücke zu einer Hauptverkehrsader geworden. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich dort durch Autos bedrängt. Doch die vom ADFC beklagten Abstandsverstöße beim Überholen konnten bei einer mehrstündigen Verkehrskontrolle der Polizei nicht nachgewiesen werden. Dafür wurden andere Verstöße geahndet.

Bei einer mehrstündigen Verkehrskontrolle auf der Magdeburger Sternbrücke hat die Polizei am Mittwoch keine Abstandsverstöße von Autofahrern beim Überholen von Radfahrern festgestellt. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) in Magdeburg hatte zuletzt kritisiert, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Fahrrad und Auto in 50 Prozent aller Fälle auf der Sternbrücke unterschritten würde.

Wegen Bauarbeiten auf der Strombrücke rollt der Kraftverkehr für ein Jahr über die viel schmalere, sonst Radlern und Fußgängern vorbehaltene Sternbrücke. Diese fühlen sich teils von den Fahrmanövern einiger Autofahrer gefährdet. Bei der Kontrollaktion am Mittwoch habe die Polizei daher das Augenmerk verstärkt auf Abstandsmessungen gelegt, sagte eine Polizeisprecherin MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstag auf Nachfrage. Man habe aber zumindest beim Thema Überholabstand bei der Kontrolle nichts zu beanstanden gehabt.

Überhöhte Geschwindigkeit und Handy am Steuer

Allerdings registrierten die Beamten 34 Verstöße anderer Art. In 14 Fällen waren Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit in dem Tempo-30-Bereich unterwegs. Wie ein MDR-Reporter am Mittwoch vor Ort beobachtet hat, zeigte bei einer Frau das Messgerät sogar 66 km/h.

16 Mal entdeckten die Polizisten Fahrer, die am Steuer – oder Fahrradlenker – das Smartphone bedienten. Denn auch Radfahrerinnen und Radfahrer wurden laut Polizei kontrolliert. Zum Beispiel, wenn sie während der Fahrt Musik hörten. Konnten die Beamten nachweisen, dass die Musik zu laut war, wurde ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Drei weitere Verstöße betrafen fehlende Sicherheitsgurte und in einem Fall entdeckten die Polizisten eine ungenügend gesicherte Ladung.

Die Aktion auf der Sternbrücke war Teil einer europaweiten Kontrollwoche, die seit dem 16. September läuft und am Donnerstag zu Ende geht. Die Polizei legte dabei einen besonderen Fokus auf Ablenkungen im Straßenverkehr – insbesondere durch Smartphones und Handys.

MDR (Max Hensch, Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 21. September 2022 | 17:30 Uhr

13 Kommentare

geradeaus am 23.09.2022

Deswrgen fährt man auch lieber vorrausschauend und sieht zu das man sich selbst nicht ablenken lässt. Ne 100% Garantie ist das nicht ich weiß. Was ich für Unfälle gehabt hätte wenn ich leicht abgelenkt gewesen wäre...Kopfschüttel. Ich hatte auch oft Glück.
Wenn man beim radeln allerdings keine Musik hört, das Handy nie benutzt und auch nicht träumt, dann ist man "sicher" unterwegs ^^

Denkschnecke am 23.09.2022

Vielleicht verstehe ich die Situation noch nicht. Aber Radfahrende müssen (wenn kein Radweg) am rechten Fahrbahnrand warten. (Wenn es eine REINE Rechtsabbiegerspur ist, gehören geradeaus Fahrende in der Tat auf die Geradeaus-Spur.) Beim Linksabbiegen darf man mit dem Fahrrad übrigens selbst bei vorhandenem Radweg die Linksabbiegerspur benutzen - das ist offenbar auch nicht jedem Autofahrer bekannt.
Telefonieren mit dem Gerät am Ohr ist auf dem Fahrrad genauso verboten wie am Steuer. Ich sehe das bei beiden Gruppen häufig genug, ebenso wie zu laute Musik.

Denkschnecke am 23.09.2022

Ich sehe nicht, wo ich Sie missverstanden hätte, und habe auch nirgends Sie als Autofahrer "angegriffen" (Ihre Worte). Ich selbst habe übrigens ein Auto.
Ich bleibe dabei: Absteigen und schieben heißt die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel verbieten. Dass das den Fahrradverkehr treffen soll, um einen möglichst ungestörten Autoverkehr zu ermöglichen - das ist genau die problematische Denke. Warum kann man Schieben den Radfahrenden zumuten, aber besagtes "Langsames Fahren" nicht dem Autoverkehr?
Um es klar zu sagen: der Neubau der Brücke hat genauso eine wichtige Rad- wie Autoverbindung aus Ostelbien gekappt. Ihr Vorschlag läuft darauf hinaus, dem Radverkehr auch die zweite Verbindung zu nehmen.
Der Zeitverlust, 500 m zu schieben, mag nur ein paar Minuten betragen, ist aber viel größer als für den PKW, der diese 500 m hinter einem Fahrrad mit 18 km/h bleiben muss.

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