Eine goldfarbene Justitia-Figur vor Aktenbergen
In Magdeburg wurden drei Kita-Erzieherinnen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Urteil am Amtsgericht Zweijähriger in Magdeburg ertrunken: Bewährungsstrafen für drei Erzieherinnen

02. September 2021, 14:03 Uhr

Gut ein Jahr, nachdem ein Zweijähriger im Neustädter See in Magdeburg ertrunken ist, hat das Amtsgericht nun ein Urteil gefällt. Die beteiligten Kita-Erzieherinnen wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt – weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollen.

Das Magdeburger Amtsgericht hat drei Erzieherinnen zu sechsmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Sie sind demnach für den Tod eines Zweijährigen verantwortlich. Der Junge war Anfang Oktober 2020 bei einem Ausflug der Kita-Gruppe verschwunden und im Neustädter See ertrunken.

Das Amtsgericht Magdeburg sprach die Frauen am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Erzieherinnen hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Neben der Bewährungsstrafe müssen die die Erzieherinnen 300, 800 beziehungsweise 1000 Euro Geldstrafen an gemeinnützige Organisationen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kind bei Kita-Ausflug verschwunden

Der zwei Jahre alte Junge war bei einem Ausflug am 2. Oktober 2020 mit seiner Kita-Gruppe verschwunden und im Neustädter See in Magdeburg ertrunken. Die Erzieherinnen gingen mit einer Gruppe von 17 Kindern im Alter zwischen zwei und vier Jahren zu dem etwa 750 Meter von der Kita entfernten See. Nach dem Aufenthalt dort kehrten sie zu der Einrichtung zurück, wobei die Kinder zum Teil im Bollerwagen saßen, zum Teil mit dem Laufrad fuhren oder zu Fuß gingen.

Nach Aussagen von zwei Erzieherinnen hätten sie die Gruppe je nach Fortbewegungsmittel aufgeteilt, so wie es das Sicherheitskonzept der Kita vorsehe. Der kleine Junge, der später ertrunken im See gefunden wurde, sei einer der Fußgänger gewesen. Dass das Kind fehlte, war erst aufgefallen, als die Gruppe wieder in der Kita war. Bei einer groß angelegten Suche wurde der Zweijährige schließlich leblos im Wasser gefunden. Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos.

Richter mahnt Nachlässigkeiten an

Richter Martin Schleubner verwies darauf, dass jede der Erzieherinnen gleichermaßen für die Aufsicht der Kinder zuständig gewesen sei. Das Gesetz lege fest, dass Kinder unter drei Jahren ständig beaufsichtigt werden müssten. Ein besonders gewissenhafter Mensch hätte das kleine Kind mit seinen zwei Jahren und neun Monaten permanent beobachtet.

Unter den Erzieherinnen dieser Gruppe habe sich aber eine Reihe von Nachlässigkeiten eingeschlichen. So sei der Ausflug der Gruppe nicht wie vorgeschrieben in einem Buch vermerkt worden, die Kinder seien nicht immer wieder gezählt worden. Spätestens als eine Passantin darauf aufmerksam machte, dass ein Mädchen hinter der Gruppe zurückgeblieben sei, hätte man erneut zählen müssen. Den Erzieherinnen aber war erst in der Kita aufgefallen, dass ein Kind fehlte.

Erzieherinnen seit Unglück krankgeschrieben

Die drei angeklagten Erzieherinnen im Alter von 60, 23 und 31 Jahren hatten im Prozess ihr Mitgefühl für die Familie des Jungen beteuert.

Ronni Krug, der die älteste der drei Erzieherinnen verteidigte, kündigte Berufung an. Für seine Mandantin stehe viel auf dem Spiel. Mit dem Urteil gelte sie als vorbestraft, was Konsequenzen für ihre Tätigkeit als Erzieherin habe. Anders als die beiden jüngeren Frauen im Alter von 23 und 31 Jahren könne sie sich nicht mehr beruflich umorientieren und wolle weiter als Erzieherin arbeiten. Die jüngste Angeklagte absolviert derzeit eine neue Berufsausbildung. Die 31-Jährige will ebenfalls den Beruf wechseln und könne sich nicht mehr vorstellen, als Erzieherin zu arbeiten. Alle drei Frauen sind seit dem tragischen Unglück krankgeschrieben.

MDR/Oliver Leiste, dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 02. September 2021 | 14:00 Uhr

1 Kommentar

Altmagdeburger am 03.09.2021

Das ist ein sehr junger Mensch (Kind) gestorben, der seine Zukunft geraubt wurde und da kommt nur ein halbes Jahr Bewährung raus. Wo ist nur unser Rechtsstaat hingekommen? Sie dürften nie wieder eine Kita betreten. Wenn ich Vater von 5 Kinder bin, weiß ich wo das letzte Kind ist und dann wird geschlossen gegangen und ich gehe hinter ihnen, damit ich sie nicht aus den Auge verliere. So geht ein Vater mit seine lieben Kinder um.

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