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Nach Urteil in MagdeburgWie es mit den Waffenverbotszonen in Sachsen-Anhalt weitergeht

19. Oktober 2023, 11:23 Uhr

Die Waffenverbotszonen in Halle und in Magdeburg sind aktuell für ungültig erklärt worden. Der Grund: Ein fehlendes Gesetz. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Bis etwa Ende des Monats kann vom Innenministerium noch Revision eingelegt werden. Dann würde erneut verhandelt werden.

Bis Ende September hat das Innenministerium für die beiden Waffenverbotszonen im Land einen Ausschnitt aus dem Waffengesetzbuch als Grundlage genommen. Darin heißt es, dass das Führen von Waffen im öffentlichen Raum allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, wenn es dort wiederholt Straftaten mit dem Einsatz von Waffen oder auch beispielsweise Überfälle oder weitere schwere Straftaten gegeben hat.

Das Oberverwaltungsgericht hatte dann aber geurteilt, dass es nicht ausreicht, sich auf dieses Gesetz zu berufen. Bei einer Verordnung für eine Waffenverbotszone brauche es noch ein zusätzliches Gesetz, weil man durch Kontrollen ohne konkreten Verdacht in die Grundrechte der Menschen eingreift.

Weiterhin "normale" Kontrollen in Waffenverbotszonen

Auch am Hauptbahnhof in Magdeburg wurde die Waffenverbotszone gekippt. Bildrechte: MDR/Kevin Poweska

Das Urteil galt ursprünglich nur für die Waffenverbotszone in Halle am Riebeckplatz. Nach dem Richterspruch hat das Innenministerium noch am selben Tag die speziellen Kontrollen im Rahmen der Waffenverbotszone ausgesetzt – nicht für Halle, sondern auch für die zweite Waffenverbotszone im Land, dem Magdeburger Hauptbahnhof.

"Damit soll vermieden werden, dass für den Fall, dass das Urteil Bestand haben sollte, rechtswidrig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird", heißt es vom Ministerium. Es gebe aber weiterhin Kontrollen – allerdings nur bei konkretem Verdacht, wie auch an allen anderen Stellen im Land.

Ministerium sieht Vorteile von Waffenverbotszonen

Wie aus kleinen Anfragen der Partei Die Linke an die Landesregierung hervorgeht, hat es im vergangenen Jahr in Halle 35 Verstöße in der Waffenverbotszone gegeben. In Magdeburg waren es im selben Zeitraum 63 Verstöße. Gefunden wurden dabei vorrangig Messer, aber auch Schlagringe und auch eine Schreckschuss- und zwei Luftdruckwaffen.

Die grundsätzliche Möglichkeit zur Schaffung von Waffenverbotszonen gemäß Waffengesetz ist daher als positive Erweiterung des polizeilichen Maßnahmenkataloges im Hinblick auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu bewerten.

Innenministerium Sachsen-Anhalt

Aus Sicht des Innenministeriums haben die Waffenverbotszonen positive Auswirkungen auf die Arbeit der Polizei. "Die grundsätzliche Möglichkeit zur Schaffung von Waffenverbotszonen gemäß Waffengesetz ist daher als positive Erweiterung des polizeilichen Maßnahmenkataloges im Hinblick auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu bewerten", heißt es.

Eine Studie, durchgeführt von der Uni Leipzig, kommt für die dortige Waffenverbotszone zu einem anderen Ergebnis. Das Ergebnis zeige, dass die Mehrheit der Befragten diese nicht akzeptierten. Sie hätten weder Veränderungen bei der Kriminalitätslage noch beim Sicherheitsempfinden verspürt.

Gängige Praxis wäre mit Urteil ungültig

Noch ist das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg nicht rechtskräftig. Vom Innenministerium heißt es, dass die Entscheidung aktuell ausgewertet und weitere mögliche Schritte geprüft werden. Bis etwa Ende des Monats kann das Ministerium Revision gegen das Urteil einlegen. Dann würde es erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden. Laut Ministerium hat das Thema auch eine große überregionale Bedeutung.

"Das OVG hat mit seinem Urteil vom 28. September 2023 eine über Halle und Sachsen-Anhalt hinausreichende Entscheidung getroffen, da es damit eine langjährige bundesweite Praxis für unzulässig erachtet", heißt es vom Innenministerium auf Anfrage. Auch andere Bundesländer würden genauso vorgehen wie Sachsen-Anhalt. Aktuell gibt es laut dem Ministerium einen fachlichen Austausch mit anderen Bundesländern.

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Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 19. Oktober 2023 | 06:30 Uhr

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