Sperrung und Verspätung Regionalbahn erfasst E-Scooter bei Bernburg

24. Oktober 2022, 17:59 Uhr

Insgesamt fünf Stunden Verspätung im Bahnverkehr hat ein Zusammenstoß einer Regionalbahn mit einem E-Scooter verursacht. Der Elektro-Roller wurde auf einem Bahngleis abgelegt. Die Bahn erfasste das Gefährt, konnte die Fahrt später aber fortsetzen.

Bei Bernburg hat eine Regionalbahn einen ins Gleis gelegten E-Scooter erfasst. Wie die Polizei mitteilte, hatten Unbekannte am Sonntagabend den Roller auf die Gleise gelegt. Durch den Zusammenprall wurden der Kühler und andere Teile des Zuges beschädigt. Die Bahn und die sechs Fahrgäste konnten jedoch die Fahrt zum Bahnhof Bernburg fortsetzen. Verletzt wurde niemand.

Fünf Stunden Verspätung

Durch den Zusammenprall und die daraus resultierende Streckensperrung kam es bei den nachfolgenden Zügen auf der Strecke Köthen - Aschersleben zu insgesamt fast fünf Stunden Verspätung. Eine Verbindung fiel der Polizei zufolge komplett aus. Die Beamten haben nun ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe eingeleitet.

E-Scooter als Störfaktor in Bernburg

In Bernburg bietet die Firma Bolt seit August 2021 E-Roller zum Ausleihen an. Seitdem kommt es einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" zufolge immer wieder zu Beschwerden bezüglich der Abstellpraxis. Vor allem auf den Fußwegen stünden die Roller "kreuz und quer" beschwerte sich ein Mitglied des Umweltausschusses im Februar. Zudem habe es bei Facebook Fotos gegeben, die zeigten, wie ein Roller der Bolt-Flotte in der Saale versenkt wurde. Ein anderer sei durch Böller schwer beschädigt worden. 

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dpa, MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. Oktober 2022 | 15:00 Uhr

3 Kommentare

DermbacherIn am 25.10.2022

Mit den E-Scootern ist es eine Unsitte denn überall werden sie stehen gelassen, jetzt stand einer einmal auf den Gleisen. Aber wenigstens war das für die Abellio ein Grund 6 Stunden nicht fahren zu können!

astrodon am 24.10.2022

Stellt das widerrechtliche Abstellen der Scooter auf dem Bürgersteig nicht einen Verstoß gegen §§ 2 / 12 StVO bzw. eine unerlaubte Sondernutzung des Bürgersteigs dar ? Kann man da nicht Bußgelder verhängen oder abschleppen ?

Pattel am 24.10.2022

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