In Sachsen-Anhalt "ausgeschlossen"Landesstraßenbaubehörde: "Einsturz der Carolabrücke ein Einzelfall"
Sachsen-Anhalts Landesstraßenbaubehörde hat den Einsturz der Carolabrücke in Dresden als Einzelfall bezeichnet. Dass hierzulande Brücken einstürzen, schließt die Behörde an sich aus. Sie würden regemäßig geprüft. Doch nicht alle Brücken im Land liegen im Zuständigkeitsbereiche der Landesstraßenbaubehörde.
- Die Landesstraßenbaubehörde schließt einen Brückeneinsturz wie in Dresden in Sachsen-Anhalt an sich aus.
- Doch nicht jede Bewertung, die nicht optimal ausfällt, mache eine Brücke gleich zum Problemfall.
- Die Behörde ist nicht für alle Brücken in Sachsen-Anhalt zuständig.
Der Präsident der Landesstraßenbaubehörde, Stefan Hörold, schließt Brückeneinstürze in Sachsen-Anhalt "an sich" aus. Er sagte MDR SACHSEN-ANHALT am Mittwoch, dass es sich bei dem Einsturz der Carolabrücke im sächsischen Dresden um einen "absoluten Einzelfall" handele. Die Bauwerke in Sachsen-Anhalt würden engmaschig überwacht.
Mehr Kontrollen nicht geplant
Weitere Kontrollen über das bisherige Maß hinaus sind laut Hörold nicht geplant. Sobald klar sei, warum die Carolabrücke in Dresden eingestürzt sei, könne es jedoch sein, dass man bei den regelmäßigen Prüfungen der Brücken in Sachsen-Anhalt genauer auf einzelne Aspekte achten werde, so der Behördenchef.
Die Landesstraßenbaubehörde ist nach Angaben des Infrastrukturministeriums für 719 Brücken an Bundes- und 695 Brücken an Landesstraßen in Sachsen-Anhalt zuständig. Von diesen befinden sich demnach mehr als 90 Prozent in einem ausreichenden bis sehr guten Zustand.
Brücke in Coswig wegen schlechten Zustands gesperrt
Würden Brücken schlechter bewertet, bedeute dies jedoch nicht automatisch, dass es sich um Sanierungsfälle oder Problembrücken handele, teilte das Ministerium MDR SACHSEN-ANHALT am Mittwoch mit. Viele dieser Brücken könnten noch über etliche Jahre ohne Einschränkungen genutzt werden. Allerdings müssten mittelfristig umfangreiche Sanierungen oder Neubauten in Angriff genommen werden.
Im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde sei derzeit nur eine Brücke aufgrund ihres Zustands gesperrt und werde zeitnah ersetzt. "Hierbei handelt es sich um die Brücke im Zuge der Landesstraße 121 über die Anlagen der DB AG in Coswig (Anhalt)." Das Bauwerk soll den Angaben nach in der Zeit von Januar 2025 bis Dezember 2026 ersetzt werden.
Behörde nicht für alle Brücken zuständig
Die Landesstraßenbaubehörde ist laut Hörold aber nicht für alle Brücken in Sachsen-Anhalt zuständig. Habe eine Stadt mehr als 50.000 Einwohner, sei sie für die Brücken an Landesstraßen selbst verantwortlich. Bei mehr als 80.000 Einwohnern sei die Stadt dann auch für Brücken an Bundesstraßen zuständig.
In Sachsen-Anhalt trifft das nach Ergebnissen des letzten Zensus auf Magdeburg (241.517 Einwohner), Halle (226.586) und Dessau-Roßlau (75.938) zu.
In Dresden ist am Mittwoch in den frühen Morgenstunden ein großer Teil der Carolabrücke eingestürzt, die über die Elbe führt. Verletzt wurde bei dem Einsturz niemand. Warum die Brücke zusammenbrach, ist noch unklar.
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MDR (Engin Haupt, Cornelia Winkler)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 11. September 2024 | 19:00 Uhr