Eine Gruppe unbegleiteter Kinder aus überfüllten griechischen Flüchtlingslagern tragen Schutzmasken, nachdem sie mit einer Fähre im Hafen von Piräus angekommen sind und nun zu einem Bus gehen.
In Sachsen-Anhalt sind zuletzt mehr Flüchtlinge angekommen, die jünger als 18 Jahre alt sind und ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigte eingereist sind. Bildrechte: picture alliance/dpa | Angelos Tzortzinis

Engpässe bei Betreuung Mehr unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Sachsen-Anhalt

24. Februar 2023, 12:06 Uhr

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen zwei Jahren fast verdoppelt. Immer mehr Mädchen und Jungen suchen Zuflucht vor Krieg, Naturkatastrophen oder Hunger. Für die Landkreise und Kommunen wird es schwieriger, sie gut unterzubringen und zu betreuen.

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hat sich in Sachsen-Anhalt in den letzten zwei Jahren nahezu verdoppelt. Nach Angaben des Sozialministeriums wurden im Jahr 2020 268 unbegleitete minderjährige Geflüchtete vorübergehend untergebracht und betreut. 2022 waren es bereits 513.

Eine Nachfrage bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt ergab ein ähnliches Bild. Im Landkreis Harz stieg die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Mädchen und Jungen von zehn im Jahr 2020 auf 45 im vergangenen Jahr, im Burgenlandkreis von 25 auf 51, im Landkreis Stendal von 16 auf 31.

Sozialministerium hält Lage für "beherrschbar", Magdeburg sieht Handlungsbedarf

Im Sozialministerium hält man die Situation für angespannt, aber beherrschbar. Es sei nicht bekannt, dass Jugendämter aufgrund fehlender personeller oder räumlicher Kapazitäten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen könnten.

Sollte die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen weiter steigen, sieht Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) Handlungsbedarf. "Einrichtungen der Erziehungshilfe, die sind jetzt schon knapp", sagte sie im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT. Die personellen und räumlichen Kapazitäten seien nahezu ausgeschöpft, so Borris. Vorübergehend hätten Kita-Einrichtungen für die Betreuung genutzt werden müssen. "Wenn aber noch mehr kommen, ist die Frage, unter welchen Bedingungen wir sie noch betreuen können", gab Borris zu bedenken. Das Jugendamt Magdeburg hat nach eigenen Angaben von 2020 bis 2022 366 unbegleitete minderjährige Geflüchtete betreut.

Landkreise an Kapazitätsgrenze

Hinsichtlich der Auslastung teilte der Landkreis Mansfeld Südharz auf Anfrage mit, dass der Betreuungsschlüssel für Integrationsaufgaben nicht mehr gewährleistet werden könne. Im Jerichower Land fehlt es an räumlichen Kapazitäten und Fachpersonal für die Unterbringung und Betreuung. Auch die Stadt Halle hat nach eigenen Angaben ihre Kapazitätsgrenzen nahezu erreicht und der Landkreis Börde weist darauf hin, dass die Bereitschaft zur Aufnahme von minderjährigen Ausländern bei Kommunen, Gewerbetreibenden und Wohnungsgesellschaften nur noch eingeschränkt vorhanden ist.

Borris: Hohe Betreuungsstandards sind Problem

Um die absehbaren Herausforderungen bei der Unterbringung dennoch zu meistern, würde Magdeburgs Oberbürgermeisterin Borris eine Absenkung der Betreuungsstandards begrüßen. "Es würde uns helfen, wenn wir nicht die Standards der Jugendhilfe erfüllen müssten", sagte sie. Dazu gehöre unter anderem ein geringerer Personalschlüssel. Zudem wäre es hilfreich, wenn nicht nur Sozialarbeiter, sondern auch Erzieher eingesetzt werden könnten.

Es würde uns helfen, wenn wir nicht die Standards der Jugendhilfe erfüllen müssten.

Simone Borris, Oberbürgermeisterin von Magdeburg

Bei der Form der Unterbringung dürfe man sich nicht nur auf die Jugendhilfe oder den Kinder- und Jugendnotdienst konzentrieren, ergänzte Borris. Dort seien die Aufnahmemöglichkeiten bereits erschöpft.

Sozialministerium äußert sich nicht zum Personalschlüssel

Das Sozialministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu einer möglichen Absenkung des Personalschlüssels. Es verwies auf die Möglichkeit der Unterbringung in Jugendherbergen, Ferienlagern und Pensionen, um Kapazitätsengpässe zu überbrücken.

Die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt kommen aus Afghanistan und Syrien. Rund 100 Mädchen und Jungen kamen im Jahr 2022 aus der Ukraine.

Mehr zum Thema Geflüchtete in Sachsen-Anhalt

MDR (Ronald Neuschulz, Moritz Arand) | Erstmals veröffentlicht am 23.02.2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Februar 2023 | 16:30 Uhr

33 Kommentare

Goodbye horses am 24.02.2023

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Im Lichte Art. 23 GG haben wir uns an die rechtl. Vorgaben der Dublin-III-Verordnung 604/2013/EU zu halten. In Art. 8 Abs. 4 heißt es:

"Bei Abwesenheit eines Familienangehörigen eines seiner Geschwisters oder eines Verwandten im Sinne der Absätze 1 und 2, ist der Mitgliedstaat zuständiger Mitgliedstaat, in dem der unbegleitete Minderjährige seinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, sofern es dem Wohl des Minderjährigen
dient."

Das heißt, wenn ein unbegleit. Minderjähriger in Deutschland einen Asylantrag einreicht, d. h. nach § 13 Abs. 2 AsylG um internat. Schutz ersucht, dann ist grundsätzlich Deutschland von vornherein für das materielle Verfahren zuständig.

Bei anderen Antragstellern ist Deutschland zunächst nur für das Dublin-Verfahren zuständig und darf deshalb nicht ins Nachbarland zurückweisen. Wobei eine andere Rechtsauffassung ("Fiktion der Nichteinreise") in best. Fällen von der Zuständigkeit des letzten Transitlandes ausgeht.

Thommi Tulpe am 24.02.2023

"Das Nachzugsrecht gilt allgemein für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern. Nur in außergewöhnlichen Härtefällen können auch weitere Familienangehörige gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wer als Drittstaatsangehöriger seine Familie nach Deutschland nachholen möchte, muss einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben und regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen sichern können."
Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration/ Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus

Thommi Tulpe am 24.02.2023

"Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es jedoch nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Weiterführende Informationen zu den Regelungen und dem Verfahren finden Sie auf dem Webportal des Auswärtigen Amtes." (bereits erwähnte Quelle)

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