Gesetzesänderung Automaten-Läden in Sachsen-Anhalt sollen auch sonntags öffnen dürfen
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21. November 2024, 17:41 Uhr
Die Regierungskoalition in Magdeburg plant, das Ladenschlussgesetz zu ändern. Zukünftig sollen Geschäfte ohne Personal auch am Sonntag öffnen dürfen. Die Neuregelung für die Selbstbedienungsläden könnte im ersten Halbjahr 2025 wirksam werden.
Läden ohne Personal sollen in Sachsen-Anhalt am Wochenende erweiterte Öffnungsmöglichkeiten bekommen. Die schwarz-rot-gelbe Koalition will dafür das Ladenöffnungszeitengesetz ändern. Demnach sollen voll automatisierte Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen zwischen 20:00 und 24:00 Uhr öffnen dürfen. Einizge Bedingung: für den Betrieb dieser Läden dürfen an diesen Tagen keine Mitarbeiter eingesetzt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf.
"Das erhöht die Lebensqualität vor Ort", begründet FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack die geplante Änderung. Es sei nicht vermittelbar, dass etwa Einkaufsläden in Tankstellen sonntags benutzt werden könnten, voll automatisierte Verkaufsstellen in kleinen Orten jedoch nicht. "Solche Läden sind ein Kitt für die Orte, damit wird die Bindewirkung gestärkt. Das sind auch Treffpunkte, wo Menschen sich begegnen", so Silbersack.
Sonntagschließung für Automatenläden seit Jahresanfang
Das Landesverwaltungsamt hatte Anfang des Jahres eine Rundverfügung an die Gewerbebehörden erlassen. Entsprechende Selbstbedienungsläden mit einem 24-Stunden-Betrieb an sieben Tagen in der Woche sollten ab Samstag 20 Uhr und für den gesamten Sonntag schließen. Bisher gab es Bedenken, dass auch ein automatisierter Betrieb am Wochenende den Sonn- und Feiertagsschutz gefährden könnte.
Aktuell seien die Standorte von automatisierten Geschäften vor allem in Orten mit geringer Kundenfrequenz, heißt es nun in der Begründung der geplanten Gesetzesänderung. Es bestehe nur eine begrenzte Auswirkung auf den Kundenverkehr, "wodurch eine erhebliche Beeinträchtigung der Ruhe- und Erholungssuchenden unwahrscheinlich ist".
Landtag Einstimmung für Änderung
Ungewöhnlich einig zeigte sich der Landtag am Donnerstag über den Antrag der Regierungskoalition. Gerade im ländlichen Raum sieht man parteiübergreifend die Notwendigkeit, neue Einkaufsangebote zu schaffen. Besonders die Sonderöffnungen am Wochenende würden Unternehmen attraktiver machen.
Trotzdem fordern die Grünen und die Linken eine konkretere Fassung des Gesetzes. So könnte insbesondere die Ladengröße eine Rolle spielen, wenn es um Ausnahmen von der Sonntagsschließung geht, schlagen die Grünen vor. "Unser Ziel ist eine praktikable und gerechte Lösung, die die ländlichen Räume stärkt und gleichzeitig verfassungsrechtlich Bestand hat.", so Olaf Meister. Die Linken hingegen stellen infrage, ob es den Betreibern nicht vorrangig um die Möglichkeit gehe, sonntags zu öffnen, anstatt den ländlichen Raum zu stärken. Der Antrag soll nun im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Darauf hat sich der Landtag einstimmig geeinigt.
Änderung könnte ab 2025 gelten
Die Regierungskoalition geht außerdem davon aus, dass Unternehmen mit viel Personal die Kosten einer Umstellung auf Automatisierung gewissenhaft prüfen werden. "In Anbetracht dieser wirtschaftlichen Überlegungen ist es wahrscheinlich, dass der Großteil des Lebensmitteleinzelhandels auf eine Umstellung auf derartige automatisierte Geschäftsmodelle verzichten wird", heißt es weiter in der Begründung.
Das sieht auch SPD-Fraktionschefin Katja Pähle so. Es gehe vor allem um ein Angebot für den ländlichen Raum, sagte sie. Die bisherigen Anbieter würden nach einem bestimmten Modell verfahren. Wer die Vorteile am Sonntag nutzen wolle, müsse in der Regel Mitglied sein, so Pähle. Es gehe nicht um ein pauschales Angebot für alle, um die Sonntagsruhe zu umgehen. Die Gesetzesänderung könnte im ersten Halbjahr 2025 greifen.
dpa, MDR (Hannes Leonard)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 14. November 2024 | 20:00 Uhr