Russischer Angriffskrieg Rund 50 Ermittlungen wegen Verwendung von "Z"-Symbol
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Ein "Z" kann einfach ein Buchstabe sein, aber inzwischen eben auch ein Unterstützer-Symbol für den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. Polizei und Justiz prüfen jeden Einzelfall genau. Wie kniffelig das sein kann, zeigt ein Beispiel aus Halle.

- Die meisten Anzeigen wegen Verwendung des "Z"-Symbols liegen in Magdeburg vor
- In Halle liegen dagegen nur sechs Anzeigen vor.
- Innenministerin Zieschang stellt klar, keine Verherrlichung des russischen Angriffskrieges dulden zu wollen.
In Sachsen-Anhalt wurden seit Beginn des Krieges in der Ukraine 46 Fälle illegal verwendeter "Z-Symbole" registriert. Das meldet das Innenministerium am Mittwoch auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT.
Gegen die Beschuldigten wird demnach wegen "Billigung von Straftaten" ermittelt. In sieben weiteren Fällen werde ermittelt, weil öffentliche Äußerungen von Personen nahelegten, "dass der russische Angriffskrieg befürwortet, beziehungsweise verherrlicht wird."
Viele Anzeigen in der Landeshauptstadt
Laut Innenministerium wurden in der Polizeiinspektion Magdeburg mit 20 Strafanzeigen die meisten Anzeigen aufgenommen. Allein im Polizeirevier Harz wurden demnach elf Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Warum die Verwendung des "Z"-Symbols strafbar sein kann
Das "Z" wird von den russischen Streitkräften und in der russischen Politik und Öffentlichkeit als Kennzeichen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges genutzt, erklärte das Innenministerium.
Das Symbol stehe damit auch für mögliche Kriegsverbrechen. Wer das "Z" öffentlich im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg zeige, müsse mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.
Grundlage ist der Paragraf 140 Strafgesetzbuch: "Wer bestimmte rechtswidrige Taten – wozu ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg gehört – öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten eines Inhalts in einer Weise billigt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, kann sich strafbar machen. Die rechtliche Bewertung jedes Einzelfalls erfolgt letztendlich durch Staatsanwaltschaften und Gerichte."
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Dessau wurden 16 Strafanzeigen bezüglich des Zeigens der "Z Symbolik" aufgenommen, davon acht im Bereich des Reviers Wittenberg. In der PI Stendal wurden elf Ermittlungsverfahren eingeleitet, in der PI Halle sechs.
Innenministerin: Dulden keine Kriegsverherrlichung
In Sachsen-Anhalt würden keine Verherrlichung oder auch nur Billigung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf den freien, souveränen Staat Ukraine zugelassen, erklärte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).
Jegliche Handlungen, Äußerungen oder Symbole, mit denen bereits eine Billigung des russischen Angriffskrieges zum Ausdruck kommt, sind Straftaten und werden von der Landespolizei auch konsequent ermittelt und verfolgt. Entsprechende Symbole werden umgehend beseitigt und bei Versammlungen gar nicht erst zugelassen.
Dabei sei eine differenzierte Einzelfallbetrachtung notwendig, weil es sich bei einem "Z" nicht per se um ein sogenanntes verbotenes Zeichen handelt, wie etwa das Hakenkreuz, so das Innenministerium.
Abwägung schwierig
Wie kniffelig die Fälle sein können, zeigt ein Beispiel aus Halle: Die Polizeiinspektion Halle hat laut dem Innenministerium Ende April unter anderem dem Anmelder einer Versammlung zum Thema "Gegen die Diskriminierung von Zitronenlimonade" untersagt, T-Shirts mit dem weißen Aufdruck "mmmhhh Z-itronenlimonade" zu verwenden. Das "Z" sei überdimensional groß gedruckt gewesen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt habe die Rechtmäßigkeit dieser Versammlungsauflage bestätigt.
MDR (Thomas Vorreyer, Max Hensch, Hannes Leonard), dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 25. Mai 2022 | 14:00 Uhr