Mann mit Handy am Steuer auf der Überholspur
Oft lassen sich Menschen im Auto von ihren Handys ablenken. (Symbolbild) Bildrechte: imago images / Westend61

Ab Freitag eine Woche lang Polizei kontrolliert abgelenkte Fahrerinnen und Fahrer

16. September 2022, 13:45 Uhr

In einer Kontrollwoche will die Polizei ab Freitag Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer kontrollieren und dabei besonders auf Ablenkungen achten. Dazu zählt die Polizei etwa Handys am Steuer, aber auch Kopfhörer beim Fahren oder schlecht verstaute Gegenstände im Auto.

Die Polizei in Sachsen-Anhalt kontrolliert eine Woche lang Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen. Schwerpunkt der Kontrollen soll Ablenkung am Steuer sein. Das teilte das Innenministerium mit. Die Kontrollwoche beginnt demnach am Freitag. Kontrolliert würden Menschen in Autos, Lkw und auf Fahrrädern.

Nutzung von Handys wird kontrolliert

Es werde im Schwerpunkt die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten kontrolliert, aber das Innenministerium nannte auch die Beeinträchtigung des Gehörs durch Kopfhörer und Mängel beim sicheren Verstauen der Ladung.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) teilte mit: "Das Telefon am Steuer kann genauso ablenken wie das Einstellen des Navis oder die Suche nach der Sonnenbrille im Fußraum." Mit den gezielten Kontrollen wolle man die Gefahren durch Ablenkung verringern.

Zahl der Autos im Land gestiegen

Derweil ist die Zahl der Autos auf den Straßen in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren gestiegen. Das Statistische Landesamt teilte mit, dass mit Jahresbeginn 2022 563 Autos pro 1.000 Einwohner gemeldet waren. 2011 waren es 510 Autos pro 1.000 Einwohner.

Die meisten Autos pro Einwohner gab es demnach im Saalekreis mit 631 pro 1.000 Einwohnern, die wenigsten in Halle mit 402.

MDR (Julia Heundorf), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. September 2022 | 07:00 Uhr

10 Kommentare

Fakt am 17.09.2022

@Rain Man:

Mit juristischem Nichtwissen glänzen Sie hier gerade.
Einfach mal googeln und Sie werden feststellen, dass neben dem § 1 StVO genau die Absätze des § 23, die astrodon nennt, als Rechtsgrundlage genannt werden. In denen geht es nämlich genau darum, um Ablenkung am Steuer. Und da geht es auch um das Bedienen von Geräten (bezüglich Ihres Navis) oder um das Gehör (hinsichtlic Ihrer Kopfhörer).
Ergo: schlau machen, dann verringert sich auch Ihr "juristisches Nichtwissen".

geradeaus am 16.09.2022

"ElBuffo" ist nicht schlimmer ?

Man darf da nicht den Mut verlieren als Leser*in ^^. Trolle gibt's überall.
Dennoch wünschte ich mir von einigen Leuten aus der Redaktion mehr Verantwortungsbewusstsein

Peter Riesler am 16.09.2022

Eine Führerschein kann Rain Man nicht haben, sonst hätte er nicht solchen Mist geschrieben.
Wenn er dann gegen alle Befürchtungen einen Führerschein im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung machen sollte ... bitte beim Behandeln der §§ 1 und 23 StVO aufmerksam sein.

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