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Reiner Haseloff verteidigte seine Haltung zur Blockade. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael

BundesverfassungsgerichtRundfunkbeitrag wird erhöht: Haseloff verteidigt Entscheidung von vergangenem Jahr

05. August 2021, 14:19 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags frei gemacht. Ministerpräsident Haseloff verteidigt seine Haltung und dass er 2020 im Landtag nicht über die Erhöhung abstimmen ließ. Nun sieht Haseloff Politik wie auch Sender in der Pflicht. Kritik an der CDU kommt von SPD, Linken und Grünen.

von MDR SACHSEN-ANHALT

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat seine Haltung zur Blockade der Rundfunkgebührenerhöhung verteidigt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte Haseloff, er respektiere den Beschluss. Es habe aber gute Gründe gegeben, der Beitragserhöhung im Dezember 2020 nicht zuzustimmen. Er habe auf die fehlende Mehrheit im Landtag immer wieder hingewiesen. Beitragserhöhungen seien ohnedies im Osten Deutschlands schwer zu vermitteln.

Haseloff: Belastungen der Bürger berücksichtigen

Daran müssten sowohl die Politik als auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk arbeiten. Jetzt müsse ein neuer Staatsvertrag entwickelt werden, der ebenfalls wieder durch die Entscheidungsgremien der Bundesländer gehe. Dabei sollten laut Haseloff auch die Belastungen der Bürger berücksichtigt werden.

Die Chefin der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle, sagte, das Urteil mache deutlich, dass der Streit, den die Regierungskoalition voriges Jahr geführt hatte, überflüssig gewesen sei. Die Beitragserhöhung sei durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Debatten darüber, ob man an dem Thema noch etwas drehen könne, seien jetzt vom Tisch. Wenn die Länder etwas am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ändern wollten, müsse es um Aufgabenkritik gehen – etwa darum, was der Rundfunk leisten solle und was nicht.

Die Grünen warfen der CDU vor, mit ihrem Veto gegen die Anpassung des Beitrags den Rundfunkanstalten und dem Land immens geschadet zu haben. Landtagsfraktionschefin Cornelia Lüddemann sagte, die CDU habe "in Richtung AfD geschielt und Tore nach rechts geöffnet".

Ohrfeige für die Kenia-Koalition

AfD-Fraktionsvorsitzender Oliver Kirchner sieht die Entscheidung nach eigenen Worten kritisch. Die Bürger seien zwar mit dem Programm der Öffentlich-Rechtlichen zufrieden, würden aber keine "Gebührenerhöhung" wollen. Die AfD sei deshalb für eine "Regenerierung" des Rundfunks.

Die Linke sprach von einer Ohrfeige für die geschäftsführende Kenia-Koalition. Fraktionsvorsitzende Eva von Angern erklärte, das Urteil mache noch einmal deutlich, dass die Koalition aus CDU, SPD und Grünen sehenden Auges einen Verfassungsbruch begangen habe.

"Klarheit zum Rundfunkbeitrag geschaffen"

Der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Guido Kosmehl, sagte: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit zum Rundfunkbeitrag und ist selbstverständlich zu akzeptieren." Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass eine Zustimmung zum Beitrag nicht unmittelbar von Strukturreformen abhängig gemacht werden dürfe.

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag wird erhöht

Am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt.

An dem Streit über die Erhöhung war die schwarz-rot-grüne Landesregierung Ende vergangenen Jahres beinahe zerbrochen. Die CDU hatte die Erhöhung abgelehnt, die Koalitionspartner SPD und Grüne wollten sie hingegen mittragen.

Um zu verhindern, dass Teile der CDU-Fraktion die Erhöhung im Landtag mit den Stimmen der AfD blockiert, hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Entscheidung dem Landtag entzogen und so für ein Veto des Landes gesorgt, ohne dass das Parlament darüber abgestimmt hatte.

MDR/Karin Roxer, Max Schörm, dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 05. August 2021 | 19:00 Uhr

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