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Die neuen Schöffen treten das Ehrenamt 2024 an – dann sind sie bis 2028 Laienrichter an den Gerichten in Sachsen-Anhalt. Bildrechte: picture alliance / ZB | Jens Wolf

Nach ersten SchwierigkeitenViele Kandidaten für neue Schöffen in Sachsen-Anhalt

29. Mai 2023, 13:51 Uhr

Im kommenden Jahr beginnt die neue Amtsperiode für Schöffinnen und Schöffen in Sachsen-Anhalt. Nachdem die Schöffenwahl zunächst schleppend gestartet war, haben sich in den meisten Kreisen mittlerweile ausreichend Kandidaten für das Ehrenamt gemeldet. Ab 2024 wollen mehr Frauen als Laienrichterinnen tätig sein. In einigen Regionen werden aber noch Jugendschöffen gesucht.

In Sachsen-Anhalt ist die Suche nach neuen Schöffen für die Gerichte überwiegend erfolgreich verlaufen. Bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur gab der Großteil der Landkreise an, es hätten sich genug Bewerberinnen und Bewerber für die Vorschlagslisten gefunden. Vereinzelt würde aber weiterhin nach Schöffen gesucht.

Das sind die Aufgaben von SchöffenSchöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter an den Amts- und Landgerichten. Sie sprechen gemeinsam und gleichberechtigt mit ausgebildeten hauptamtlichen Richtern in Strafprozessen Recht.

In Sachsen-Anhalt werden für die kommende Amtsperiode von 2024 bis 2028 insgesamt rund 2.500 Schöffen gesucht. Pro Jahr ist jeder Schöffe laut Justizminsiterium üblicherweise an höchstens zwölf ordentlichen Sitzungstagen tätig, in Ausnahmefällen könnten es mehr werden. Es gibt eine Entschädigung für Zeitaufwand, eventuelle Ausfälle und Fahrten zum Gericht.

Bewerbungsfrist für Schöffenwahl in Sachsen-Anhalt verlängert

Zunächst waren die Bewerbungen nur schleppend angelaufen. Noch Anfang März hatte es dringende Aufrufe zur Schöffenwahl unter anderem in Magdeburg gegeben. Die Bewerbungsfristen wurden in einigen Städten und Landkreisen verlängert. Vor allem bei den Jugendschöffen gab es große Befürchtungen, dass sich landesweit nicht genügend Bewerber finden könnten.

Wer in Sachsen-Anhalt Schöffe werden kann

Nach Angaben des Justizministeriums kann in Sachsen-Anhalt grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger zwischen 25 und 69 Jahren zum Schöffen berufen werden, der im Bezirk des Amtsgerichts wohnt. Allerdings gibt es einige Ausschlussgründe, beispielsweise für Personen, die keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfen, gegen die Ermittlungsverfahren laufen oder die aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind.

Nun gaben die Kreise an, dass es in den meisten mehr Bewerbungen gegeben habe als benötigt worden seien. Die gezielten Aufrufe in der Presse, im Internet und Plakatwerbung in allen Städten und Gemeinden hätten Wirkung gezeigt, hieß es etwa aus dem Salzlandkreis. Dort waren 130 Bewerbungen für das Amt der Jugendschöffen nötig, 186 Bewerbungen seien eingegangen.

Mehr Frauen wollen Schöffinnen werden

Der Bördekreis freut sich nach eigenen Angaben über besonders viele Bewerbungen von Frauen. Demnach hat es dort deutlich mehr Bewerberinnen gegeben als nötig gewesen seien, während bei den männlichen Bewerbern drei Personen fehlen würden. Der Saalekreis teilte ebenfalls mit, dass sich dort deutlich mehr Frauen auf das Schöffenamt beworben hätten.

Die Städte Halle und Magdeburg erklärten, bei ihnen hätten sich insgesamt mehr Personen für die kommende Amtsperiode beworben als bei den vergangenen Wahlen im Jahr 2018.

Dessau-Roßlau, Jerichower Land und Kreis Stendal suchen noch Jugendschöffen

Trotz der landesweit zahlreichen Bewerbungen werden in einigen Regionen noch Jugendschöffen gesucht. Die Stadt Dessau-Roßlau teilte mit, dass dort die Bewerbungsfrist verlängert werden musste. Demnach konnte nicht einmal die Hälfte von 104 Personen, die für das Amt benannt werden sollen, gelistet werden.

Weitere Jugendschöffen fehlen in den Kreisen Jerichower Land und Stendal. Im Jerichower Land werden laut Kreisangaben noch rund 50 Bewerberinnen und Bewerber gesucht, im Kreis Stendal 76.

So können Sie sich als Jugendschöffe bewerben

Auf der Infoseite des Justizministeriums zum Schöffenamt finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Bewerbung. Jugendschöffen sollen demnach "erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein".

Die Bewerbung soll laut Ministerium an das jeweilige Jugendamt im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt gerichtet sein. Teilweise gebe es bei den Ämtern Musterbewerbungen. Enthalten sein soll demnach:

  • Angaben zur Person
  • Eine Erklärung, dass keine Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren und kein Vermögensverfall vorliegen
  • Eine Erklärung, dass man weder hauptamtlich noch inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst der DDR gearbeitet hat
  • Eine Erklärung, dass man die deutsche Sprache ausreichend beherrscht
  • Eine Erklärung, welche Erfahrungen man in der Jugendhilfe hat

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dpa, MDR (Maren Wilczek)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Mai 2023 | 09:00 Uhr

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