Schild mit der Aufschrift GESCHLECHTSEINTRÄGE an einem Hängemappenregister 1 min
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen bei Standesamt ändern zu lassen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
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MDR SACHSEN-ANHALT So 09.02.2025 13:45Uhr 00:34 min

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Selbstbestimmungsgesetz Weniger Menschen lassen anderes Geschlecht eintragen

09. Februar 2025, 16:12 Uhr

In Sachsen-Anhalt haben seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes vor 100 Tagen mehr als 500 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Nun berichten einige Städte von einem rückläufigen Trend.

In Sachsen-Anhalt nutzen inzwischen weniger Menschen die Möglichkeit, offiziell ihr Geschlecht oder ihren Vornamen zu ändern. Bis Anfang Januar hatten mehr als 500 Menschen ihr Geschlecht beim Standesamt ändern lassen. Das hat das Landesverwaltungsamt MDR SACHSEN-ANHALT mitgeteilt. Möglich ist die Änderung durch das Selbstbestimmungsgesetz. Die Städte Halle, Magdeburg und Burg bestätigen den Trend: die Zahl der Anmeldungen gehe zurück.

Halle und Magdeburg mit meisten Anträge

Die meisten Änderungsanträge hat es dem Landesverwaltungsamt zufolge in Magdeburg (153) und Halle (149) gegeben. In Magdeburg befinden sich 39 Fälle noch in der dreimonatigen Wartefrist, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Zehn Anmeldungen kamen von Minderjährigen, wovon zwei nicht bearbeitet werden konnten, weil die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils fehlte. In Halle (Saale) haben nach Angaben der Stadt 14 Personen den Geschlechtseintrag "divers" und neun "ohne Geschlechtseintrag" beantragt.

Auch in Burg zeigt sich ein ähnlicher Trend. Während im November noch sechs Erklärungen eingereicht wurden, waren es im Dezember und Januar jeweils nur zwei. Insgesamt wurden dort zehn Änderungen final vorgenommen. In Wanzleben-Börde seien final vier Erklärungen vorgenommen worden, die Zahl sei auch hier rückläufig, sagte ein Stadtsprecher. Ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes räumte ein, dass er bislang keine Gesamtzahl nennen könne, da der Landkreis Harz noch keine Daten geliefert habe.

Einfache Erklärung beim Standesamt genügt

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es nichtbinären sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Laut Landesverwaltungsamt genügt dafür eine einfache Erklärung beim Standesamt. Die Antragssteller müssten auch keine Sachverständigengutachten mehr vorlegen.

Änderungsanträge aufgeschlüsselt nach Städten
Stadt Anträge
Magdeburg 153
Halle (Saale) 149
Dessau-Roßlau 22
Altmarkkreis Salzwedel 17
Anhalt-Bitterfeld 11
Burgenlandkreis 25
Börde 22
Jerichower Land 20
Mansfeld Südharz 15
Saalekreis 28
Salzlandkreis 30
Stendal 23
Wittenberg 34
Gesamt 503
Quelle: Landesverwaltungsamt, Stadt Magdeburg  

MDR (Marc Weyrich, Jörg Wunram, Cornelia Winkler, Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Raio wie wir | 09. Februar 2025 | 13:00 Uhr

5 Kommentare

SGDHarzer66 vor 9 Wochen

Biologische Tatsachen mit einem Gesetz in das Gegenteil verkehren zu wollen entspricht der DNA der BRD. Als Reaktion darauf kann man angewidert sein, die ethische Verwahrlosung anprangern oder das Ganze süffisant mit dem Zeigefinger an der Stirn belächeln. Ich habe mich für einen Mix aus den drei Möglichkeiten entschieden.
Guten Abend.

G_Kellner vor 9 Wochen

Was soll denn beim Saunabesuch passieren?
Und warum sollte die Polizei einen männlichen Straftäter anders behandeln, als weibliche?
Und warum sollte man für nen Saunabesuch die Änderung des Geschlechts durch alle Instanzen jagen, als da wären:
- Arbeitgeber
- Krankenkasse
- Bank
- andere Versicherungen
und das auf eigene Kosten.
Man geht von ca. 1.000 € Kosten aus.

Nachgedacht vor 9 Wochen

Für einige könnte die Möglichkeit ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen, neue Perspektiven mit sich bringen. Erwähnt seien da z.B. Saunabesuche etc..
Auch für Polizei und Behörden können sich da interessante Situationen ergeben. Beim Arbeitsamt und Jobcenter müssten die Arbeitsangebote wohl auf Wunsch neu angepasst werden. Wenn jetzt der Rocker Paul selbstbestimmt festellt, dass er seinen Geschlechtseintrag ändern möchte und von nun an Paula sein möchte steht dem nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetzt nichts mehr im Weg, ganz im Gegenteil. Die Polizei und andere Ämter müssen ihn, auch wenn er seinen geliebten Kleidungsstil mit Kutte beibehält, respektvoll als Paula ansprechen und behandeln, ansonsten hagelt es Anzeigen u.a. wegen Diskriminierung.
Früher hieß es mal, "Alles ist machbar, Herr Nachbar" oder so ähnlich.

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