Falsche Zinsberechnungen? Verbraucherzentrale klagt gegen Sparkassen Stendal und Mansfeld-Südharz
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Gegen die Kreissparkasse Stendal und die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat die Verbraucherzentrale Musterfeststellungsklagen vor dem Oberlandesgericht Naumburg eingereicht. Der Vorwurf der Verbraucherzentrale: Die Banken haben Zinsen falsch berechnet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Kreissparkasse Stendal und die Sparkasse Mansfeld-Südharz vor dem Oberlandesgericht Naumburg zwei Musterfeststellungsklagen eingereicht. Die Verbraucherschützer werfen den Banken fehlerhafte Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen vor.
Die Klagen sollen Klarheit schaffen, wie genau die Zinsen in diesen Verträgen zu berechnen sind. Teilweise drohte den Zinsansprüchen der Sparer zum Ende dieses Jahres die Verjährung, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Dies werde durch die Musterfeststellungsklage gehemmt.
Erstattungsansprüche in vierstelliger Höhe
Nach eigenen Angaben hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine große Zahl solch variabel verzinster Sparverträge nachgerechnet. Teilweise hätten sich für Sparkassen-Kunden Erstattungsansprüche in vierstelliger Höhe ergeben.
Zunächst prüft das Gericht die Klageschrift. Erst danach wird ein Klageregister eröffnet. Darin können sich dann betroffene Kunden und Kundinnen der Kreissparkasse Stendal und der Sparkasse Mansfeld-Südharz eintragen und kostenlos der Klage anschließen.
MDR (Mario Köhne)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 17. Dezember 2021 | 16:30 Uhr