Eine Impfspritze wird durch eine Soldatin aufgezogen.
Soldaten der Bundeswehr sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen bestimmte Infektionskrankheiten impfen zu lassen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / photothek

Amtsgericht Gardelegen Corona-Impfung abgelehnt: Bundeswehr-Soldat zu Geldstrafe verurteilt

29. August 2023, 10:22 Uhr

Ein Richter am Amtsgericht Gardelegen hat am Montag einen Bundeswehr-Soldaten zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hat trotz Anordnung verschiedene Impfungen verweigert, darunter die gegen das Coronavirus und Auffrischungen gegen Tetanus. Angehörige der Bundeswehr sind jedoch per Gesetz verpflichtet, sich gegen bestimmte Infektionskrankheiten impfen zu lassen.

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Das Amtsgericht Gardelegen hat am Montag einen Bundeswehr-Soldaten wegen Gehrsamsverweigerung zu einer Geldstrafe vom 3.000 Euro verurteilt. Der Mann hatte als Zeitsoldat im Gefechtsübungszentrum (GÜZ) in Letzlingen im Dezember 2021 eine Grippeschutzimpfung sowie eine Corona-Impfung verweigert. Darüber hinaus hatte er auch im März 2022 weitere Schutzimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis verweigert.

Da vom Kompaniechef erst im März ein rechtsgültiger Befehl an den Soldaten ergangen war, wertete Richter Axel Bormann nun die zweite Impf-Ablehnung des Soldaten als Gehorsamsverweigerung. Für die erste Verweigerung auf Grippe und Corona gab es daher einen Freispruch. Die zweite Verweigerung wurde mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro belegt.

Soldat macht Gewissenkonflikte geltend

Der Soldat, der mittlerweile nach Blankenburg versetzt worden ist, hatte für die Verweigerung einen Gewissenskonflikt geltend gemacht. Er habe seine Gesundheit nicht schädigen wollen, zumal er als Leistungssportler sehr fit sei.

Der Kompaniechef schilderte den Impfverweigerer als einen "Vorzeigesoldaten". Daher habe er ihm auch bei der ersten Verweigerung im Dezember 2021 "eine Bedenkzeit eingeräumt" und nicht gleich einen Befehl erlassen. Der Soldat sei der einzige am GÜZ gewesen, der die Corona-Impfung verweigert habe.

Richter: Nicht nachvollziehbar, wie Soldat Impfungen verweigern konnte

Der Richter ließ durchblicken, dass er nicht nachvollziehen könne, wie der Angeklagte als Soldat die Impfungen verweigern konnte. "Haben Sie gedacht, Sie können die Bundesrepublik im Homeoffice verteidigen", sagte Bormann.

Der Richter wies mehrmals in der Verhandlung darauf hin, dass er selbst noch heute unter den Folgen seiner Corona-Erkrankung leide. Als er bei der Urteilsverkündung einen Aspekt vergessen hatte, musste er dieses noch ein zweites Mal verkünden. "Corona ist schon ziemlich beeinträchtigend", sagte er kommentierend dazu. Gleichzeitig verwies der Richter darauf, dass dies keinen Einfluss auf das Urteil gehabt hätte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Anwalt des Angeklagten, Matthias Albrecht, zweifelte die Rechtmäßigkeit des Befehls an. Der Kompaniechef habe bei der Erteilung des Befehls nach eigener Aussage nicht kontrolliert, ob der Soldat die "Auffrischungsimpfungen" überhaupt nötig habe oder ob er über vorherige Impfungen langfristig geschützt gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung oder Revision eingelegt werden.

Neben dem Zivilprozess erwartet den Soldaten, der seit 19 Jahren bei der Bundeswehr ist, noch ein Disziplinarverfahren bei seinem Arbeitgeber. Dies kann Einfluss auf Pension oder Abfindung nach Ausscheiden aus dem Dienst haben.   

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MDR (Bernd-Volker Brahms, Sebastian Gall) | Erstmals veröffentlicht am 28.08.2023

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