Geschwindigkeitskontrolle Gardelegen: Raser mit 207 km/h unterwegs

04. Januar 2023, 10:50 Uhr

Ein Autofahrer bei Gardelegen ist mit 207 km/h durch eine Geschwindigkeitskontrolle gerast. Damit war er mehr als 100 km/h zu schnell unterwegs. Dem Fahrer drohen neben Bußgeld auch Punkte und Fahrverbot.

Mit einer Geschwindigkeit von 207 km/h ist in Gardelegen ein Autofahrer von einem mobilen Blitzer erfasst worden. Auf der Umgehungsstraße in der Altmark gilt Tempo 100, teilte die Polizei mit. Der Raser war damit 107 km/h zu schnell unterwegs.

Bußgeld und Fahrverbot für Raser

Ins Netz ging der Raser der Polizei bei einer Kontrolle am Dienstagvormittag. Dabei sei die Geschwindigkeit von mehr als 500 Fahrzeugen gemessen worden, hieß es in einer Mitteilung. Laut Polizei waren davon 25 Fahrer zu schnell unterwegs, acht Autofahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Der besonders schnelle Autofahrer muss sich nicht nur auf ein Bußgeld von 700 Euro einstellen, sondern zusätzlich auf zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Das ist laut Bußgeldkatalog die höchste Strafe, sie gilt ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h.

dpa, MDR (Cynthia Seidel)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. Januar 2023 | 21:00 Uhr

12 Kommentare

Fakt am 04.01.2023

@maranatha:

Das Verwarnungsgeld ist zwar der Regelfall, es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf eine Verwarnung. Die Behörde kann bei Geldbußen bis 55 Euro zwar von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens absehen, muss es aber nicht. Es ist lediglich das Angebot der Behörde für ein vereinfachtes Verfahren. Sie kann aber auch wegen 15 Euro für falsches Parken umgehend ein Bußgeldverfahren einleiten.
Wird ein Verwarnungsgeld nicht gezahlt, wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bußgelder haben auch nichts mit Straftaten zu tun, auch bei Ordnunswidrigkeiten werden Bußgelder verhängt. Bei Straftaten gibt es Geldstrafen.

Denkschnecke am 04.01.2023

Da haben Sie den Polizisten vielleicht missverstanden. Ein Bußgeld wird auf eine Ordnungswidrigkeit verhängt, in minderschweren Fällen nur ein Verwarngeld. Eine Straftat wird nach einem Strafverfahren und einer Verurteilung mit einem Strafgeld belegt,

Denkschnecke am 04.01.2023

Mir als Nichtjuristen ist unbegreiflich, dass das beim Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit immer noch eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ist und keine Straftat.

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