Autobahngegner Baumbesetzer im Losser Forst: Acht Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
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Der Landkreis Stendal ist am Mittwoch gegen die Baumbesetzer im Losser Forst vorgegangen. Dabei wurden gegen die Demonstranten acht Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Geräumt wurde das Camp alledings nicht.

- Die Polizei stellte die Personalien fest, das Camp wurde allerdings nicht geräumt.
- Auflagen verbieten unter anderem das Betreten der Baumhäuser, was ebenfalls kontrolliert wurde.
- Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht die A14-Nordverlängerung für rechtens erklärt.
Im Zuge des Einsatzes des Landkreises Stendal gegen die Baumbesetzer im Losser Forst wurden am Mittwoch acht Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Wie der Kreis mitteilte, verstießen die Protestler gegen Versammlungsauflagen. Es habe ein Versammlungsleiter gefehlt, zudem befanden sich vier Personen in den illegalen Baumhäusern. Sie seien mithilfe eines Hubsteigers von den Bäumen heruntergeholt worden.
Baumhäuser noch nicht abgerissen
Vorrangig sei es bei der Kontrolle um die Feststellung der Identitäten der Protestler gegangen, sagte der zuständige Dezernent Sebastian Stoll MDR SACHSEN-ANHALT. Man habe die Ausweise kontrolliert sowie Namen und Adressen gespeichert. Platzverweise wurden keine ausgesprochen. Auch seien die Baumhäuser nicht abgerissen worden, jedoch habe man die Aufstiegshilfen sichergestellt.
Es sei auch ein Unimog mit Frontschaufel im Einsatz gewesen, der den Boden zum besseren Befahren glätten sollte, sagte Angela Vogel, Sprecherin des Landkreises. Bei der Aktion sei die Behörde durch die Polizei unterstützt worden. Zu der Zahl der Einsatzkräfte vor Ort gab es zunächst keine Angaben.
Die sind hier mit sehr, sehr vielen Leuten angerückt, einem Räumpanzer und Hebebühnen. Nur um unsere Identität festzustellen. Ich finde das sehr fraglich bei einer offiziell angemeldeten Versammlung.
Autobahngegner dürfen nicht in Baumhäuser
Die Auflagen des Landkreises Stendal sehen unter anderem Sicherheitsmaßnahmen vor. Der Kreis bemängelt etwa die Standsicherheit der Baumhäuser und Plattformen. Bis diese nachgewiesen ist, dürfen die Bauten nicht betreten werden. Aus Kreisen der Verkehrswendeaktivisten hieß es, dass ein entsprechendes Gutachten angefertigt wurde.
Mit einer Räumung habe das Vorgehen im Losser Forst aber nichts zu tun, so Dezernent Stoll. Seit über einem Jahr besteht das Protestcamp in dem Waldstück in der Nähe von Seehausen. Die Aktivisten protestieren gegen die Nordverlängerung der Autobahn 14 zwischen Magdeburg und Schwerin.
Gerichtsurteil bestätigt Auflagen
Im Juni letzten Jahres wurde eine erste Allgemeinverfügung gekippt. Gegen eine weitere Allgemeinverfügung aus dem Oktober 2021 waren die Aktivisten ebenfalls vorgegangen. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hatte die Rechtmäßigkeit von einem Teil der Auflagen festgestellt, die Beschwerde der Protestler wurde vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Letzte Klage gegen A14-Nordverlängerung abgewiesen
Erst Anfang Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage gegen die Nordverlängerung der Autobahn 14 abgewiesen. Dabei ging es um den letzten strittigen Abschnitt zwischen Osterburg und Seehausen.
Der Landesverband der Naturfreunde Deutschland hatte vermeintliche Planungsfehler für das 16,8 Kilometer lange Teilstück moniert. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben aber entschieden, dass die Klage der Naturschützer nicht begründet gewesen sei. Damit müssen früher oder später auch die Baumbesetzer weichen.
MDR (Katharina Häckl, Hannes Leonard, Max Schörm)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 18. Mai 2022 | 10:30 Uhr
DER Beobachter vor 5 Wochen
"unsereins wird bei Strafe verboten in den Wald zu gehen" - nur bei der höchsten Stufe. Ist die Gegend da davon betroffen? Witzig ist auch die Krokodilstränenheulerei der Autobahnbefürworter um Bäume, die nach deren Willen ohnehin fallen sollen...
DER Beobachter vor 5 Wochen
Das war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs BaWü, die durchaus anderen Urteilen des BVerfGer. widerspricht. Außerdem ging es dort um die Blockade einer anderen Kundgebung (AgD). Der Rechtsfall ist also durchaus ein anderer. Netter Versuch.
hansfriederleistner vor 5 Wochen
Und wenn die Hütte brennt oder überschwemmt wird ist das Geschrei groß, wenn die Feuerwehr nicht binnen Minuten vor Ort ist. Sie verwechseln Anarchie mit Demokratie.
Die ffw Kameraden sind die Mitbürger, die die Heizung modernisieren, die die Solarzellen aufs Dach montieren, die die Anschlüsse fürs E Auto installieren. Natürlich auch Bäcker, Metzger Schreiner usw. Wollen sie auf die verzichten?