Am Hausgiebel Streit in Seehausen: Familie muss Solaranlage nicht abbauen
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22. Juli 2024, 15:04 Uhr
In Seehausen im Kreis Stendal hat eine Familie eine Solaranlage an ihrem Giebel installiert. Dabei sind solche Anlagen an Giebeln in der Gemeinde eigentlich verboten. Doch der Streit ist nun gelöst: Die Anlage darf bleiben, sie wird von der Verbandsgemeinde geduldet.
- In Seehausen muss eine Familie ihre Solaranlage am Haus-Giebel nicht abbauen. Eigentlich ist eine PV-Anlage an dieser Stelle verboten.
- Das Verbot ist eine Vorgabe der Verbandsgemeinde, das Landesrecht verbietet Solarzellen an Giebeln nicht.
- Die Anlage wird von der Verbandsgemeinde "geduldet", erlaubt sind solche Bauten nach wie vor nicht.
Entgegen erster Meldungen muss eine Familie in Seehausen (Landkreis Stendal) eine Fotovoltaikanlage nun doch nicht vom Giebel ihres Hauses abbauen. Dabei sind in Seehausen Solaranlagen an Haus-Giebeln eigentlich verboten. Das war im Rahmen der städtischen Gestaltungssatzung 2019 so festgelegt worden.
Der Giebel ist aber für die Familie die einzige freie sonnenbeschienene Stelle, um Solar-Platten installieren zu können. Sie will das neue Haus komplett über Solarenergie versorgen, also Strom, Warmwasser und Heizung damit betreiben.
Solaranlage am Giebel: Kommune hat eigene Vorgaben
Der Bauherr hatte sich eigenen Angaben zufolge vor Baubeginn in der Landesbauverordnung erkundigt. Sie verbietet PV-Anlagen an Giebeln nicht. Allerdings gehen Gestaltungssatzungen von Kommunen vor, so die Auskunft des Landesbauministeriums an MDR SACHSEN-ANHALT. Die kommunale Verordnung wiederum hatte der Seehäuser nicht gelesen. Der Stadtrat reagierte daraufhin mit einem Bußgeldbescheid über 2.500 Euro.
Bestehende Anlage in Seehausen wird "geduldet"
Verbandsgemeindebürgermeister Rüdiger Kloth (Freie Wähler) teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, PV-Giebel-Anlage sei jetzt geduldet. Ob aber auch der Bußgeldbescheid in Höhe von 2.500 Euro aufgehoben wird, ist unklar. Zunächst hieß es, er sei zurückgenommen worden. Anfragen von MDR SACHSEN-ANHALT blieben von Seiten des Rathauses bislang unbeantwortet. Eine Vertreterin des Bürgermeisters bat am Montag um "Verständnis, dass zu laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilt werden."
Grundsätzlich aber bleibt die Seehäuser Gestaltungssatzung bestehen. PV-Anlagen an Giebeln bleiben verboten. Für die umstrittene Anlage der Familie gilt nach Aussage von Rüdiger Kloth lediglich eine "Duldung".
MDR (Katharina Häckl, Mario Köhne) | Erstmals veröffentlicht am 19.07.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. Juli 2024 | 07:40 Uhr
Simone vor 7 Wochen
Ich kann ihnen gerne einen Ortsteil zeigen wo es keine Gestaltungsvorschriften für die Häuser gab. Schön ist das nicht anzusehen wenn sich da jeder von der griechischen Villa mit Säulen über das Holzhaus, grellem Anstrich und Granitfassade ausgetobt hat.
ElBuffo vor 7 Wochen
Das wird von der konkreten Ausrichtung dieser Hausseite abhängen. Letztlich wird diese Neigung über das Jahr mehr Ertrag bringen als senkrecht am Giebel.
ElBuffo vor 7 Wochen
Liegt ja auch näher. Und wo ist das Problem der Investition? Machen die doch nur, wenn es sich lohnt. Dann wird das Wasser eben dreimal am Tag hochgepumpt und wieder runtergelassen.