Trinkgeld und Rechnung auf einem Restauranttisch
Die wahren Umsätze seines Restaurants wollte ein Gastronom verschweigen. Nun steht er erneut vor Gericht. Bildrechte: Colourbox.de

Prozess Steuerhinterziehung im Restaurant: Fall aus Halle wird neu aufgerollt

26. August 2022, 10:34 Uhr

Alles auf Anfang im Prozess um Steuerhinterziehung durch einen Restaurantbetreiber aus Halle: Nachdem er 2013 vom Landgericht Halle verurteilt worden war, hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Formfehlern auf. Ein erneuter Prozess war über Jahre unmöglich, da der Angeklagte ins Ausland verschwand. Erst im Juni war er wiederaufgetaucht – und steht seit Freitag in Magdeburg vor Gericht.

Das Landgericht Magdeburg rollt seit Freitag den Prozess gegen einen 67-jährigen Italiener wegen Steuerhinterziehung neu auf. Der Mann war im November 2013 vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er hatte als Restaurantbetreiber in den Einkommensteuererklärungen von 2002 und 2003 die Gewinne seines Lokals verschwiegen und mindestens 700.000 Euro Steuern hinterzogen. In drei weiteren Fällen im Umfang von 200.000 Euro blieb es beim Versuch. Die Ungereimtheiten fielen einem Finanzbeamten unter anderem deshalb auf, da es zwischen der Buchhaltung und den Erlösen einer umfangreich manipulierten Kasse erhebliche Differenzen gab.

Urteil wegen Fehlern aufgehoben – Angeklagter verschwand

Doch der Verurteilte legte Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Halle ein, wie der Bundesgerichtshof elf Monate später stattgab. Damit wurde das Urteil aufgehoben, gleichzeitig wurden dem Mann zwei Monate der Freiheitsstrafe als bereits vollstreckt anerkannt. Im Detail kritisierte der BGH, dass das Landgericht die Schätzung des Steuerschadens nicht nachvollziehbar erläutert habe. Das aber sei für ein eventuelles Geständnis wichtig. So blieb beispielsweise unklar, in welchem Umfang auch Getränkeumsätze betroffen waren.

Aus der Begründung des Bundesgerichtshofs "Vor allem aber verhalten sich die Urteilsgründe nicht nachvollziehbar zu der Frage, welcher Rohgewinnaufschlagsatz auf den Getränke-Wareneinsatz aufgeschlagen wurde, um hieraus schätzungsweise die Getränkeumsätze des 'C.' (Anm. d. Red: der Angeklagte) zu ermitteln." BGH 1 StR 214/14 - Beschluss vom 6. Oktober 2014

Zur geplanten Neuverhandlung der Sache im Oktober 2015 in Magdeburg erschien der heute 67-Jährige nicht, woraufhin über Jahre mit deutschem und europäischem Haftbefehl nach ihm gefahndet wurde. Im Juni dieses Jahres konnte der Angeklagte in Portugal festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Für den Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer sind vorerst 18 Verhandlungstage geplant.

dpa, MDR (André Plaul)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. August 2022 | 09:00 Uhr

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