PandemieCorona-Regeln: Was für Hort und Kita ab 13. Dezember in Sachsen-Anhalt gilt
Die Corona-Fallzahlen steigen immer weiter. Seit einigen Tagen liegt Sachsen-Anhalt bei der Corona-Inzidenz bereits auf Platz drei der Negativ-Spitzenreiter in Deutschland. Ein neuer Erlass aus dem Gesundheitsministerium soll jetzt für mehr Sicherheit in Hort und Kita sorgen.
- Ab Montag Maskenpflicht auch im Hort
- Kranke Kita-Kinder müssen sich testen lassen
- Einrichtungen sollen Zugang beschränken
Das Gesundheitsministerium verschärft noch mal die Corona-Regeln in Horten und Kitas in Sachsen-Anhalt. Schon seit dieser Woche gilt in den Schulen eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen, auch im Unterricht. Nach wie vor testen sich Schülerinnen und Schüler mehrmals pro Woche selbst auf das Coronavirus. Weitere Verschärfungen sind nicht geplant, teilt das Bildungsministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit.
Dagegen hat das Gesundheitsministerium die Regeln für Kita und Hort nochmals deutlich verschärft. Diese neuen Regeln gelten ab kommenden Montag (13.12.). Ziel sei es, so heißt es auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT aus dem Gesundheitsministerium, "die Kita-Betreuung im Regelbetrieb an die pandemischen Bedingungen anzupassen, um Schließungen zu vermeiden".
Betreuung in Kohorten
Demnach müssen Schüler und Schülerinnen ab Montag auch in den Horten verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maske müssen die Kinder sowohl in den Betreuungsräumen als auch auf den Gemeinschaftsflächen tragen. Beim Aufenthalt im Freien, d.h. auf dem Außengelände der Horte, ist kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, teilt das Ministerium weiter mit. Außerdem sollen spätestens ab Montag die Kinder in Kohorten betreut werden.
Bei Krankheit der Kinder
Kinder mit Symptomen von einer Corona-Infektion, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Dazu zählt auch eine "leichte, banale Erkältung". Wird so etwas festgestellt, soll Eltern ein Schnelltest angeboten werden. Der Test kann vor Ort durchgeführt werden. Ist er negativ, darf das Kind die Einrichtung besuchen. Wollen Eltern im Verdachtsfall eine Testung ihres Kindes nicht vornehmen, "darf das Kind nicht betreut werden". Dann hilft nur noch ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass das Kind die Einrichtung besuchen darf.
3G-Zugangsbeschränkungen für Eltern und Dritte
Eltern und andere Besucher sollen nur noch unter "Anwendung der 3G-Regel" in Horte und Kitas eingelassen werden. Damit soll das Ansteckungsrisiko gering gehalten werden. Ist 3G nicht möglich, sollen "vergleichbare Maßnahmen" ergriffen werden, also beispielsweise die Übergabe der Kinder vor der Einrichtung organisiert werden.
Kinder können zweimal pro Woche kostenlos in der Kita getestet werden. Die entsprechenden Tests werden durch die Einrichtung zur Verfügung gestellt.
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MDR (Hannes Leonard)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | 07. Dezember 2021 | 15:00 Uhr