WohnsitzauflageGeflüchtete aus der Ukraine dürfen Kommune nicht mehr frei wählen
Kommunen in Sachsen-Anhalt können für ukrainische Kriegsflüchtlinge unter bestimmten Umständen künftig Wohnsitzauflagen aussprechen. Neu ankommende Menschen sollen demnach nicht in andere Kommunen umziehen dürfen, in denen bereits viele Menschen aufgenommen wurden. Das hat Folgen für alle, die vor dem Krieg geflüchtet sind und in Sachsen-Anhalt ankommen.
- Das Innenministerium hat eine Regelung zu Wohnsitzauflagen für Geflüchtete erlassen.
- Die Auflage zur Wohnsitzwahl für Geflüchtete gilt für Menschen, die neu in Sachsen-Anhalt ankommen.
- Der Städtetag forderte am Dienstag einen Gipfel, um die faire Verteilung Geflüchteter auf die Länder zu besprechen.
Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können in Sachsen-Anhalt künftig Auflagen zu ihrem Wohnsitz bekommen. Die Menschen sollen dann nicht in Regionen umziehen dürfen, die bereits viele Kriegsflüchtlinge aufgenommen haben. Ausgesprochen werden können die Auflagen von Kommunen, in denen bislang vergleichsweise wenige Geflüchtete leben.
Das Innenministerium hat dazu jetzt eine Regelung erlassen. Die Wohnsitzauflagen sollen demnach Planungssicherheit ermöglichen und Umzüge innerhalb des Landes steuern.
Zu den Landkreisen und kreisfreien Städten, die bereits viele Geflüchtete aufgenommen haben, gehören Halle, Magdeburg, der Burgenlandkreis, der Landkreis Jerichower Land, der Salzlandkreis sowie der Landkreis Stendal. Alle anderen können die neue Wohnsitzauflage gegenüber Menschen aussprechen, die erstmals einen Aufenthaltstitel erhalten.
Auflage gilt für Menschen, die neu ankommen
Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat und in seiner Aufnahmekommune bleiben will, darf das. Innenministerin Zieschang (CDU) sagte aber: "Neuankömmlinge sollen, wenn sie in Landkreisen und kreisfreien Städten ankommen, die bisher unterhalb des landesinternen Verteilschlüssels liegen, zukünftig die Auflage erhalten, ihren Wohnsitz in diesen Kommunen zu nehmen."
Die Auflage soll für einzelne Personen aufgehoben werden, sobald sie in einer anderen Kommune einen Job finden, der sozialversicherungspflichtig ist, der mindestens 15 Stunden pro Woche und ein Mindestgehalt von 810 Euro umfasst.
Städtetag fordert bundesweiten Gipfel
Der Deutsche Städtetag hatte am Dienstag einen Gipfel gefordert, um über die Aufnahme und Verteilung Geflüchteter in den Bundesländern zu sprechen. Der Städtetag rechnet damit, dass die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine mit Beginn der kalten Jahreszeit steigen wird. Sachsen-Anhalt sowie acht weitere Bundesländer haben nach Angaben des Bundesinnenministeriums bereits eine Sperre im Erstverteilungssystem aktiviert.
In einer Mitteilung des Ministeriums zu den Wohnsitzauflagen heißt es, Sachsen-Anhalt habe vor allem in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Das Land liege seit Längerem deutlich über seiner Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel und erhalte vor diesem Hintergrund keine Zuweisungen von Kriegsflüchtlingen vom Bund.
Insgesamt sind nach Angaben des Innenministeriums bisher 27.685 Geflüchtete aus der Ukraine in Sachsen-Anhalt aufgenommen worden, die meisten in Halle (4.472) und Magdeburg (4.323), die wenigsten im Altmarkkreis Salzwedel (708) und im Landkreis Mansfeld-Südharz (852).
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dpa, MDR (Julia Heundorf) | Erstmals veröffentlicht am 14.09.2022
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | 13. September 2022 | 22:00 Uhr
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