Das ausgetrocknete Flussbett der Uchte
Weil es zu trocken ist, gilt in mehreren Landkreisen ein Wasserentnahmeverbot, so auch im Landkreis Stendal, wo dieses Bild im Juli an der Uchte entstanden ist. Bildrechte: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

Wasserentnahme verboten In diesen Landkreisen darf kein Wasser abgepumpt werden

19. Juli 2022, 08:21 Uhr

Weil Sachsen-Anhalt mitten im nächsten trockenen Sommer ist, haben viele Landkreise inzwischen verboten, Wasser aus Seen oder Flüssen abzupumpen. Doch nicht überall gibt es strenge Verbote: Einige Landkreise zögern noch. Der Überblick.

Wegen niedriger Grundwasser- und Öberflächenwasserstände in Sachsen-Anhalt haben viele Landkreise inzwischen Verbote erlassen, weiteres Wasser aus Seen oder Flüssen zu entnehmen – ein Phänomen, das schon in den vergangenen Jahren in trockenen Sommern angewendet wurde. Andere Landkreise planen solche Regelungen bei weiter ausbleibenden Niederschlägen.

Eine aktuelle Einschätzung zur Wasserentnahme gibt Burkhard Henning vom Landesamt für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt in diesem Beitrag von MDR um 11 am 10. August 2022:

MDR SACHSEN-ANHALT hat zusammengefasst, was aktuell wo gilt.

Magdeburg

In Magdeburg werde abgewogen, was tatsächlich Sinn mache, ohne in blinden Aktionismus zu verfallen, sagte eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Sie wies darauf hin, dass die Sachlage in den umliegenden Landkreisen eine andere als in der Landeshauptstadt sei.

Halle

In Halle gilt aktuell kein Verbot zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Das bestätigte ein Sprecher der Stadt MDR SACHSEN-ANHALT.

Dessau-Roßlau

In Dessau-Roßlau hat die Untere Wasserbehörde für die gesamte Stadt ebenfalls eine Beschränkung für die Entnahme von Gewässern erlassen. Eine Allgemeinverfügung sieht vor, dass jede Entnahme von Wasser mit Pumpen für den eigenen Bedarf verboten ist. Außerdem dürfen die Menschen in Dessau-Roßlau zwischen 10 Uhr und 18 Uhr kein Wasser aus Brunnen entnehmen, das für die Bewässerung von Grün- oder Sportplätzen oder Gärten gedacht ist. Das Schöpfen mit Gießkannen aus Oberflächengewässern bleibe aber erlaubt.

Altmarkkreis Salzwedel

Der Altmarkkreis Salzwedel war diesen Sommer der erste Landkreis, der in Sachsen-Anhalt ein Wasserentnahmeverbot erlassen hatte. Es gilt schon seit Mai und vorerst bis Ende September dieses Jahres. Wegen der anhaltenden Trockenheit sei es verboten, Wasser mit technischen Hilfsmitteln aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Zusätzlich gilt: Zwischen 12 Uhr und 18 Uhr ist die Bewässerung von Grünflächen – auch privat – verboten. Hintergrund ist, dass Wasser bei den Temperaturen in dieser Zeit verdunstet, ehe es im Boden versickern kann.

Anhalt-Bitterfeld

Wegen niedriger Wasserstände der Gewässer ist es auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld aktuell verboten, Wasser mit technischen Geräten wie Pumpen aus Seen oder Flüssen zu entnehmen. Das gilt bis Ende September 2022. Auch sollen in den Nachmittagsstunden Grünflächen nicht mit Wasser aus privaten Brunnen oder dem Trinkwassernetz bewässert werden.

Börde

Auch der Landkreis Börde hat ein Wasserentnahmeverbot erlassen. Demnach darf kein Wasser zur Bewässerung aus Seen, Flüssen und Gräben gepumpt werden. Zusätzlich ist das Bewässern von Grün- und Sportanlagen mit Wasser aus privaten Brunnen zwischen 12 Uhr und 18 Uhr untersagt. Diese Regelung gilt bis Ende September 2022. Begründet wird das Verbot mit den geringen Niederschlägen in den vergangenen Jahren und den sinkenden Pegelständen der Oberflächengewässer.

Burgenlandkreis

Der Burgenlandkreis hat bislang keine Allgemeinverfügung zu Wasserentnahmeverboten erlassen. Eine Sprecherin des Landkreises teilte MDR SACHSEN-ANHALT Anfang Juli mit, derzeit sehe man dazu auch keinen Anlass. Allerdings bittet der Landkreis die Bevölkerung inzwischen "bei der Entnahme von Wasser um äußerste Sparsamkeit und Verantwortungsbewusstsein". Betroffen sei die "Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Teiche und Seen) und dem Grundwasser (z.B. über Brunnen)". Beispielsweise sollte der Garten nur in den frühen Morgen- oder späteren Abendstunden gewässert und auf die Befüllung von Badepools verzichtet werden, heißt es in der Mitteilung des Landkreises.

Harz

Eine Allgemeinverfügung hat auch der Landkreis Harz erlassen. Sie ist zum 9. Juli in Kraft getreten und gilt bis vorerst 30. September oder bis auf Widerruf. Hintergrund sind auch hier die "sehr niedrigen Wasserstände", wie der Landkreis mitteilte. Selbst bei Niederschlägen sei mit keiner dauerhaften Verbesserung der Lage zu rechnen. Die Entnahme von Wasser mit Pumpen werde deshalb untersagt. Außerdem darf zwischen 10 Uhr und 18 Uhr kein Grundwasser entnommen werden, um zum Beispiel Blumen im Garten zu gießen. "Das zeitliche Verbot der Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen soll den sparsamen Umgang mit Grundwasser sicherstellen", sagte Landrat Thomas Balcerowski (CDU).

Jerichower Land

Zu einem sparsamen Umgang mit Wasser hat auch der Landkreis Jerichower Land aufgerufen. Laut Kreisverwaltung sollen Bürgerinnen und Bürger zwischen 10 Uhr und 19 Uhr nicht gießen. Eine Allgemeinverfügung regelt außerdem, dass die Entnahme von Wasser mit Pumpen aus Oberflächengewässern verboten ist, vorerst bis 30. September.

Mansfeld-Südharz

Ein Verbot zur Wasserentnahme gilt seit 3. Juli auch im Landkreis Mansfeld-Südharz, auch hier bis vorerst 30. September oder bis auf Widerruf. Landrat André Schröder (CDU) sagte einer Mitteilung zufolge, der aktuelle Niederschlag reiche nicht aus, um Seen, Bäche und Gräben wieder zu füllen. Das Verbot gelte auch für Entnahme aus privaten Brunnen. Pflanzen im Garten sollen demnach nur in den Morgen- und Abendstunden gewässert werden.

Saalekreis

Seit 14. Juli hat auch der Saalekreis die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern und Brunnen eingeschränkt. Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme durch technische Hilfsmittel verbietet. Ausgenommen davon ist Landwirtschaft. Zudem dürfen im Zeitfenster von 8 bis 18 Uhr sowohl öffentliche als auch private Grünflächen wie auch Sportplätze nicht mit Wasser aus Brunnen bewässert werden. Die Regelung gilt vorläufig bis 30. September.

Salzlandkreis

Im Salzlandkreis gilt ein Entnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern bereits seit Ende Juni. Seinerzeit hatte die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung ausgesprochen. Sie regelt, dass Wasser aus Flüssen und Seen im Landkreis nicht mehr abgepumpt werden darf. Der Kreis verwies in diesem Zuge darauf, dass sich die Wetterlage wohl kaum grundgelegend ändern werde und rief auch zum sparsamen Umgang mit dem Grundwasser auf.

Stendal

Der Landkreis Stendal hat die Entnahme von Wasser bereits seit Juni eingeschränkt. Laut Landkreis darf, vorerst bis zum 30. September dieses Jahres, kein Wasser mit technischen Geräten aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Das gilt für alle Gewässer im Landkreis. Außerdem darf zwischen 10 und 18 Uhr kein Wasser aus privaten Brunnen oder dem Trinkwassernetz zur Bewässerung von Grün- oder Sportflächen entnommen werden. Details regelt eine Allgemeinverfügung.

Wittenberg

Der Landkreis Wittenberg verzichtet bislang auf Einschränkungen. Landrat Christian Tylsch (CDU) sagte, das Verschwenden von Wasser sei auch "ohne eine Allgemeinverfügung durch das Wasserhaushaltsgesetz untersagt. Wir sind dankbar für Hinweise an unsere Wasserbehörde."

Dass solche Verbote durchaus einen Beitrag zum Schutz von Gewässern beitragen können, hatte zuletzt das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Magdeburg bestätigt. Der Bereichsleiter "Wasserressourcen und Umwelt", Dietrich Borchardt, hatte MDR SACHSEN-ANHALT im Juni erklärt, die Maßnahme könne dazu beitragen, zu verhindern, dass Gewässer trocken fallen oder Abflüsse so gering werden, dass dort beispielsweise Fisch-Farmer nicht mehr arbeiten könnten. Außerdem würden Wasserlebewesen geschützt.

Wie sinnvoll Wasserentnahmeverbote sind, war neulich auch Thema im MDR-Podcast "Was bleibt?".

Ein Landwirt beim Eggen seines staubtrockenen Ackers. Durch die Trockenheit zieht er eine lange Staubwolke hinter sich her. 75 min
Bildrechte: imago images/MiS
75 min

MDR SACHSEN-ANHALT Fr 10.06.2022 14:37Uhr 74:46 min

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Auch das Verbot, Wasser zwischen 12 und 18 Uhr aus Brunnen zu entnehmen, um damit Grünflächen zu bewässern, sei sinnvoll. Das mittägliche Gießen sei ohnehin eine höchst ineffiziente Bewässerung, weil zu viel Wasser verdunste.

Mehr zum Thema: Trockenheit und Wasserentnahmeverbote

dpa, MDR (Luca Deutschländer) | Erstmals veröffentlicht am 07.07.2022

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. Juli 2022 | 08:30 Uhr

3 Kommentare

Jedimeister Joda am 10.07.2022

Das ist eine schlimme Sache. Abpumpen ist verboten. Da kann man nur lachen. Esgibt nichts abzupumpen. Das Wasser ist alle. Woran liegt es? An verfehlter Politik. Ja damals wurden die Lawiflächen melioriert. Leider ein Fehler der weitergetragen wird. Kleine Gewässer zum Staudamm erklären und die Dämme schlitzen. Die Gefar beseitigen. Der Damm könnte brechen. Und alle Unterlieger würden ersaufen. Na da müssen sie halt dürsten. Was ist da besser? Unsere Altvorderen sind ohne Klimakrise sparsam mit dem Naß umgegangen. Es lief von einem Teich in den Nächsten usw. Heute muß alles verrohrt sein und schnell abgeleitet. Wo ist die Nachaltigkeit?

Jedimeister Joda am 11.07.2022

Ach da ist mir grade noch was eigefallen. Vor knapp einem Jahr im Ahrtal hätte man eine Riesenmenge Wasser abpumpen können.

jackblack am 10.07.2022

" Waterworld " lässt grüssen

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