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Gießen ist trotz Wasserentnahme-Verboten möglich. Bildrechte: dpa

Fragen und AntwortenWo man aktuell Wasser entnehmen kann und wo nicht

20. Juli 2022, 17:50 Uhr

Viele Gärten im Land leiden unter Hitze und Trockenheit. Die Wasserentnahme aus Gewässern und Brunnen ist oft eingeschränkt. Das bringt viele Gartenbesitzer zusätzlich ins Schwitzen. Dabei bleibt Gießen mithilfe einfacher Grundregeln weiter möglich – auch ohne gegen geltende Regeln zu verstoßen.

von Daniel Salpius, MDR SACHSEN-ANHALT

Wenn das Thermometer wie in diesen Tagen flächendeckend auf über 35 Grad und höher klettert, leiden nicht nur Menschen darunter. Auch die Pflanzen im Garten stehen unter Stress. Gießen ist angesagt. Doch genau das kann schlimmstenfalls sogar Strafen nach sich ziehen. Denn die meisten Kommunen Sachsen-Anhalts haben wegen der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme aus Gewässern oder privaten Brunnen eingeschränkt. Wer den Garten trotzdem aus diesen Quellen wässert, dem können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.

Wer gewisse Spielregeln beachtet, wird seinen Garten aber auch jetzt nicht verdorren lassen müssen. MDR SACHSEN-ANHALT klärt die wichtigsten Fragen rund um die Wasserentnahme-Einschränkungen.

Brunnen nur fürs Gießen tabu

Zunächst einmal sind Flüsse, Seen oder Teiche nicht völlig tabu. Verboten ist nur, das Wasser mit Technik abzupumpen. Das Schöpfen per Gießkanne oder Eimer ist in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten hingegen noch erlaubt. Wer auf diese Weise die Wassertonne wieder vollmachen will, kommt zwar sicherlich ins Schwitzen, hat dann aber wieder Nass zum Gießen.

Eine aktuelle Einschätzung zur Wasserentnahme gibt Burkhard Henning vom Landesamt für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt in diesem Beitrag von MDR um 11 am 10. August 2022:

Viele Regionen haben außerdem untersagt, Wasser aus privaten Brunnen zur Bewässerung des Rasens oder von Beeten zu nutzen. Auf diese Weise soll das Grundwasser geschont werden. Allerdings gilt dieses Verbot einzig zu bestimmten Zeiten – in Dessau-Roßlau etwa zwischen 10 und 18 Uhr, in anderen Kreisen zwischen 12 und 18 Uhr. Davor und danach können alle Gartenbesitzer ihr Grün wie gehabt mit Brunnenwasser bewässern.

Laut Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) ist die zeitliche Einschränkung sehr sinvoll. "Dies ist der Zeitraum mit den höchsten Temperaturen und der intensivsten Sonneneinstrahlung", erklärt die stellvertretende LHW-Direktorin, Martina Große-Sudhues. In diesen Stunden zu gießen, nützt dem Garten also ohnehin nichts. Ein großer Teil des Wassers würde direkt verdunsten und gar nicht bis in den Wurzelbereich der Pflanzen gelangen, so Große-Sudhues.

Keine Einschränkungen für Wassertonnen oder Zisternen

Das tageszeitabhängige Verbot beschränkt sich aber ausschließlich auf das Bewässern von Pflanzen, zu allen anderen Zwecken kann im Umkehrschluss weiter jederzeit Brunnenwasser genutzt werden. Bei Regentonnen oder Zisternen gilt gar keine offizielle Einschränkung – weshalb aus diesen Quellen auch rund um die Uhr gewässert werden kann, was wie beim Brunnenwasser jedoch nicht sinnvoll ist. Schließlich bestehe das Problem mit der Verdunstung unabhängig von der Wasserquelle, so die Fachfrau vom LHW.

Als Faustregel in der aktuellen Dürre- und Hitzelage rät das LHW Gartenbesitzern, das Gießen generell auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. "Rasenflächen können auch mal verdorren und gelb werden. Sie erholen sich in der Regel wieder bei ausreichenden Niederschlägen", unterstreicht Große-Sudhues. Die effektivste Zeit zum Gießen von Blumenrabatten und Beeten sei bei den gegenwärtigen Witterungsbedingungen immer in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Am effektivsten sei eine Beregnung in den Nachtstunden.

Aus der Leitung aufs Beet kann eine Lösung sein

Doch Sparsamkeit hin oder her – weil nicht jeder in Gewässernähe wohnt oder einen Brunnen besitzt und die Regentonnen vermutlich längst so gut wie leer sind, stellt sich vielen Gartenbesitzern noch eine andere drängende Frage: Nämlich, ob es legitim ist, das private Grün zur Not mit Leitungswasser vor dem Verdorren zu retten. Vom LHW kommt hierzu ein klares "Ja", wenn auch mit dem Appell, dieses besonders wertvolle Nass äußerst sparsam einzusetzen.

Notfalls kann auch Trinkwasser zur Bewässerung ausgewählter Kulturen eingesetzt werden.

Martina Große-Sudhues | Stellvertretende Direktorin LHW

Zu negativen Auswirkungen auf die Grundwasserstände oder die Pegel von Gewässern komme es durch das Gießen mit Leitungswasser in der Regel nicht. "Trinkwasserwerke entnehmen ihr Grundwasser normalerweise aus wesentlich größeren Tiefen als die privaten Brunnennutzer."

Wie die Kreise die Verbote kontrollieren

Das Thema Wasserentnahme wird zur Zeit auch in den Sozialen Medien heiß diskutiert. Häufig taucht dabei die Frage auf, wie die Kreise die Einschränkungen denn überhaupt durchsetzen wollen. "Wer kontrolliert das? Wir haben drei Nachbarn mit Golfrasen", schreibt eine Nutzerin.

Die zuständigen Behörden in den Regionen können natürlich nur stichprobenartig kontrollieren, tun dies aber auch. Man kontrolliere an den üblichen Wasserentnahmestellen und gehe zudem Hinweisen nach, informiert etwa der Salzlandkreis auf seiner Internetseite. Ein Verstoß stelle kein Kavaliersdelikt dar. Es handle sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden könne.

Wie hoch die Strafe ausfalle, hänge dabei immer von den individuellen Umständen ab, teilt die Stadt Dessau-Roßlau auf Anfrage mit. In der Doppelstadt sind die Erfahrungen bislang jedoch positiv. Die Wasserbehörde habe die Erfahrung gemacht, "dass die meisten Bürger oder Gewerbetreibenden ihre Flächen verantwortungsvoll bewässern, großes Verständnis für die angeordneten Beschränkungen zum Schutze des Allgemeingutes Wasser aufbringen und die Allgemeinverfügung gewissenhaft befolgen, auch ohne kontrolliert zu werden". Systematisch kontrolliert werde dennoch.

MDR (Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Heute | 20. Juli 2022 | 19:00 Uhr