Anders als in Sachsen und Thüringen Kein genereller Weihnachtsfrieden der Finanzämter in Sachsen-Anhalt
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Wer in Mitteldeutschland Post vom Finanzamt erwartet, kann demnächst für ein paar Tage entspannen – zumindest in Sachsen und Thüringen. Anders ist die Lage in Sachsen-Anhalt: Hier gibt es den sogenannten "Weihnachtsfrieden" nur in einzelnen Städten und nicht als landesweite Regelung.
- In Thüringen und Sachsen gilt ein genereller "Weihnachtsfrieden" – wenn auch in unterschiedlichen Zeiträumen.
- Sachsen-Anhalt hingegen kennt diese grundsätzliche Regelung nicht, wenn auch einige Städte einen "Weihnachtsfrieden" ausrufen.
- Neben Halle verschickt auch Bitterfeld-Wolfen in dieser Zeit keine Bußgeldbescheide.
Die Steuerzahler in Thüringen und Sachsen können sich auch in diesem Jahr wieder über den sogenannten "Weihnachtsfrieden" freuen. Dagegen gibt es in Sachsen-Anhalt keine derartige Regelung, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte.
Finanzämter in Thüringen und Sachsen halten sich zurück
In Thüringen gilt der "Weihnachtsfrieden" vom 22. bis zum 26. Dezember, in Sachsen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar 2022, wie die Finanzministerien der beiden Länder ankündigten. Den Ministerien in Erfurt und Dresden zufolge bedeutet das, dass die Finanzämter in den genannten Zeiträumen keine Zwangsgelder androhen oder festsetzen, keine Steuern oder Abgaben anmahnen, keine Außenprüfungen vornehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Selbst bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren würden die Finanzämter sehr zurückhaltend agieren, so das Thüringer Ministerium.
Ausnahmen sind möglich, um zum Beispiel Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide, die gegebenenfalls auch Zahlungsaufforderungen enthalten, werden wie schon im Vorjahr auch in der Zeit des "Weihnachtsfriedens" versandt.
In Sachsen-Anhalt rufen Halle und Bitterfeld "Weihnachtsfrieden" aus
Einige Städte in Sachsen-Anhalt haben ebenfalls einen "Weihnachtsfrieden" ausgerufen. So werden in Halle vom 20. Dezember bis zum 2. Januar keine Bußgeld- oder Kostenbescheide, Verwarngelder, Zeugenfragebögen und Anhörungen versandt. Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren oder Parkverstöße würden im genannten Zeitraum weiterhin geahndet.
Auch in Bitterfeld-Wolfen beginnt am Montag der traditionelle Weihnachtsfrieden. Das heißt, dass Bußgeldbescheide, Kostenbescheide oder Verwarngelder durch die Stadt bis Anfang des kommenden Jahres nicht verschickt werden. So solle es gelingen, die Weihnachtsfreude nicht zu beeinträchtigen, sagt Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU). Er wies aber darauf hin, dass Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen auch während des Weihnachtsfriedens geahndet würden.
Ordnungsamt in Leipzig schon seit 18. Dezember im "Weihnachtsfrieden"
In Chemnitz wird vom 23. Dezember bis zum 1. Januar grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung droht. Bereits seit dem 18. Dezember werden vom Leipziger Ordnungsamt keine schriftlichen Verwarnungen, Anhörungen sowie Bußgeld- und Kostenbescheide verschickt. Die Regelung gilt bis zum 26. Dezember.
dpa, MDR (Gero Hirschelmann)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 20. Dezember 2021 | 07:00 Uhr
pwsksk vor 27 Wochen
Das mit den Rechnungen "nicht bezahlen" hat Methode, hat aber auch nichts mit dem Finanzamt zu tun. Genauso wenig wie Verkehrssünder.
ElBuffo vor 27 Wochen
Finde gut. Sicher wird in dieser Zeit auch nich falsch geparkt und der Staat bezahlt seinerseits auch keine Rechnungen.