Asylpolitik Jordanier aus Uniklinik Leipzig in Abschiebehaft nach Dresden gebracht

20. September 2022, 08:49 Uhr

Mitte September sollte ein Jordanier aus Leipzig abgeschoben werden. Doch das Geschehen eskalierte, der junge Mann verletzte sich selbst schwer und lag tagelang in der Uniklinik Leipzig. Gegen seine Abschiebung formierte sich Widerstand. Freunde, der Sächsische Flüchtlingsrat, sein Anwalt und auch Politiker kämpfen um ein Bleiberecht. Am Montag wurde der Mann von Beamten aus dem Krankenhaus in Leipzig ins Abschiebegewahrsam nach Dresden gebracht.

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Der von Ausweisung bedrohte junge Mann aus Jordanien ist am Montag von Leipzig in Abschiebehaft nach Dresden gebracht worden. Der Sächsische Flüchtlingsrat teilte mit, Mohammad K. sei von Beamten in Zivil aus der Leipziger Uniklinik abgeholt worden. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass der Mann in Dresden nicht angemessen medizinisch versorgt werden könne. Dem Jordanier sei sein persönliches Handy abgenommen worden, sodass derzeit kein direkter Kontakt zu ihm bestehe, hieß es.

Seit vergangener Woche lag Mohammad K. in der Leipziger Uniklinik. Der junge Mann aus Jordanien hatte sich selbst schwer verletzt, um einer drohenden Abschiebung zu entgehen. Seitdem kämpfen Freunde, Familie und der Sächsische Flüchtlingsrat um ein Bleiberecht für Mohammad K. Am Montag hat er sich via Instagram aus der Klinik gemeldet. In dem Post berichtet er über seinen Werdegang in Deutschland und erklärt, er hoffe in Deutschland bleiben zu dürfen. Seinen Freunden und Unterstützern dankte er für die Hilfe und Anteilnahme.

Anwalt fordert psychologische Begutachtung

Der Anwalt von Mohammad K., Robin Michalke, fordert eine psychologische Begutachtung für seinen Mandanten. Es sei fraglich, ob er überhaupt reise- und haftfähig sei, sagte Michalke MDR SACHSEN. Zudem kritisierte er die Behandlung seines Mandanten durch die Polizei. "Vier Beamtinnen und Beamte stehen vor seiner Tür, die 24 Stunden komplett aufsteht", sagte Michalke. "Eine Privatsphäre hat mein Mandant nur, wenn ich da bin. Dann wird die Tür geschlossen." Auch Gespräche mit Familie oder Freunden könne Mohammad K. nicht ohne Beisein von Beamten führen.

Vier Beamtinnen und Beamte stehen vor seiner Tür, die 24 Stunden komplett aufsteht.

Robin Michalke Anwalt v. Mohammad K.

Mohammad K.s Anwalt setzt auf das "Chancen-Aufenthaltsrecht". Sein Mandant sei dafür ein Paradebeispiel, sagte Michalke. Er sei weder straffällig geworden, noch habe er seine Identität verschwiegen oder darüber falsche Angaben gemacht. Und auch ohne dieses Gesetz hätte sein Mandant Chancen, sagt Michalke. Dazu müssten die Behörden nur etwas progressiver vorgehen und als allererstes die Abschiebung beenden. Dann könne er unter anderem auch eine Ausbildungsduldung für Mohammad K. beantragen.

Chancen-Aufenthaltsrecht Langjährig Geduldete erhalten durch eine einjährige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität. Menschen, die sich zum Stichtag 1. Januar 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, profitieren davon. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Kettenduldungen verhindert und die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert werden. Bundesinnenministerium

Grüne und Linke kritisieren Vorgehen und fordern Lösung

Die asyl- und migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Sächsischen Landtag, Petra Čagalj Sejdi, kritisierte das Vorgehen der Vollzugsbehörden im Fall Mohammad als rücksichtslos und unverständlich. Bereits die mangelnde Sensibilität der Vollzugskräfte am Tag der Abschiebung habe viele Fragen aufgeworfen. "Er verdient unserer Meinung nach eine Chance, auf die er womöglich - wäre das Chancenaufenthaltsrecht der Bundesregierung bereits in Kraft - einen Anspruch hätte", erklärte Čagalj Sejdi.

Juliane Nagel, Linken-Landtagsabgeordnete und Linken-Sprecherin für Migration im Leipziger Stadtrat, appellierte an die Leipziger Ausländerbehörde, an Ober- und Ordnungsbürgermeister, jetzt Wege in ein Bleiberecht zu finden. "Ich erinnere daran, dass der Stadtrat den Oberbürgermeister im März mit großer Mehrheit beauftragt hat, mehr Chancen für Bleiberechte von Geflüchteten zu erwirken." Im konkreten Fall von Mohammad könnte diese Willensbekundung nun praktisch werden, sagte sie.

Neues Rathaus in Leipzig
Die Grünen im Sächsischen Landtag und die Linken im Leipziger Stadtrat haben das Vorgehen der Vollzugsbehörden im Fall Mohammad K. als rücksichtlos und unverhältnismäßig kritisiert. Bildrechte: imago images/Rupert Oberhäuser

Erneut Demo für Mohammad K.

Ebenfalls am Montag hatte es erneut Demonstrationen für Mohammad K. vor der Uniklinik Leipzig gegeben. Mitglieder und Symphatisanten des Sächsischen Flüchtlingsrates forderten - wie bereits am vergangenen Freitag - ein Bleiberecht für den jungen Mann. Vergangenen Mittwoch hatte das Amtsgericht Dresden entschieden, dass der Mann nach seiner Krankenhausbehandlung in Abschiebegewahrsam muss. Der 26 Jahre alte Mohammad K. hatte sich mit Selbstverletzungen seiner Abschiebung widersetzt.

Ausbildungsvertrag bei einer Bäckerei möglich

Mohammad K. lebt nach Angaben seines Anwaltes seit 2015 in Deutschland. Laut Informationen von MDR SACHSEN könnte er einen Ausbildungsvertrag bei einer Bäckereikette in Leipzig abschließen. Der Chef der Bäckerei-Kette, Lukas Grieser, sagte MDR SACHSEN, er stehe wegen des Vertrags in Kontakt mit dem Anwalt von Herrn K., der 26-Jährige habe vier Jahre für ihn gearbeitet. Er könne nicht verstehen, so Grieser, warum sein ehemaliger Mitarbeiter in einer Situation des Fachkräftemangels abgeschoben werden soll.

Ausländerbehörde will Fall nicht kommentieren

Die Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz wollte MDR SACHSEN den konkreten Fall "mit Verweis auf ein laufendes Verfahren" nicht bestätigen. Das Amtsgericht Dresden hatte zuvor auf diese Behörde verwiesen: "Es handelt sich um ein nichtöffentliches Verfahren, das von der Zentralen Ausländerbehörde in Chemnitz betrieben wird", begründete Gerichtssprecherin Birgit Keeve.

Demnach erteile die Behörde Aufenthaltstitel, wenn die Voraussetzungen für eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung beziehungsweise einen Aufenthaltstitel nachgewiesen werden und keine Hinderungsgründe wie Straftaten, Identitätstäuschung oder Entziehung vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vorliegen, sagte der Leipziger Stadtsprecher David Quosdorf am Freitag auf Anfrage von MDR SACHSEN. Die Ausländerbehörde Leipzig wollte sich zu dem konkreten Fall aus Datenschutzgründen nicht äußern, sagte ein Sprecher MDR Sachsen.

Abschiebung vorerst ausgesetzt

Der Jordanier sollte am vergangenen Dienstagmittag abgeschoben werden, weil er bereits seit 2019 ausreisepflichtig ist. Als Polizisten ihn abholen wollten, äußerte er Selbstmordabsichten und verletzte sich in suizidaler Absicht selbst. Erst nach mehreren Stunden konnte er zur Aufgabe überredet werden.

In der Leipziger Südvorstadt hatte die geplante Abschiebung von Mohammad K. zu einem Einsatz von Polizei und Feuerwehr geführt. Dabei erklärte Polizeisprecher Chris Graupner: "Als die Einsatzkräfte vor Ort waren, stellte sich relativ schnell heraus, dass der Mann in suizidaler Absicht aus dem Fenster springen wollte."

Anmerkung der Redaktion In Ausnahmefällen von besonderer Tragweite berichtet MDR SACHSEN über Vorfälle mit Selbsttötungs-Absichten.

Sollten Sie selbst Suizid-Gedanken haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge. Beratung erhalten Sie unter den kostenlosen Rufnummern 0800-1110111 und 0800-1110222. Auch hier gibt es hilfreiche Informationen:

Flüchtlingsrat setzt auf das neue Chancen-Aufenthaltsrecht der Bundesregierung

Zeitgleich hatten sich laut Polizeiangaben rund 80 Personen mit einer Demonstrationen und Sitzblockaden für den Geflüchteten eingesetzt. Die Abschiebung wurde daraufhin am vergangenen Dienstag ausgesetzt. Der Flüchtlingsrat hat den Polizeieinsatz als "völlig unverhältnismäßig" kritisiert und macht mit Verweis auf das von der Bundesregierung beschlossene aber noch nicht rechtskräftige "Chancen-Aufenthaltsrecht" mobil gegen einen erneuten Abschiebeversuch.

MDR (bbr,wim/lam)/epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten des Regionalstudios Leipzig | 16. September 2022 | 17:50 Uhr

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