Oberverwaltungsgericht Einstufung von AfD in Sachsen als gesichert rechtsextrem rechtens

21. Januar 2025, 18:16 Uhr

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom Dienstag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt

Das Verwaltungsgericht hatte im Juli 2024 entschieden, dass nach Prüfung hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die AfD "Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind".

Diskriminierung von Ausländern

Weiter hieß es: "Aufgrund von zahlreichen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Aussagen von führenden Mitgliedern des Antragstellers, aber auch von Mitgliedern seiner Basis, bestehe der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen und überwiegenden Teils des Antragstellers entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen." Dies stelle, so das Verwaltungsgericht, "eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist".

Darüber hinaus vertrete die AfD gegenüber Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, "Haltungen, die darauf abzielten, diese Personen auszugrenzen, verächtlich zu machen und sie weitgehend rechtlos zu stellen". 

MDR (lam)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 21. Januar 2025 | 19:00 Uhr

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